Regelungsvorhaben
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52 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"AGG"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (52)
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Verbesserung des Diskriminierungsschutzes für Menschen mit Behinderung
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 23.10.2024
- Beschreibung: Verpflichtung privater Akteure zur Barrierefreiheit und zum Ergreifen von angemessenen Vorkehrungen, Verbandsklagerecht einführen, Geltendmachungsfristen verlängern, Rechtfertigungsgründe anpassen, erfassten Personenkreis erweitern
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Standards für Gleichbehandlungsstellen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410110014 (PDF, 17 Seiten)
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Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Angegeben von: Antidiskriminierungsverband Deutschland e.V. am 30.07.2024
- Beschreibung: Der advd hat in einem breiten zivilgesellschaftlichen Konsultationsverfahren Forderungen zur Reform des AGG aufgestellt und vertritt diese gegenüber politischen Entscheidungsträger*innen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Angegeben von: Bündnis AGG Reform - Jetzt! am 24.07.2024
- Beschreibung: Im Kolationsvertrag der Bundesregierung wurde die Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vereinbart. Seit 2006 ist das AGG in Kraft. In 18 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGG hinlänglich bekannt. Das Gesetz schützt nicht alle von Diskriminierung Betroffenen, es ist nicht anwendbar auf alle Lebensbereiche und die Durchsetzung des Rechts ist für viele und in vielen Fällen kaum möglich. Als zivilgesellschaftliche Organisationen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit und Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten, möchten wir mit unseren langjährigen Erfahrungen und der Expertise zum Diskriminierungsschutz die anstehende Reform unterstützen und fordern eine umfassende Novellierung des Gesetzes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Angegeben von: BUG - Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung am 18.07.2024
- Beschreibung: Reform des AGG soll durchgeführt werden
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407150001 (PDF, 5 Seiten)
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BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten, Antisemitismus bekämpfen
- Angegeben von: Tikvah Institut gUG am 30.06.2024
- Beschreibung: Ausgehend vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum BDS-Beschluss des Münchner Stadtrates (BverwG, Urteil v. 20. Januar 2022 – 8 C 35.20 – Leitsatz) werden im Policy Paper verschiedene Änderungsbedarfe in Rechtsbereichen (Bund, Land, Kommune) diskutiert, wie die Übernahme der IHRA-Arbeitsdefinition zu Antisemitismus bei Ländern und Kommunen, Veränderung von Klauseln in Mietverträgen, neue Formulierungen bei Zuwendungsbestimmungen (BHO) und Auflagen bei Zuwendungen und Raumvergaben, Änderungen im Strafrecht (§ 130 - Volksverhetzung, § 104 - Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten), Rechtstatsächliche Untersuchung zur Praxis des § 7 AWV, Erweiterung des AGG und Erweiterung des § 21 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz um das Merkmal der Staatsangehörigkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Reform des AGG (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes)
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Reform des AGG, um bestehende Schutzlücken zu schließen und gesellschaftlich benachteiligten Bevölkerungsgruppen mehr Teilhabe zu ermöglichen: dies umfasst u.a. die Stärkung des Diskriminierungsschutzes durch die Erweiterung von Diskriminierungskategorien und -formen, die Verbesserung der Rechtsdurchsetzung durch Verlängerung von Geltendmachungsfristen und Einführung des Verbandsklagerechts sowie eine Stärkung der Anti-Diskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Feministische Außen- und Entwicklungspolitik
- Angegeben von: Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit n.e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Als feministische Friedensorganisation und als Teil des Bündnis 1325 setzen wir uns für die Umsetzung und Gestaltung der von der Bundesregierung beschlossenen Leitlinien zu feministischer Außen- und Entwicklungspolitik ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Migrationspolitik, Asylrecht und Schutz von Geflüchteten
- Angegeben von: Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit n.e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für Menschenrechte, das Recht auf Asyl, die Würde des Menschen und den Schutz und die Unterstützung von geflüchteten Personen ein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280045 (PDF, 7 Seiten)
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Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Verbandsklagerecht - Erweiterung des Geltungsbereiches (Schüler*innen und Studierende) - Erweiterung des AGG auf staatliches Handeln, inkl. Gleichbehandlungsverpflichtungen, Einführung von diskriminierungspräventiven, proaktiven, positiven Pflichten von öff. Arbeitgebenden. - § 3 Absatz 4 AGG sollte auf den gesamten Anwendungsbereich erstreckt werden. - Konkretisierung der Begriffsbestimmung in § 3, der Schutz vor Diskriminierungen infolge chronischer Erkrankungen durch das AGG. - Niemand darf wegen mangelnder deutscher Sprachkenntnisse einer Mehrsprachigkeit, eines Akzentes oder Analphabetismus diskriminiert werden. - Niemand darf aufgrund des Familienstandes, etwa alleinerziehend zu sein, oder wegen einer familiären Fürsorgeverantwortung diskriminiert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200125 (PDF, 4 Seiten)
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Reform des Antidiskriminierungsrechts
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zugang zu Diskriminierungsschutz verbessern und Rechtsdurchsetzung vereinfachen, Anwendungsbereich für Diskriminierungsschutz ausweiten, Ausnahmen im Bereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots reduzieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Angegeben von: Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma wirkt als Teil eines größeren zivilgesellschaftlichen Bündnisses darauf hin, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dahingehend ausgeweitet wird, dass die Regelungen künftig auch Beschwerdemöglichkeiten aufgrund des Fehlverhaltens staatlicher Stellen umfasst.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Vermeidung einer praxisuntauglichen Erweiterung des Anwendungsbereichs des AGG.
