Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft Abwasser und Abfall e.V. am 08.07.2025
- Beschreibung: Die Anfang Januar 2025 in Kraft getretene EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU) 2024/3019 ist bis zum 31. Juli 2027 in nationales Recht umzusetzen. Die DWA fordert die von der Richtlinie vorgeschlagene Überwachungsmethodik und Umsetzung der europäischen Vorgaben für die Nährstoff-Elimination von Stickstoff (N) und Phosphor (P) im Jahresmittel auf Basis von 24h-Mischproben und damit eine Abkehr von der bislang vorgenommenen qualifizierten Stichprobe bzw. einer 2h-Mischprobe und eine Beendigung des nur in Deutschland praktizierten Sonderwegs. Vorteile ergeben sich u.a. durch europäische Vergleichbarkeit, die Angleichung an die bestehende Gewässerüberwachungsmethodik oder beim Bau und der Dimensionierung von Belebungsbecken sowie der Dosierung von Fällmittel-Chemikalien.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der BDEW begrüßt die Überarbeitung der Richtlinie. Diese ist ein zentraler Schritt für den ganzheitlichen Umwelt- und Ressourcenschutz und die Reduktion der Schadstoffbelastung. Hervorzuheben ist besonders die Aufnahme der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Rechtsrahmen. Damit wird das Verursacherprinzip künftig rechtskräftig umgesetzt, eine faire Kostenteilung für die Abwasserbehandlung gewährleistet und Anreize für die Entwicklung umweltschonender Grundstoffe und Produkte geschaffen, die zukünftig kritische Einträge von vornherein vermindern und vermeiden sollen. Der BDEW betrachtet die erweiterte Herstellerverantwortung als umweltökonomischen Meilenstein für eine moderne und verursachergerechte Abwasserbewirtschaftung der kommenden Jahrzehnte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 28.06.2024
- Beschreibung: Keine Schaffung oder Beibehaltung mehr von Ausnahmeregelung nach 2027 für bestehende Anforderungen an die Abwasserbehandlung, keine Aushöhlung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen der Aktualisierung der Kommunalen Abwasser-Richtlinie, Schaffung einer Regelung zur erweiterten Herstellerverantwortung, die alle Kosten im Zusammenhang mit der Entfernung von Mikroverunreinigungen abdeckt sowie Sicherstellung, dass die Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft das EU-Ziel der Nullverschmutzung nicht gefährden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW e.V. am 10.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung insbesondere der Artikel 5, 7, 8, 9 und 11 in deutsches Recht; Schwerpunkt vierte Reinigungsstufe, erweiterte Herstellerverantwortung, Energieneutralität
- Betroffene Bundesgesetze (3):