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53 Regelungsvorhaben (RV) zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (53)

  • Flexibilisierung der Arbeitszeit

    • Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
    • Beschreibung: Ziel des Wirtschaftsrates: Die Arbeitszeit soll durch Fokussierung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt eine tägliche Höchstarbeitszeit flexibilisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Bürokratieabbau und Flexibilisierung für den Bereich Arbeit und Soziales

    • Angegeben von: Daimler Truck AG am 11.12.2024
    • Beschreibung: Ziel ist ein grundsätzlicher Bürokratieabbau und die Flexibilisierung der Rahmenbedingungen im Bereich Arbeit & Soziales, insbesondere: Erleichterungen beim Umfang der Berichtspflichten bzw. den vom Arbeitgeber zu leistenden Angaben (Nachweisgesetz, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, CSRD-Berichterstattung, Entsendemeldungen & A1-Bescheinigungen und Entgelttransparenzrichtlinie); Bürokratieabbau beim Einsatz ausländischer Fachkräfte fördern& Erhöhung der aktuell vorgesehenen möglichen Aufenthaltserlaubnis von 1 Jahr (Chancenkarte); Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung; Flexibilisierung der Rahmenbedingungen im Krankheitsfall;
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2412120026 (PDF, 2 Seiten)

  • Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit im Rahmen des EU-Rechts

    • Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit im Rahmen des EU-Rechts

    • Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-)Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit im Rahmen des EU-Rechts

    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
  • Agenda für ein wettbewerbsfähiges Land - Prioritäten für die neue Bundesregierung

  • Agenda für ein wettbewerbsfähiges Land - Prioritäten für die neue Bundesregierung

  • Arbeitszeitregelung

  • Arbeitsschutz

    • Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 30.09.2024
    • Beschreibung: Im Arbeitsschutz muss Klimaanpassung vollumfänglich integriert werden. Arbeitszeitgesetz: Anpassung in Hinblick auf sich verändernde klimatische Bedingungen, insbesondere Hitze, Arbeitsschutzgesetz: Änderungen in Bezug auf klimabedingte Risiken, die sich durch den Klimawandel ändern z.B. Klimaverordnung einführen, Bundesimmissionschutzgesetz in Bezug auf Lärm durch Verlagerung der Arbeitszeiten bei Hitze (Ausweitung der Nicht-Ruhezeiten); ggf. SGB VII hinsichtlich gesetzlicher Unfallversicherung – Klimaschutz und Klimaanpassung sollten integriert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
  • Zügige und möglichst umfangreiche Umsetzung der Wachstumsinitiative der Bundesregierung (bessere Arbeitsanreize, mehr Fachkräfte)

  • Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen im Sinne von New Work

    • Angegeben von: Siemens AG am 13.08.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch der Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Flexibilisierung Arbeitszeitgesetz

    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Einführung eines Rechtsrahmens für mobiles Arbeiten

    • Angegeben von: Zoom Video Communications Germany GmbH am 01.07.2024
    • Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Arbeitszeitflexibilisierung

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die derzeitige gesetzliche Beschränkung der täglichen Höchstarbeitszeit sollte im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie in eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umgewandelt werden. Ebenso sollte das Arbeitszeitgesetz Tariföffnungsklauseln zur Anpassung von Ruhezeiten zulassen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10387 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406210239 (PDF, 6 Seiten)

  • Regulierung der sog. 24-Stunden-Betreuung durch ausländischen Haushalts- und Betreuungskräfte

    • Angegeben von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Es soll Transparenz und Rechtssicherheit für Verbraucher:innen hergestellt werden, indem die häusliche 24-Stunden-Betreuung als eigenständige Versorgungsform neben der ambulanten und stationären Pflege rechtlich klar geregelt wird. Dabei müssen qualitative Mindeststandards für diese Betreungsform festgelegt, fachliche Anforderungen für Vermittlungsagenturen definiert und sie in das SGB XI integriert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts

  • Arbeitszeiterfassung

  • Klarstellung bei Arbeitszeiterfassung

    • Angegeben von: Allianz der Chancen am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Allianz der Chancen setzt sich für eine zeitgemäße Regelung im Arbeitszeitgesetz ein, die nicht über den Rahmen des europäischen Rechts hinausgeht und die betriebliche Praxis unterstützt. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist eine wettbewerbsfähige und praxistaugliche Regelung, die moderne Lebens- und Arbeitsumstände abbildet wichtig. Tarifliche Öffnung muss dabei Vereinbarungen eines flexiblen und vertrauensbasierten Arbeitssystems ermöglichen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Arbeitszeitgesetz: Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Arbeitszeitgesetz sowie im Jugendarbeitsschutzgesetz werden in Folge der Entscheidungen des EuGH und des BAG Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung geregelt. Der Arbeitgeber soll verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der beschäftigten Jugendlichen jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen. Umsetzung einer praktikablen Lösung für die besonderen Anforderungen in der Bauwirtschaft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Arbeitskräftepotenzial in Deutschland mobilisieren

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 12.11.2024

    • Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Deutschland steht vor einem erheblichen Fach- und Arbeitskräftemangel, der durch den demografischen Wandel weiter verschärft wird. Dies bedroht die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Um diese Herausforderung zu bewältigen, müssen Politik und Wirtschaft eng kooperieren und gezielt das inländische Arbeitskräftepotenzial mobilisieren. Aus Sicht der Unternehmen sind verschiedene Maßnahmen notwendig: > Mehr Anreize für längere freiwillige Beschäftigung Älterer > Steigerung der Frauenerwerbstätigkeit durch bessere Rahmenbedingungen > Arbeitszeit zurückgewinnen durch Digitalisierung, KI und Automatisierung > Flexible Arbeitszeitenmodelle fördern
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406270049 (PDF, 7 Seiten)

  • Arbeitszeitflexibilität

    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Sonn- und Feiertagsarbeit

    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit in hessischen Call- und Contactcentern durch das BVerwG 2014 droht aufgrund des Rechtsstaatsprinzips und identischer Regelungen in den einzelnen Bundesländern seit geraumer Zeit ein bundesweites Verbot. Bestehende Aufträge könnten nicht mehr durchgeführt werden, was zu Umsatzverlusten führen und Arbeitsplätze bedrohen würde. In weiten Teilen Europas und angrenzenden Ländern ist die Arbeit an Sonn- und Feiertagen problemlos möglich. Diese ausländische Konkurrenz würde ersatzweise den deutschen Markt bedienen. Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland wären die Folge. Vor allem Teilzeitbeschäftigte und Studierende könnten die flexiblen Arbeitszeiten und Zuschläge nicht mehr nutzen. Der CCV setzt sich für den Erhalt ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gesetzentwurf zur Arbeitszeiterfassung vorlegen

    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6909 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Arbeitszeitgesetz

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406240049 (PDF, 3 Seiten)

  • Änderung von § 10 Abs.3 ArbZG

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2405060007 (PDF, 2 Seiten)

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