Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Wir halten die beabsichtigte Umsetzung insgesamt für sachgerecht. Die in der Richtlinie vorgesehene starre Bagatellgrenze sollte jedoch dahingehend umgesetzt werden, dass bei Beträgen unter EUR 10.000 die Strafe zu mindern ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hanwha Aerospace am 04.08.2025
- Beschreibung: Hanwha Aerospace is engaging with German stakeholders to ensure that the upcoming procurement process for long-range rocket systems / other systems remains open to european country and German suppliers. The interest representation seeks to influence discussions around procurement eligibility, technology cooperation conditions, and local content requirements in the context of Bundeswehr modernization and strategic autonomy.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Hanwha Aerospace am 04.08.2025
- Beschreibung: Hanwha Aerospace is engaging with German stakeholders to ensure that the upcoming procurement process for long-range rocket systems remains open to third-country suppliers. The interest representation seeks to influence discussions around procurement eligibility, technology cooperation conditions, and local content requirements in the context of Bundeswehr modernization and strategic autonomy.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Kay Leonhardt Akademie am 23.07.2025
- Beschreibung: Abbau bürokratischer Hürden im internationalen Handel zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen im In- und Exportgeschäft.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: RENK Group AG am 11.07.2025
- Beschreibung: Schaffung eines rechtsverbindlichen Vertrauensschutzes für Bestandsprojekte beim Export sonstiger Rüstungsgüter. Schaffung einer gesetzlich festgeschriebenen Maximaldauer für Genehmigungsverfahren beim Export sonstiger Rüstungsgüter (max. 90 Tage von Antrag bis Bescheid).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 30.06.2025
- Beschreibung: Geopolitische Spannungen, Protektionismus und ein wachsender Regulierungsdruck gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Die Mitglieder der WVG fordern:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Leibniz-Gemeinschaft am 23.06.2025
- Beschreibung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
- Beschreibung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und bestimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 17.12.2024
- Beschreibung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
Aktiv vom 13.12.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
- Beschreibung: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
Aktiv vom 13.12.2024 bis 02.10.2025
- Angegeben von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 13.12.2024
- Beschreibung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
- Beschreibung: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024
- Beschreibung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Bürokratieentlastungsverordnung (BEV)
Aktiv vom 26.09.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Die Versicherer verfolgen auch bei der das Bürokratieentlastungsgesetz IV begleitenden Verordnung das Anliegen, sich für effiziente, schlanke und digitale Verfahren einzusetzen, die den bürokratischen Aufwand reduzieren. Dabei verfolgen die Versicherer nicht nur die bereits im Referentenentwurf vorgelegten Überlegungen, sondern auch die fortlaufenden Arbeiten in den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung für weitere Ergänzungen, etwa in der Fahrzeugzulassungsverordnung im Hinblick auf Versicherungskennzeichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 23.09.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673. Die Richtlinie bezweckt die europaweite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu befördern. In Deutschland sind die meisten der nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie Sanktionsstrafrecht zu bewehrenden Tatbestände im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Straftat oder Ordnungswidrigkeit normiert. Zum Zwecke der europaweiten Harmonisierung sind für die Umsetzung der Richtlinie noch einige Ergänzungen und Anpassungen erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetztes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Aktiv vom 18.07.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 18.07.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband begrüßt grundsätzlich die Initiative des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat, die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Überarbeitungsbedarf wird allerdings noch hinsichtlich der einheitlichen und klaren Verwendung verschiedener Begrifflichkeiten gesehen. Zudem wird kritisiert, dass die Krankenkassen zukünftig Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsquellen, nämlich sowohl dem BSIG als auch dem SGB V umsetzen müssen. Eine Streichung der IT-Sicherheitsregelungen aus dem SGB V wird entsprechend gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (18):
- BSIG 2009 [alle RV hierzu]
- De-Mail-G [alle RV hierzu]
- EGovG [alle RV hierzu]
- EnWG 2005 [alle RV hierzu]
- MessbG [alle RV hierzu]
- EnSiG 1975 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- DiGAV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- BFSGV [alle RV hierzu]
- TKG 2021 [alle RV hierzu]
- KHSFV [alle RV hierzu]
- MessEV [alle RV hierzu]
- AWV 2013 [alle RV hierzu]
- VDG [alle RV hierzu]
- PassDEÜV [alle RV hierzu]
- PAuswV [alle RV hierzu]
- KassenSichV [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 11.07.2024
- Beschreibung: Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband des Deutschen Exporthandels e.V. (BDEx) am 11.07.2024
- Beschreibung: Vermeidung eines Regelungsflickenteppichs innerhalb der EU in der Exportkontrolle durch die Aufnahme von Dual-Use-Gütern in die EU-Dual-Use-Verordnung statt einer Anpassung auf nationaler Ebene der Ausfuhrliste. Dadurch sollen Wettbewerbsverzerrungen und administrativer Aufwand für die Unternehmen vermieden werden. Die Bundesregierung sollte sich daher für ein Vorziehen der Evaluierung der EU-Dual-Use-VO einsetzen. Zudem sollte für die Umstellung des Nummerierungssystems eine einheitliche und koordinierte Umsetzung erfolgen, sofern diese nötig ist und Unterstützungsmaßnahmen sowie eine ausreichende Übergangsfrist von mind. 1 Jahr gewährt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Tikvah Institut gUG am 30.06.2024
- Beschreibung: Ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum BDS-Beschluss des Münchner Stadtrates (BverwG, Urteil v. 20. Januar 2022 – 8 C 35.20 – Leitsatz) werden im Policy Paper verschiedene Änderungsbedarfe in Rechtsbereichen (Bund, Land, Kommune) diskutiert, wie die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bei Ländern und Kommunen, Veränderung von Klauseln in Mietverträgen, neue Formulierungen bei Zuwendungsbestimmungen (BHO) und Auflagen bei Zuwendungen und Raumvergaben, Änderungen im Strafrecht (§ 130 - Volksverhetzung, § 104 - Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten), Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis des § 7 AWV, Erweiterung des AGG und Erweiterung des § 21 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz um das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Rolls-Royce Int. Ltd. am 29.06.2024
- Beschreibung: Erreichung eines praktikablen und rechtssicheren Rüstungsexportkontrollgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):