Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (9)
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- Angegeben von: Evonik Industries AG am 30.09.2024
- Beschreibung: Die Strompreiskompensation reduziert die ETS-bedingten Belastungen nur unzureichend. Diese sollte weiterentwickelt werden, um bestehende internationale Wettbewerbsnachteile unbürokratisch und angemessen auszugleichen: Der Begünstigtenkreis muss dazu erheblich ausgeweitet werden und neben den KUEBLL-Branchen auch Industrieparkbetreiber umfassen. Das bisherige Benchmarksystem muss erheblich vereinfacht und unnötige Begrenzungen der Entlastung (u.a. hinsichtlich der Beihilfeintensität) aufgehoben werden. Die im Rahmen der Strompreiskompensation zu erbringenden ökologischen Gegenleistungen müssen mit den anderen diesbezüglichen Regelungen vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Die Bundesregierung sollte sich daher zeitnah auf EU-Ebene für eine entsprechende Anpassung einsetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Für die Strompreiskompensation (SPK), die Benchmark-Zuteilung im Emissionshandel und die Kompensation gemäß BECV müssen Unternehmen "ökologische Gegenleistungen" erbringen und diese ab diesem Jahr von prüfungsbefugten Stellen bestätigen lassen. - Die Fristen für die Beantragung fallen auf den 21.06. bzw. 01.07.2024. - Viele (wichtige) Details wurden erst kurzfristig (April / Mai 2024) bekannt gemacht; insofern wird um eine Fristverschiebung bzw. unbürokratische Handhabe gebeten.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 28.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Angaben und Erklärungen von Unternehmen zu ökologischen Gegenleistungen, Verschiebung der Regelung um ein Jahr oder Gewährung eines alternativen Weges für die Bestätigung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die Strompreiskompensation (SPK), die Benchmark-Zuteilung im Emissionshandel und die Kompensation gemäß BECV müssen Unternehmen "ökologische Gegenleistungen" erbringen und diese ab diesem Jahr von prüfungsbefugten Stellen bestätigen lassen. Die Fristen für die Beantragung fallen auf den 21.06. bzw. 01.07.2024. Viele (wichtige) Details wurden erst kurzfristig (April / Mai 2024) bekannt gemacht; insofern wird um eine Fristverschiebung bzw. unbürokratische Handhabe gebeten.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach BECV-Verordnung
- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 25.06.2024
- Beschreibung: Durch den Mangel an Zertifizieren, die als prüfungsbefugte Stellen die Bestätigungen übernehmen und an die DEHSt weiterleiten können, droht den Unternehmen unverschuldet der Verlust der Entlastungen. Die daraus resultierenden Mehrkosten können für die Unternehmen existenzbedrohend werden. Die EID erachten es daher als dringend notwendig, dass die aktuellen Antragsfristen für die SPK, den BECV-Antrag und den Zuteilungsantrag entweder verschoben werden oder den Unternehmen auf andere Weise eine rechtzeige und gleichzeitig vollständige Antragstellung ermöglicht wird. Als Alternative könnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, das Nachreichen der Eigenerklärung und der Nachweise zu den ökologischen Gegenleistungen inklusive deren Bestätigung zu erlauben.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 24.06.2024
- Beschreibung: Das BEHG hat einen nationalen CO2-Preis eingeführt, der mittelständische Industriebranchen belastet, während zugleich die Kompensation durch die BECV unzureichend ist. Die Interessenvertretung zielt auf die Aussetzung bis eine europaweite Regelung eingeführt ist.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Bürokratieabbau und Vereinfachung der Antragstellung zur CO2-Preis-Kompensation nach BECV-Verordnung
- Angegeben von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Zur Kompensation von CO2-Kosten für energieintensive Industrien können Unternehmen Beihilfen nach der Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) beantragen. Der komplexe Antragsprozess stellt Organisationen und Prüfunternehmen vor erhebliche bürokratische Hürden. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine effiziente und praktikable Umsetzung unter Beteiligung aller interessierten Kreise zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: WSM Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Listen berechtigter Branchen nach der Brennstoffemissionshandels-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) müssen auf Antrag der Bundesregierung beihilferechtlich von der EU-Kommission genehmigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):