Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (75)
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 10.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
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- Angegeben von: uwk consulting GmbH am 09.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Joachim Becker am 09.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Joachim Becker
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 06.02.2026
- Beschreibung: Die geplante Apothekenreform greift die tatsächlichen Versorgungsrealitäten nur unzureichend auf und benachteiligt digitale und versandgestützte Versorgungsmodelle systematisch. Statt Bürokratie abzubauen, droht die Reform insbesondere zusätzliche regulatorische Hürden zu errichten. Dadurch werden langjährig bewährte und verlässliche Strukturen geschwächt, die vor allem im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
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- Angegeben von: uwk consulting GmbH am 28.01.2026
- Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung der Apothekenreform werden etablierte, bewährte und verlässliche flächendeckende Versorgungsstrukturen für Arzneimittel mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen einer Entbürokratisierung sowie der langfristigen Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 19.01.2026
- Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung der Apothekenreform werden etablierte, bewährte und verlässliche flächendeckende Versorgungsstrukturen für Arzneimittel mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen einer Entbürokratisierung sowie der langfristigen Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
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- Angegeben von: Joachim Becker am 19.01.2026
- Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung der Apothekenreform werden etablierte, bewährte und verlässliche flächendeckende Versorgungsstrukturen für Arzneimittel mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen einer Entbürokratisierung sowie der langfristigen Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Joachim Becker
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- Angegeben von: Deutsche Post AG am 16.01.2026
- Beschreibung: Die Beibehaltung der derzeit etablierten, bewährten und verlässlichen flächendeckenden Versorgungsstrukturen für Arzneimittel sowie die weitere Ausgestaltung bürokratischer und regulatorischer Anforderungen sollten im Sinne des gesundheitspolitischen Ziels der Entbürokratisierung vermieden werden, um die nachhaltige bzw. langfristige Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 16.01.2026
- Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung der Apothekenreform werden etablierte, bewährte und verlässliche flächendeckende Versorgungsstrukturen für Arzneimittel mit zusätzlichen regulatorischen Anforderungen belastet. Dies steht im Spannungsverhältnis zu den gesundheitspolitischen Zielen einer Entbürokratisierung sowie der langfristigen Sicherstellung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (11):
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- Angegeben von: Apothekerverband Westfalen-Lippe e. V. (AVWL) am 18.12.2025
- Beschreibung: Der Kabinettsentwurf vom 12.12.2025 enthält eine Reihe von Regelungsvorhaben, die aus Sicht des AVWL geeignet sind, die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern und zu verbessern sowie auch einen Beitrag zur Stabilisierung des flächendeckenden Apothekensystems zu leisten. Kritisch beurteilt wird aufgrund des systemgefährdenden Potenzials die vorgesehene Erprobung einer Vertretung durch PTA. Bemängelt wird durch den AVWL zudem, dass es der Reformentwurf verabsäumt, die Arzneimittelpreisbindung abzusichern, die seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2025 (Aktenzeichen I ZR 74/24) angreifbar ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 770/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 16.12.2025
- Beschreibung: Die hier erteilte Berechtigung für Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, möchten wir zum Anlass nehmen, die grundsätzliche Bereitschaft der Tierärzteschaft für die Durchführung von Impfungen am Menschen in Krisenzeiten zu signalisieren. Für den Fall, dass der Verordnungsgeber diese Unterstützung in Erwägung zieht, sollte schon jetzt eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es Tierärztinnen und Tierärzten ermöglicht, im Krisenfall für die Durchführung von Impfungen am Menschen herangezogen zu werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 16.12.2025
- Beschreibung: Die hier erteilte Berechtigung für Apothekerinnen und Apotheker zur Durchführung von Schutzimpfungen mit Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, möchten wir zum Anlass nehmen, die grundsätzliche Bereitschaft der Tierärzteschaft für die Durchführung von Impfungen am Menschen in Krisenzeiten zu signalisieren. Für den Fall, dass der Verordnungsgeber diese Unterstützung in Erwägung zieht, sollte schon jetzt eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, die es Tierärztinnen und Tierärzten ermöglicht, im Krisenfall für die Durchführung von Impfungen am Menschen herangezogen zu werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
