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Gefundene Regelungsvorhaben (12)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-Stellungn. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409240001 (PDF, 10 Seiten)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.09.2024
- Beschreibung: Den vorgeschlagenen Änderungen bezüglich § 55 VersAusglG wird grundsätzlich zugestimmt. Allerdings sollten in diesem Zusammenhang noch Änderungen des Versorgungsausgleichsgesetzes in Bezug auf die Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) vorgenommen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409050006 (PDF, 10 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Nummer 2 (§ 78c Absatz 3 BNotO-E) Artikel 4 Nummer 3 (§ 78d Absatz 1 Satz 3 BNotO-E) Artikel 4 Nummer 4 (§ 78e Absatz 1 BNotO-E) Artikel 4 Nummer 4 (§ 78e Absatz 2 BNotO-E) Artikel 5 (Änderung...
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DAV-Stellungnahme 52/2024 zur Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1796/23 (Altersgrenze Anwaltsnotariat)
Aktiv vom 28.08.2024 bis 15.10.2024
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.08.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hält die Verfassungsbeschwerde für unbegründet. Er sieht weder einen Verstoß gegen das nationale Verfassungsrecht noch gegen europäische Grundrechte. Die Altersgrenze für Notarinnen und Notare verfolgt nach Auffassung des DAV mit der Sicherstellung einer geordneten Altersstruktur im Notariat einen legitimen Zweck. Dadurch wird anerkannten Gründen des Allgemeinwohls gedient, der Sicherung der Qualität notarieller Dienstleistungen und dem Schutz der Rechtsuchenden. Ohne die in § 48 a BNotO normierte Altersgrenze besteht aus Sicht des DAV keine hinreichende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit für den juristischen Nachwuchs, der für das Notariat gewonnen werden muss.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408280001 (PDF, 23 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§§ 47 Nr. 2 Var. 1, 48a BNotO, die mittelbar Gegenstand..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 48a BNotO, Rn. 2). ..., ...DNotZ 2011, 153; BeckOK BNotO/Regler, 9. Ed. 1.2.2024, BNotO § 48a Rn. 8). Eine den..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 48a BNotO, Rn. 2; ..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 1 BNotO, Rn. 25). ..., ..., BNotO § 1 Rn. 17). Sie nehmen..., ... (§ 48 BNotO), Erreichen der Altersgrenze (§ 48a BNotO), Tod oder Amtsniederlegung (§§ 48b, 48c BNotO). Der Beruf des Notars..., ... Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 1 BNotO, Rn. 27), so..., ... einheitlich (BeckOK BNotO/Sander, BNotO § 14 Rn...., ... Altersgrenze in § 48 a BNotO ist insbesondere auch ..., ...Schönenberg-Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 5b BNotO, Rn. 14..., ... BNotO ist dies in der Regel..., ..., BNotO § 48a Rn. 9c). c..., ... Wessel/Plottek/Sikora, BNotO, § 48a BNotO, Rn. 2; Bracker, in: Schippel/Görk, BNotO, 10. Aufl., § 48a BNotO..., ... des § 48a BNotO beruhte, sah in Deutschland..., ...Bracker, in: Schippel/Görk, BNotO, § 48a BNotO Rn. 2). ...
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- Angegeben von: Ludwig Stiegler am 02.07.2024
- Beschreibung: Die Mitwirkung von Notaren bei möglicher Vereinfachung und Beschleunigung bei Unternehmensgründungen soll erweitert werden. · Betroffenes geltendes Recht auf Bundesebene: Bundesnotarordnung (BNotO)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Förderung von Unternehmengründungen durch die Mitwirkung von Notaren und Etablierung digitaler Datenkreisläufe.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bundesnotarkammer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Auch die Versicherer sind von Bürokratie in ihrem Geschäftsbetrieb betroffen und fordern Entlastungen für die Unternehmen, insbesondere im Bereich von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie bei der Schaffung von medienbruchfreien, digitalen Verfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- HGBEG [alle RV hierzu]
- AO 1977 [alle RV hierzu]
- AOEG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- BMG [alle RV hierzu]
- PaßG 1986 [alle RV hierzu]
- LuftVG [alle RV hierzu]
- BGRWG [alle RV hierzu]
- UVPG [alle RV hierzu]
- UhVorschG [alle RV hierzu]
- BNotO [alle RV hierzu]
- BRAO [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- BGBEG [alle RV hierzu]
- VerstV 2003 [alle RV hierzu]
- UmwG 1995 [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- GmbHG [alle RV hierzu]
- SCEAG [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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SG2406140068 (PDF, 4 Seiten)
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SG2409040013 (PDF, 6 Seiten)
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SG2409040014 (PDF, 2 Seiten)
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SG2409050007 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die Berufshaftpflichtversicherung der freien Berufe sind die Änderungen in Bezug auf das Berufsrecht bedeutsam.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 372/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe -
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
-
BR-Drs. 372/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Implementierung neuer Dienstleistungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406200212 (PDF, 45 Seiten)
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SG2409250011 (PDF, 32 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Notarassessoren (siehe § 39 Abs. 3 BnotO) zulässig ist. Im Ergebnis...
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- Angegeben von: Dr. Hans-Ulrich Krüger am 26.06.2024
- Beschreibung: Förderung von Unternehmensgründungen durch die Mitwirkung von Notaren und Etablierung digitaler Datenkreisläufe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hans-Ulrich Krüger
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht Änderungen im BGB (§§ 130, 873) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405290036 (PDF, 6 Seiten)
-
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Bundesnotarordnung (BNotO) Diese ergeben sich ...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406040024 (PDF, 6 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... etwa Eschwey in BeckOK BnotO, 9. Edition Stand 1.1.2024 § 1 BnotO Rn. 25j) und darüber hinaus..., ... (iv) § 9 Abs. 1 und 2 BNotO enthalten abschließende..., ...des Geltungsbereichs der BNotO angehörender Jurist, ein..., ...öffentlichen Amtes i.S.d. BNotO macht. Eine schwierige...
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- Angegeben von: IDnow am 05.06.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf hat die Vereinfachung des Beurkundungsverfahrens zum Ziel, insbesondere durch Einführung der Aufnahme elektronischer Niederschriften. Wir fordern, dass der Entwurf Interoperabilität mit dem künftigen EUDI-Wallet gewährt und Protokolle und Standardisierungsnormen der eIDAS2-Verordnung eingehalten werden. Anwendende der EUDI-Wallet sollen künftig leichter qualifizierte elektronische Signaturen nutzen können. Diese sowie weitere Harmonisierungsbestreben der eIDAS2 sollte der vorgelegte Entwurf auch berücksichtigen und nicht eine komplizierte deutsche Sonderlösung bei der Nutzung einfacher Signaturen eröffnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):