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27 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"AWG 2013"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (27)
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Quantentechnologien
- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Quantentechnologien bieten neue Anwendungen in Kommunikation, Messtechnik und Bildgebung. Deutschland hat sich in diesem Bereich gut positioniert. Herausforderungen liegen jedoch in der Industrieintegration, Standardisierung und langfristigen Förderung. Reallabore und internationale Kooperationen sind maßgeblich, ebenso Normen und Standards, um das Thema langfristig entscheidend mitzugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412170004 (PDF, 6 Seiten)
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RefE eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Beschreibung: Der DAV hatte sich bei der Erarbeitung der Sanktionsstrafrechtsrichtlinie eingebracht (Stellungnahme Nr. 03/23) und nimmt nun kritisch Stellung zum Referentenentwurf, mit dem die Richtlinie umgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes geht von wenig Umsetzungsbedarf aus, da die meisten Sanktionsverstöße schon auf Basis des geltenden Außenwirtschaftsstrafrechts strafbar seien. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen eine erhebliche Ausdehnung der Strafbarkeit einer Reihe von Tätigkeiten auch über den von der Richtlinie Sanktionsstrafrecht vorgesehenen Rahmen zur Folge hat, die weder rechtspolitisch gewollt sein kann noch angesichts der Überlastung der mit Verstößen befassten Behörden realisierbar erscheint.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409230001 (PDF, 12 Seiten)
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Änderung des Außenwirtschaftsgesetztes und anderer Rechtsvorschriften
- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 23.09.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673. Die Richtlinie bezweckt die europaweite Harmonisierung des Sanktionsstrafrechts, um eine effiziente und einheitliche Sanktionsdurchsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten zu befördern. In Deutschland sind die meisten der nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie Sanktionsstrafrecht zu bewehrenden Tatbestände im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Straftat oder Ordnungswidrigkeit normiert. Zum Zwecke der europaweiten Harmonisierung sind für die Umsetzung der Richtlinie noch einige Ergänzungen und Anpassungen erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetztes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409200046 (PDF, 5 Seiten)
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409270008 (PDF, 5 Seiten)
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300056 (PDF, 5 Seiten)
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409200002 (PDF, 5 Seiten)
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409190020 (PDF, 5 Seiten)
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Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.09.2024
- Beschreibung: Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2409190019 (PDF, 5 Seiten)
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SG2410170012 (PDF, 5 Seiten)
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BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten, Antisemitismus bekämpfen
- Angegeben von: Tikvah Institut gUG am 30.06.2024
- Beschreibung: Ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum BDS-Beschluss des Münchner Stadtrates (BverwG, Urteil v. 20. Januar 2022 – 8 C 35.20 – Leitsatz) werden im Policy Paper verschiedene Änderungsbedarfe in Rechtsbereichen (Bund, Land, Kommune) diskutiert, wie die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bei Ländern und Kommunen, Veränderung von Klauseln in Mietverträgen, neue Formulierungen bei Zuwendungsbestimmungen (BHO) und Auflagen bei Zuwendungen und Raumvergaben, Änderungen im Strafrecht (§ 130 - Volksverhetzung, § 104 - Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten), Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis des § 7 AWV, Erweiterung des AGG und Erweiterung des § 21 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz um das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Rüstungsexportkontrollgesetz
- Angegeben von: Rolls-Royce Int. Ltd. am 29.06.2024
- Beschreibung: Erreichung eines praktikablen und rechtssicheren Rüstungsexportkontrollgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Korruptionsrisiken bei Rüstungsexporten besser vorbeugen
- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency Deutschland begrüßt, dass die Eckpunkte des BMWK für das Rüstungsexportkontrollgesetz zentrale Aspekte der Korruptionsbekämpfung im Rüstungssektor aufgreifen, insb. im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit von Exporteuren von Kriegswaffen und rüstungsrelevanten Gütern. Es ist wichtig, dass Genehmigungsanträge von Unternehmen oder Personen, soweit Anhaltspunkte für Korruptionsdelikte bestehen, ausgesetzt oder abgelehnt werden. Transparency fordert darüber hinaus eine Erweiterung der Kriterien für Rüstungsexportentscheidungen um das Korruptionsrisiko, die Umsetzung der Empfehlungen der OECD zur Bestechung ausländischer Amtsträger in der Verteidigungsindustrie sowie Schulungen der Mitarbeitenden des BAFA zu den Risiken der Bestechung ausländischer Amtsträger.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/3368 - Expertenanhörungen und Konsultationsprozess zum Rüstungsexportkontrollgesetz
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BT-Drs. 20/4027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406280047 (PDF, 2 Seiten)
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SG2406280056 (PDF, 13 Seiten)
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Harmonisierung der Exportkontrollen von Medizintechnik bei EU-Russland-Sanktionen
- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Genehmigungsverfahren durch die EU-Sanktionsregeln sollten mit den Prozessen in den USA und anderen westlichen Ländern stärker harmonisiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderungen am Außenwirtschaftsgesetz bzw. der Außenwirtschaftsverordnung
- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Neulistung von Dual Use-Gütern Off-the-Shelf-Produkte nicht erfasst werden und dass ein Level-Playing-Field auf EU-Ebene eingehalten wird.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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EU-Harmonisierung des Strafrechts bei Sanktionsverstößen
- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI befürwortet die Anpassung des Außenwirtschaftsgesetzes an eine EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Straftatbestände bei Sanktionsverstößen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Aussenwirtschaftsgesetzes
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Für die deutsche Investitionsprüfung sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen das Außenwirtschaftsgesetz („AWG“) und die Außenwirtschaftsverordnung („AWV“). Wir halten es im Bereich der sektorspezifischen Prüfung gem. §§ 60 ff. AWV seitens des BMWK für geboten, den Zusammenhang zwischen dem Strategiepapier vom 12.Februar 2020 und der aktuellen Rechtslage bei der Investitionsprüfung auch unter dem Gesichtspunkt der Eingriffe in das Grundrecht gemäß Art. 14 GG und der daran anknüpfenden Verhältnismäßigkeits-Prüfung nochmals zu betrachten. Hierbei regen wir an, den Katalog der Schlüsseltechnologien gemäß dem Strategiepapier zu Stärkung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Hinblick auf das Investitionsschutzinteresse entsprechend zu erweitern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Entbürokratisierung von (Elektro-)Handwerksunternehmen
- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 28.06.2024
- Beschreibung: Einheitliche Größenklassen bei Photovoltaikanlagen definieren und konsequent anwenden. Amtliche Statistik fortentwickeln. Sozialversicherungsbeiträge: Umlageverfahren entbürokratisieren bzw. mittelfristig teils abschaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406250075 (PDF, 2 Seiten)
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Umsetzung der Richtlinie zur Vereinheitlichung von Straftatbeständen bei Sanktionsverstößen
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft strebt eine maßvolle und ausgewogene Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht an.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Strikte Begrenzung und Kontrolle von Rüstungsexporten
- Angegeben von: terre des hommes Deutschland e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns ein für ein striktes Rüstungsexportkontrollgesetz, einen kompletten Stopp des Exports von Kleinwaffen, der für Zivilisten tödlichsten Waffenart, und für eine strikte Begrenzung und Kontrolle des Exports von Rüstungsgütern gemäß festgeschriebener Kriterien (Kinder- und Menschenrechte, u.a.)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412040023 (PDF, 36 Seiten)
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Einführung eines Rüstungsexportkontrollgesetz
- Angegeben von: HENSOLDT AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes. Einbringung einer industriellen Perspektive für die in der Erarbeitung befindlichen Eckpunkte für einen Referentenentwurf in einer Expertenanhörung auf Einladung des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Praxistauglichkeit und Angemessenheit von Sanktionsregimen und Exportkontroll-Vorgaben gewährleisten
- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung umfangreicher Handelsbeschränkungen und Due-Diligence-Pflichten, die teilweise auch Geschäftsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten in Drittstaaten betreffen, stellen die Unternehmen insb. im Zusammenhang mit komplexen globalen Lieferketten vor immer größere administrative Herausforderungen. Der VDA setzt sich gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass die restriktiven Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung auf europäischer Ebene regelmäßig bezüglich Praxistauglichkeit, Angemessenheit und Effektivität überprüft und ggf. angepasst werden. Der VDA plädiert dabei insbesondere für die Nutzung von zielgenauen und wirksamen Instrumenten, wie z. B. die konkrete Listung von Entitäten, die im Verdacht stehen, Sanktionsumgehungen aktiv zu unterstützen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409200032 (PDF, 2 Seiten)
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Rüstungsexportkontrollgesetz REKG
- Angegeben von: Rheinmetall AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Bei seiner Erarbeitung setzt das BMWK auf frühzeitigen Austausch mit Unternehmen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeitet die Bundesregierung unter Federführung des BMWK ein Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG). Erstmalig in der deutschen Geschichte soll damit die restriktive Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Dual-Use Exportkontrolle
- Angegeben von: Thermo Fisher Scientific am 24.06.2024
- Beschreibung: Thermo Fisher stellt analytische Geräte,im Bereich Massenspektrometer, Elektronenmikroskope her, die unter die Dual-Use Exportkontrolle fallen. Thermo Fisher setzt sich für kürzere Bearbeitungszeiten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Rüstungsexportkontrollgesetz
- Angegeben von: Dynamit Nobel Defence GmbH am 17.06.2024
- Beschreibung: Basierend auf dem Koalitionsvertrag wird im Auftrag der Bundesregierung durch das BMWK ein Rüstungskontrollgesetz erarbeitet. Ziel dieses Gesetzgebungsverfahrens ist, Regelungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern sowie für die Ausfuhr von kleinen und leichten Waffen gesetzlich zu verankern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG)
Aktiv vom 11.06.2024 bis 18.01.2025
- Angegeben von: thyssenkrupp Marine Systems GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: Ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz soll die restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals gesetzlich festschreiben. Hierzu liegen bislang lediglich nicht in der Bundesregierung abgestimmte Eckpunkte des BMWK als Grundlage für einen Referentenentwurf vor. Die Interessevertretung wird stattdessen für die Beibehaltung der Politischen Grundsätze der Bundesregierung hinsichtlich der Genehmigung von Rüstungsexporten wahrgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):