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- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband möchte sicherstellen, dass bei der geplanten Apothekenreform Wirtschaftlichkeit Priorität vor Verfahrenserleichterungen hat, dass bei den geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen keine Unwirtschaftlichkeit entsteht, ebenso bei der geplanten Ermöglichung der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ärztliche Verordnung. Der AOK-Bundesverband sieht kritisch, dass Honorarvorschläge zum Erhalt der flächendeckenden Versorgung teuer und nicht zielgenau sind. Entsprechend wird der geplante Auftrag an die Vertragspartner der Selbstverwaltung, künftig Anpassungen für die Apothekenvergütung zu verhandeln, abgelehnt. Auch die geplante erweiterte Austauschmöglichkeit für die Apotheken wird abgelehnt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 11.12.2025
- Beschreibung: Mit dem RefE soll die Vernetzung der Versorgungsbereiche, die Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten verbessert werden. Die zentralen Bausteine der Notfallreform können die gewünschte Steuerungswirkung nur dann entfalten, wenn es gleichzeitig strukturelle Veränderungen im Rettungsdienst und eine deutliche Umsteuerung von Behandlungen aus dem Krankenhaus in den ambulanten Bereich gibt. Diese Aspekte werden im Referentenentwurf leider nicht konsequent umgesetzt. Da klare Zugangs- und Steuerungsinstrumente im Entwurf fehlen, könnten die Notaufnahmen sogar noch stärker belastet werden als bisher. Solche Webfehler führen auch dazu, dass die versprochenen Einspareffekte nicht erreicht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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- Angegeben von: 365 Sherpas GmbH am 03.12.2025
- Beschreibung: Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) soll Apotheken wirtschaftlich stärken, ihnen mehr Gestaltungsspielraum bei der Vergütung geben und ihren Versorgungsauftrag durch zusätzliche Leistungen wie Impfungen, Tests und erleichterte Zweigapotheken-Gründungen erweitern. Gleichzeitig soll Bürokratieabbau, digitale Anbindung und Qualifizierungs- sowie Einsatzmöglichkeiten für PTA umgesetzt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: 365 Sherpas GmbH am 03.12.2025
- Beschreibung: Geplante Änderungen in der AMPreisV sehen vor, Fixum und relativen Anteil der Apothekenvergütung verhandelbar zu gestalten und handelsübliche Skonti wieder zu ermöglichen. Zudem sind Zuschläge für Notdienste und bestimmte Dienstleistungen vorgesehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Forderung Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für pharmazeutisch-technische Assistent*innen zu fördern und für eine damit einhergehende höhere Gehaltsmöglichkeit zu sorgen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Forderung pharmazeutisch-technischen Assistent*innen eine Weiterqualifikation für eine Kompetenzerweiterung zu ermöglichen und diese auch entsprechend zu honorieren.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Begrüßt eine stärkere Einbindung der pharmazeutisch-technischen Assistent*innen in der Vertretungsregelung nach dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, betont jedoch die Notwendigkeit klarer Qualifikations- und Verantwortlichkeitsgrenzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 12.11.2025
- Beschreibung: Pharma Deutschland begrüßt die Referentenentwürfe für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz – ApoVWG) und für eine Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) als Schritte in die richtige Richtung und teilt das wichtige Ziel, den Apotheken unter Berücksichtigung der Versorgungsbedarfe und -strukturen vor Ort verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu geben, sodass ein flächendeckendes Netz unabhängiger und freiberuflich geführter Apotheken für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung erhalten werden kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Die ADKA fordert, die geplante Entlastung bei Dokumentationspflichten im Krankenhaus eindeutig für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken zu formulieren. Wenn im Krankenhaus ein lückenloses System zur eindeutigen Zuordnung von importierten Fertigarzneimitteln zum konkreten Anwendungsfall besteht, sollen redundante Aufzeichnungen entfallen können. Dies stärkt die digitale Nachverfolgbarkeit, reduziert Bürokratie und unterstützt eine effiziente Arzneimittelverwaltung. Eine klare gesetzliche Formulierung ist hierfür erforderlich.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Beschreibung: Die ADKA fordert eine zeitgemäße Anpassung von § 32 Abs. 3 ApBetrO zur Entlastung der Krankenhausapotheken. Die halbjährlichen Stationsbegehungen sollen weiterhin verbindlich bleiben, jedoch soll die Dokumentation digital erfolgen können. Statt eines Prüfprotokolls in vierfacher Papierausfertigung sollen Protokolle elektronisch erstellt, signiert, aufbewahrt und an die vorgesehenen Empfänger übermittelt werden können. Dafür genügt ein Namenszeichen der verantwortlichen Apothekerin/des verantwortlichen Apothekers. Dies reduziert Bürokratie und entspricht heutigen organisatorischen und digitalen Standards.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):