Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (13)
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 29.12.2024
- Beschreibung: Die geplante Umsetzung von EU-Verordnungen in nationales Recht birgt Risiken: „Vorwegnahme“ und „Goldplating“. EU-Verordnungen (z.B. Listing Act, ESAP-VO) gelten unmittelbar, nationale Umsetzung ist oft unnötig. Fehlende EU-Ausführungsbestimmungen können zu überzogenen nationalen Regelungen (Goldplating) führen und dem Bürokratieabbau entgegenwirken. Eine verfrühte nationale Umsetzung, wie im ZuFinG II, ist problematisch, solange EU-Vorgaben nicht final sind. Unbestimmte Rechtsbegriffe (z.B. „ungeordneter Handel“) und vage Ziele (z.B. „Markteffizienz“) ohne klare EU-Grundlage bergen das Risiko von Fehlinterpretationen und Kompetenzüberschreitungen. Es wird empfohlen, mit nationalen Regelungen die finalen EU-Vorgaben abzuwarten, um Rechtsunsicherheit und unnötige Anpassungen zu vermeiden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- HGB [alle RV hierzu]
- BörsZulV [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpAIV [alle RV hierzu]
- WpDVerOV 2018 [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜGBMV [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- eWpRV [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- WpIG [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: komm.passion GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Eintreten für Regelungen, die einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, von denen ganz konkret die künftigen Leistungsbezieher unserer Kassen profitieren können. Daher fordern wir, die Kapitalanlage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung praktikabler und offener für renditeträchtige Anlageklassen zu gestalten, um höhere Alterseinkommen für unsere Versicherten zu erzielen. Darüber hinaus soll der Wegfall des Steuerfreiheitsprivileg vermieden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
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Betroffene Bundesgesetze (20):
- SpruchG [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- WPapUmstG [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- WpDPV 2018 [alle RV hierzu]
- WpÜG [alle RV hierzu]
- WpPG [alle RV hierzu]
- BörsG 2007 [alle RV hierzu]
- VermAnlG [alle RV hierzu]
- AktGEG [alle RV hierzu]
- AktG [alle RV hierzu]
- eWpG [alle RV hierzu]
- InvStG 2018 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- GewO [alle RV hierzu]
- WiPrO [alle RV hierzu]
- KredWG [alle RV hierzu]
- FinDAG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Entlastung von Bürokratie im Börsengesetz, Präzisierung beim Begriff des Verwahrers nach Paragraph 4 Absatz 6 eWpG, Anpassungen und Klarstellungen im InvStG zur Erreichung einer größeren Praxisnähe und Umsetzbarkeit, Anpassung von Bussgeldtatbeständen im KWG zur Bebussung von Verstößen gegen die SEPA-Verordnung, Verlängerung bis zum Inkrafttreten der geplanten Änderungen im Millionenkreditmeldewesen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270053 (PDF, 6 Seiten)
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 27.09.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Änderungen des Aktiengesetzes, des Wertpapierprospektgesetzes, des Wertpapierhandelsgesetzes, des Spruchverfahrensgesetzes und des Börsengesetzes sowie die Umsetzung der ESAP-Verordnung in deutsches Recht vor. Wir befürworten diese Änderungen, die Kapitalmarktfinanzierungen erleichtern sollen, haben darüber hinaus noch weitere Anregungen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270007 (PDF, 23 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409160001 (PDF, 18 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV kritisiert aus steueranwaltlicher Sicht die durch den Entwurf vorgesehene, weitere Verkomplizierung des Steuerrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409160003 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 17.09.2024
- Beschreibung: Wir teilen die Ziele des Gesetzes nach stabilen, effizienten und tieferen Kapitalmärkten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Referentenentwurf nicht mehr erforderliche Vorgaben in der Börsenzulassungs-Verordnung und im Börsengesetz reduziert, was den Zugang für Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert wird. Wir vermissen jedoch Impulse zur Stärkung der Unternehmensfinanzierung und gezielte Maßnahmen zur Mobilisierung von Kapital. Es wird nicht ohne umfangreiche Anreize, neue Wege bei der Altersvorsorge und neue Investitionsvehikel gehen. Dabei sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass eine Steigerung der Kapitalmarktpartizipation einen wichtigen Hebel für Wachstum, Wohlstand und die Altersvorsorge des Einzelnen bedeutet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412170008 (PDF, 3 Seiten)
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- Angegeben von: Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. am 09.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270046 (PDF, 22 Seiten)
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz setzt europäische Gesetzgebung in nationales Recht um. Im Detail betrifft es MiCAR, TFR und DORA. Grundsätzlich soll im Rahmen der nationalen Umsetzungsgesetzgebung auf ein sogenanntes "Goldplating" im Aufsichtswesen verzichtet werden, um unnötig überbordende Bürokratie zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190019 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Die RIS enthält zahlreiche Änderungen an MiFID II und PRIIP-VO mit Bezug auf Anlegerschutz, z.B. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit einer „make-whole“-Klausel vom Anwendungsbereich der PRIIP-VO, Verbot von Zuwendungen im beratungsfreien Geschäft, verpflichtende Warnmeldungen bei „particularly risky products“, Einführung eines „Value for Money“-Ansatzes in der Product Governance. Produktzugang von Privatanlegern soll nicht durch überbordende Vorschriften erschwert werden, wie zusätzliche Warnmeldungen, verschärfte Angemessenheitstests u. Benchmarking von Produkten im Rahmen eines „Value for Money“-Ansatzes. Ausnahme von Unternehmensanleihen mit „make-whole“ Klausel ist zu begrüßen, da sie zu deutlicher Verbesserung der Handelbarkeit von Unternehmensanleihen für Privatanleger führt.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190023 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Der EU Listing Act soll die Anforderungen, die an ein Unternehmen gestellt werden, wenn es den Prozess der Börsenzulassung durchläuft, erleichtern und gleichzeitig die Transparenz, den Anlegerschutz und die Marktintegrität wahren. Die Vorschriften werden vereinfacht, insbesondere auch für KMUs. Es müssen kluge Anreize für Börsengänge gesetzt werden, denn so werden Investitionen in z.B. Schlüsseltechnologien, wie KI, Cloud oder Blockchain gefördert. Das wiederum stärkt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Hier muss weiter gedacht werden und neue Anreize geschaffen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406190024 (PDF, 2 Seiten)
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- Angegeben von: Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: MiCAR verfolgt das Ziel, einen harmonisierten europäischen Regulierungsrahmen für Kryptowerte zu schaffen, der Innovationen fördert und die Nutzung des Potenzials von Kryptowerten unter Wahrung der Finanzstabilität und des Anlegerschutzes ermöglicht. Die europäische Vorreiterrolle in der Schaffung eines rechtssicheren einheitlichen Krypotmarktes soll nicht durch eine überbordende nationale Bürokratie gebremst werden. Zudem sind in der Weiterentwicklung des europäischen Krypto-Marktes bisher außen vor gelassene Bereiche, wie Staking, europaweit rechtssicher zu regeln.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406170015 (PDF, 2 Seiten)
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SG2412200025 (PDF, 1 Seite)
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Für ein starkes Startup-Ökosystem braucht es erfolgreiche Börsengänge in Deutschland. Doch der Börsengang ist meist langwierig und die Erstellung der Wertpapierprospekte komplex. Daher setzen wir uns für Erleichterungen bei Wertpapierprospekten und die Verbesserung der Bedingungen für Börsengänge ein. Ein beschleunigtes deutsches Verfahren wäre ein großer Gewinn für Startups, damit sich die Gründenden schneller wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren können.
- Betroffene Bundesgesetze (2):