Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 24.10.2024
- Beschreibung: Schaffung einer unabhängigen Prüfinstanz für Abgeordneten-, Lobby- und Parteitransparenz z. B. in Form eines Transparenz-Gremiums, das vom Bundestag gewählt wird. Solch eine Prüfinstanz würde Transparenzangaben von Abgeordneten, Angaben im Lobbyregister und Angaben zu Parteispenden kontrollieren und im Fall von Verstößen Sanktionen verhängen können.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Ein vom Bundestag gewählter, unabhängiger Beauftragter soll die Einhaltung der Integritäts- und Lobbyregeln kontrollieren und darüber berichten. Die Stelle soll die Korrektheit der Angaben im Lobbyregister, im Lobby-Fußabdruck, bei der Parteienfinanzierung sowie von Abgeordneten zur Interessenoffenlegung und Nebentätigkeiten überprüfen und mögliche Verstöße gegen die Verhaltensregeln erfassen. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben soll die Stelle wirksame Sanktionen verhängen können. Die Stelle soll Bundestag und Öffentlichkeit regelmäßig über die Aktivitäten berichten. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, soll der/die Beauftragte eigene Ermittlungskompetenzen, Ressourcen und Mitarbeitende erhalten (ähnlich zu BfDI).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Verschärfung Abgeordnetenbestechung
Aktiv vom 26.06.2024 bis 15.11.2024
- Angegeben von: Parlamentwatch e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Verschärfung der Abgeordnetenbestechung, um Ende der Mandatszeit u.a.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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BT-Drs. 20/10376
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: LobbyControl - Initiative für Transparenz und Demokratie e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Anknüpfend an die Reform des Abgeordnetengesetzes 2021 setzen wir uns für weitere Anpassungen ein, um Transparenz und Integrität von MdB zu stärken, den Umgang mit Interessenkonflikten zu verbessern und Einfallstore für einseitige Beeinflussung insbesondere durch finanzielle Anreize zu vermindern. Im Einzelnen sollte: - § 49 AbgG klarer und praxistauglicher gefasst werden - Die Kostenübernahme von Dritten insb. bei Dienst- und Fraktionsreisen transparenter werden - Lobbytätigkeiten während des Mandats und danach weitergehend eingeschränkt werden - Anzeigepflichten zu finanziellen Interessen erweitert werden. Ausführlicher sind unsere Forderungen zum Abgeordnetenrecht im Lobbyreport 2024 dargestellt: https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-2024-web.pdf
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen am 15.03.2024
- Beschreibung: AbgG (§ 20) legt fest: „Die Altersentschädigung bemißt sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (...). Der Steigerungssatz beträgt (...) für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung (...).“ Die heutige Abgeordnetenpension (also die beamtenrechtsanalog organisierte Altersversorgung von MdB) unterscheidet sich vom System der gesetzlichen Rentenversicherung, in welchem sich 80 Prozent der Bevölkerung befindet. Das Regelungsvorhaben will erreichen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Abgeordnetentätigkeit würde dann so behandelt werden wie die Tätigkeit als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder als Angestellter in der Privatwirtschaft mit Betriebsrentenanspruch.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):