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180017 (PDF, 11 Seiten)
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Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Angegeben von: CLAIM - Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit am 28.06.2024
- Beschreibung: Seit Jahren weisen Verbände, Institutionen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen der antidiskriminierungsrechtlichen Praxis auf bestehende Schutzlücken des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie Schwierigkeiten für Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung hin und fordern eine Novellierung des Gesetzes. Konkrete Empfehlungen und Vorschläge für die Reformierungdes AGGs wurden vielfach formuliert. Ein aus 100 Organisationen bestehendes zivilgesellschaftliche Bündnis eerarbeitete eine umfassende Ergänzungsliste zur AGG Novellierung und legte in einer gemeinsamen Stellungnahme „Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!“ zentrale Änderungen für die Stärkung des AGG vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
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BT-Drs. 20/1332
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406260233 (PDF, 24 Seiten)
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Verschärfung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu Lasten der mittelständischen Wirtschaft verhindern.
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200229 (PDF, 11 Seiten)
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Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Abgrenzung zu anderen spezifischen Antidiskriminierungsvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406100052 (PDF, 8 Seiten)
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Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Angegeben von: Intergeschlechtliche Menschen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Bezug auf die Kompetenzen der ADS, Ausweitung des Geltungsbereiches auf staatliche Stellen, Verbandsklagerecht, um mehr Diskriminierungskategorien und -formen, Kirchenprivilegien an EU-Richtlinien anpassen, Beweislasterleichterung erweitern, Entschädigungen abschreckend gestalten, Geltendmachenfrist anheben
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Angestrebt wird deshalb eine Klarstellung in der Richtlinie, dass die risikobasierte Differenzierung nach dem Alter oder nach Behinderung durch Versicherer keine Diskriminierung ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die deutsche Versicherungswirtschaft unterstützt das Anliegen, Diskriminierungen zu verhindern. Gleichzeitig ist sie darauf angewiesen, dass sachgerechte Differenzierung nach dem Risiko möglich ist. Insbesondere ist daher wichtig, im Falle einer Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale des AGG auch für diese Merkmale – jedenfalls soweit für die Versicherungswirtschaft relevant – eine unterschiedliche Behandlung zuzulassen, sofern sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Zudem sollte das AGG auch zukünftig technologieneutral formuliert sein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Position zur EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe zur gemeinsamen Ausrichtung des Europäischen Rates zum Entwurf einer EU-Antidiskriminierungsrichtline Kurzposition der Wirtschaft
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406260001 (PDF, 8 Seiten)
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Gewährleistung angemessener Regelungen im AGG
- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406180177 (PDF, 11 Seiten)
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rechtliche Stellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen
- Angegeben von: Sonntags-Club e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der rechtlichen und gesellschaftlichen Stellung von transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, mit dem Ziel der Gleichstellung und Gleichbehandlung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270238 (PDF, 30 Seiten)
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Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Angegeben von: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll grundlegend reformiert werden. Folgende elf Punkte sollen dabei erreicht werden Anwendungsbereich auf öffentliche Stellen ausweiten Rechtsdurchsetzung stärken u.a. durch Einführung einer Verbandsklage Diskriminierungsschutzes für alle Diskriminierungskategorien vereinheitlichen Diskriminierungskategorien erweitern Diskriminierungsformen erweitern Geltendmachungsfrist anheben Beweislasterleichterung erweitern Entschädigungen abschreckend gestalten Arbeitgebende stärker in die Pflicht nehmen Kirchenprivileg an europäische Vorgaben anpassen Antidiskriminierungsstelle des Bundes stärken
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Volle Verwirklichung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
- Angegeben von: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) am 27.06.2024
- Beschreibung: # Schaffung eines Rechtsanspruchs auf flächendeckende Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zur Umsetzung des Rechts auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie und volle Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31 UN-Kinderrechtskonvention) # Ermöglichung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche ohne jede Diskriminierung sowie Beseitigung von Rassismus und Benachteiligungen insbesondere wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, einer Behinderung oder des Alters (Art. 2 UN-Kinderrechtskonvention) # Bekanntmachung der Kinderrechte durch die Förderung entsprechender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit durch den Bund (Art. 42 UN-Kinderrechtskonvention)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
- Angegeben von: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) am 27.06.2024
- Beschreibung: # Gesetzliche Verankerung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendhilfe # Schaffung und Finanzierung bundeszentraler Strukturen zur Unterstützung und Begleitung von Schutzkonzeptentwicklungen in der Kinder- und Jugendarbeit # Schaffung und Finanzierung eines bundesweiten Netzwerks von Beratungsstellen, die kurzfristig und kompetent bei Verdachtsfällen beraten und begleiten können # Schaffung und Finanzierung von Präventionsprogrammen zur zielgruppenspezifischen Sensibilisierung # Stärkung der Rolle der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für die Kinder- und Jugendhilfe # Vereinfachung der Einsichtnahme in das Bundeszentralregister durch ein durch die Träger selbst bedienbares digitales Verfahren ohne Aufwand für die in der Jugendhilfe Tätigen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
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BT-Drs. 20/13183
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):