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Gefundene Regelungsvorhaben (45)
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- Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
- Beschreibung: Einführung eines staatlich gefördertes privaten Altersvorsorgedepot, um dem demographischen Wandel zu begegnen und die Kapitalmarktkultur in Deutschland zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2501210013 (PDF, 1 Seite)
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- Angegeben von: Flint Global Ltd. am 17.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzlich unveränderte und nur in technischen Teilen angepasste Umsetzung des Referentenentwurfs
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Vanguard Group Europe GmbH am 15.01.2025
- Beschreibung: Stärkung der privaten Altersvorsorge, insbesondere Fokus auf digitale Lösungen, die kostengünstig, flexibel und simpel gestaltet sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411300001 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV bewertet den Entwurf weitestgehend positiv, wenn auch teilweise Verbesserungsbedürftig. Diese wünschenswerten Veränderungen laufen jedoch Gefahr völlig in das Nichts zu laufen, sofern die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System vorgenommen wird. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind. In unserer Stellungnahme unterbreiten wir hierzu einen Vorschlag.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110005 (PDF, 17 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) am 18.12.2024
- Beschreibung: 1. Einbezug der Selbständigen in die Förderung privater Altersvorsorge. 2. Zeitgemäße Reform der bestehenden Riester-Rente. 3. Geplante Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (§ 2a Abs. 4): „Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nähere Bestimmungen über zulässige Kostenarten und Kostenformen erlassen.“ – keine solche Ermächtigung für das BMF.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412180089 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410250012 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 31.10.2024
- Beschreibung: Die AKA begrüßt, dass die Anforderungen an die Riesterförderung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) durch den Entwurf zum pAV-Reformgesetz unverändert bleiben und im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung die bisherigen Produkte auch für neue Verträge weiterhin im gleichen Rahmen gefördert angeboten werden können. Durch die gezielte Förderung der privaten Altersvorsorge durch das paV-Reformgesetz sollen jedoch nicht die Zusatzversorgungskassen vergessen werden, da diese die Riester-Förderung sowohl in der Pflicht- als auch in der Freiwilligen Versicherung anbieten und innerhalb der bAV einen besonders großen Vertragsbestand aufweisen können. Eine Benachteiligung der bAV in Bezug auf die private Altersversorgung soll vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Bitkom begrüßt, dass Altersvorsorgende durch das pAV-Reformgesetz künftig eine breitere Auswahl und höhere Wahlfreiheit bei den Altersvorsorgeprodukten haben. Wir befürworten, dass die Einführung des Altersvorsorgedepots mit seiner Fördersystematik auch einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Kapitalmarktkultur in Deutschland leisten kann. Wir fordern deshalb u.a., dass die zulässigen Asset-Klassen durch ELTIFs erweitert werden, der förderberechtigte Personenkreis vergrößert und Finanzbildung der Bevölkerung weiter vorangetrieben wird, damit die Reform ihr volles Potenzial entfalten kann. Wir geben zu bedenken, dass der Kosten-Nutzen-Faktor der vorgesehenen digitalen Vergleichsplattform geprüft, der bürokratische Aufwand minimal gehalten und Anbieter gleichbehandelt werden müssen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410230015 (PDF, 7 Seiten)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können. Die Chance, ein hohes Lebensalter zu erreichen, ginge einher mit dem Risiko, im hohen Alter ohne Leistungen aus der pAV dazustehen. Langfristige Vermögensbildung ist grundsätzlich gut, aber wir brauchen vor allem höhere/verlässliche lebenslange Leistungen. Es ist ein Missverhältnis, wenn die pAV durch das pAV-ReformG nun mit dreifach höheren Haushaltsaufwendungen gefördert werden als die bAV über das 2. BRSG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: "Der BMF-RefE sieht Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Eine verbreitete Entscheidung für diese Auszahlungsform halten wir für sozialpolitisch kritisch. Das pAV-Reformgesetz setzt mit mehr Wettbewerb durch Wechselmöglichkeiten und einem digitalen Vergleichsportal auf den ""mündigen Bürger"", der für sich das richtige Produkt auswählen will und kann. Ohne eine ausreichende Finanzbildung in der Breite dürfte der Nutzen des Vergleichsportals begrenzt bleiben. Die kollektive betriebliche Altersversorgung setzt hingegen erfolgreich auf Systeme, die Sozialpartner und Arbeitgeber für Gruppen von Arbeitnehmern wählen und für Geringverdiener mit weniger individuellen Hürden versehen sind als mithilfe eines Vergleichsportals für die pAV."
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Scalable GmbH am 15.10.2024
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Referentenentwurfs ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412180028 (PDF, 5 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 01.10.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf folgt im Wesentlichen den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge. Ziel ist es, die private Altersvorsorge zu revitalisieren. Dabei sollen insbesondere auch renditorientierte zertifizierte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantien zugelassen werden. Der BSW setzt sich dafür ein, dass bei der Zulassung von einzelnen Produkten für das Altersvorsorgedepot nicht auf deren Zugehörigkeit zu einer bestimten Anlageklasse, sondern auf das produktspezifische Risiko abgestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Teneo Germany am 16.09.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich dafür ein, durch ein Altersvorsorgedepot allen einen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen. Teneo unterstützt Trade Republic bei dieser Interessenvertretung. Dazu gehören auch Treffen mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern von Ministerien.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMF): Altersvorsorgedepotgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Trade Republic Bank GmbH am 10.09.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich dafür ein durch ein Altersvorsorgedepot allen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280043 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Fokusgruppe hat die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe. Es braucht eine klare und einheitliche Kostendarstellung, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine gut informierte Auswahl treffen und gegen die gnadenlose Vertriebsmaschine von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften bestehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer. Die Basisdepot-Vorsorge ist – vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben. Grundsätzlich kann so jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden. Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Allianz Lebensversicherungs-AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen hat die Stärkung der privaten Altersvorsorge herausragende Bedeutung. Wichtig ist die Beibehaltung der privatwirtschaftlichen Organisation mit einer Angebotsvielfalt. Nur so kann auf unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse im Einzelfall mit passenden Vorsorgekonzepten eingegangen und ein passendes Chance-Risiko-Profil geboten werden. Eine staatliche Förderung ist besonders für Personen mit geringen Einkommen von entscheidender Bedeutung. Die staatliche Förderung sollte weiterentwickelt werden. Der sozialpolitische Förderzweck sollte durch eine hohe Verlässlichkeit und eine lebenslange Rentenphase abgesichert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft am 28.06.2024
- Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270109 (PDF, 4 Seiten)
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406120066 (PDF, 2 Seiten)
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SG2412120017 (PDF, 10 Seiten)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt für neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbstständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden, sofern sie sich nicht im Rahmen eines Opt-Outs für privates Vorsorgeprodukt entscheiden. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für die Basisrente als Opt-Out-Produkt ein, weil sie 2005 für Selbstständige eingeführt wurde, lebenslange Leistungen bietet und pfändungsgeschützt ist.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410210007 (PDF, 35 Seiten)
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