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Gefundene Regelungsvorhaben (9)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Arbeitsstättenrichtlinie und Bildschirmrichtlinie auf mobiles Arbeiten und Home-Office ist abzulehnen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410110014 (PDF, 17 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) von 1996. Aufgrund des..., ...Erweiterung des § 5 Abs. 3 ArbSchG in 2013 um das Merkmal..., ...Gesundheit“ in § 4 Ziff. 1 ArbSchG ist aber deutlich, dass..., ...Gefährdung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG i.V.m. § 618 BGG haben, eröffnet § 5 Abs. 1 ArbSchG den Arbeitgebenden einen..., ...Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) – die Arbeitgebende ..., ...Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)[53] unter Beachtung ..., ...in § 3 Abs. 1 oder § 4 ArbSchG ein Hinweis auf ein „..., ...Arbeit“ in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verweisen: Auch wenn ..., ...[64] wie aber auch § 1 ArbSchG[65] zu schließen, Klarheit..., ...präventiven Bereich des ArbSchG, werden die Definitionen..., ...Hier werden § 17 Abs. 2 ArbSchG, § 13 AGG, § 612a BGB..., ...Klindt/Schucht/Balikcioglu, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, Teil ..., ..., 3. Auflage 2023, § 5 ArbSchG Rn 6. [29] Beck/Lenhardt..., ...Klindt/Schucht/Kreizberg, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 5 Rn..., ...Roloff, 24. Aufl. 2024, ArbSchG § 5 Rn. 2. [52] Von..., ...Klindt/Schucht/Kreizberg, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 5 Rn..., ...Klindt/Schucht/Klindt, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 12 ..., ...Klindt/Schucht/Schucht, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 17 ..., ...Klindt/Schucht/Kollmer, ArbSchG, 4. Aufl. 2021, § 1 Rn...
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- Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 30.09.2024
- Beschreibung: Im Arbeitsschutz muss Klimaanpassung vollumfänglich integriert werden. Arbeitszeitgesetz: Anpassung in Hinblick auf sich verändernde klimatische Bedingungen, insbesondere Hitze, Arbeitsschutzgesetz: Änderungen in Bezug auf klimabedingte Risiken, die sich durch den Klimawandel ändern z.B. Klimaverordnung einführen, Bundesimmissionschutzgesetz in Bezug auf Lärm durch Verlagerung der Arbeitszeiten bei Hitze (Ausweitung der Nicht-Ruhezeiten); ggf. SGB VII hinsichtlich gesetzlicher Unfallversicherung – Klimaschutz und Klimaanpassung sollten integriert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 21.08.2024
- Beschreibung: - Nr. 1 Abschreibungsbedingungen verbessern - Nr. 6 Baukosten senken und Wohnungsneubau stärken - Reduzierung der Anforderungen an Schallimmissionsschutz - Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht für seriellen und modularen Bau - Steuerliche Entlastungen für Werkswohnungsbau - Nr. 13 Anwendung datenschutzrechtlicher Anforderungen reduzieren - Nr. 15 Lieferkettensorgfaltspflicht pragmatisch umsetzen - Nr. 18 Vergaberecht vereinfachen - Nr. 20 Mehrarbeit honorieren und Flexibilität ermöglichen - Nr. 22 Frauenerwerbstätigkeit stärken - Nr. 24 Arbeitsmöglichkeiten und Anreize zur Beschäftigung Älterer ausweiten - Nr. 26 Fachkräfteeinwanderung vereinfachen, stärken und beschleunigen - Nr. 27 Arbeitsaufnahme in Deutschland steuerlich begünstigen - Nr. 38 Strompreispaket
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2408230002 (PDF, 32 Seiten)
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Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Arbeitszeiterfassung, § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG / Beschluss des BAG vom..., ... dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG die Unternehmen zu einer...
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- Angegeben von: Deutsche Post AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Wettbewerbsneutraler, bürokratiearmer und praxistauglicher Rahmen für bessere Arbeitsbedingungen auf dem Paketmarkt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Paketzustellungsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Miller & Meier Consulting GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V. (BPEX) am 25.06.2024
- Beschreibung: Erstellung von Gefahrenbeurteilungen anpassen, Informationspflichten situativ vornehmen
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMAS): Paketzustellungsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Unnötige Bürokratisierung und Überregulierung mobiler Arbeit (Homeoffice, Co-Working-Spaces, Arbeiten unterwegs, etc.) verhindern. Insbesondere zusätzliche Belastungen für Arbeitgeber verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Mobile Work Alliance am 06.06.2024
- Beschreibung: Bis heute gibt es in Deutschland kein umfassendes Gesetz, das mobile Arbeit (oder Homeoffice, hybrides Arbeiten, etc.) als reguläre Alternative zur Arbeit im Büro oder klassischer Telearbeit anerkennt. Wir setzen uns für einen Rechtsrahmen ein, der die Bedürfnisse von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen gleichermaßen würdigt und mobile Arbeit unbürokratisch ermöglicht. Darüber hinaus streben wir eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens an, um mobile Arbeit europaweit zu ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):