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43 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"496/24"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (43)

    • Angegeben von: forum anders reisen e.V. - Verband für nachhaltigen Tourismus am 26.06.2024
    • Beschreibung: Die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten in ausreichend hoher Qualität ist Voraussetzung für zeitgemäße Mobilitätsdienstleistungen und deren nutzerfreundliche, effiziente und ressourcenschonende Ausgestaltung. Sie ist zugleich Grundlage für die Entwicklung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen im Mobilitätssektor. Die Verbesserung multimodaler Reise- und Echtzeit-Verkehrsinformationsdienste wird benötigt, um national wie international anbieterübergreifende und digitale Buchung und Bezahlung von Mobilitätsdienstleistungen zu ermöglichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es die Verfügbarkeit und Qualität von Mobilitätsdaten verbessern, multimodale Reiseangebote zu vereinfachen sowie die Abdeckung sämtlicher verkehrsträgerspezifischen Mobilitätsdaten und Anwendungsfälle, insbes. bezügl. intermodalem Ticketing, zu erreichen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Angegeben von: MILES Mobility GmbH am 28.05.2024
    • Beschreibung: Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz, das freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen." Quelle: https://bmdv.bund.de/DE/Themen/Digitales/Digitale-Gesellschaft/Eckpunkte-Mobilitaetsdatengesetz/eckpunkte-mobilitaetsdatengesetz_node.html MILES setzt sich im Rahmen dieses Regulierungsvorhabens dafür ein, den Gesetzentwurf im Hinblick auf die genannten fairen Bedingungen zu überarbeiten, um die Datenschutzinteressen des Unternehmens zu wahren.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
  • Mängelhinweise des Mobilitätsdatengesetzes bzgl Menschen mit Behinderung

    Aktiv vom 21.06.2024 bis 03.01.2025

    Wieder aktiv seit 24.01.2025

    • Angegeben von: Sozialhelden e. V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Wir stellen fest, dass im Referentenentwurf des MDG nur an einer einzigen Stelle die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung genannt werden, indem lediglich zwei Arten von Daten genannt werden (siehe §5). Dies stellt einen gravierenden Mangel dar, da es den Erfahrungen behinderter Menschen für eine gelungene barrierefreie Alltagsmobilität nicht gerecht wird. Der Verweis auf das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist unzureichend, da das MDG weit über die durch das PBefG geregelten Bereiche hinausgeht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: elfnullelf - Beratungsgesellschaft für Strategie und politische Kommunikation mbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Erhebung, Speicherung und Weiterverarbeitung von Mobilitätsdaten sind insbesondere im Bereich Shared-Mobility von entscheidender Bedeutung. Es geht hier darum, optimale Bedingungen mit Blick auf Nutzerfreundlichkeit, Datensicherheit und unternehmerischen Initiativen auszuloten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: Wolfram Vogel Advisors SAS am 27.06.2024
    • Beschreibung: Das Ziel von Trainline ist ein innovationsfreundlichen Rechtsrahmen im Mobilitätsdatengesetz: Daten, die über den NAP gehen, sollen unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Trainline Deutschland TLD GmbH
    • Angegeben von: ITS mobility GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Mobilitätsdatengesetz

    Aktiv vom 25.06.2024 bis 01.10.2025

    • Angegeben von: Trainline Deutschland TLD GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Trainline setzt sich für einen innovationsfreundlichen Rechtsrahmen ein: Daten, die über den NAP gehen sollten unentgeltlich geteilt werden und auch bei sich überschneidenden Rechtsvorschriften im Bereich Schiene Vorrang haben. Zudem sollte das Mobilitätsdatengesetz auf die spezifischeren Gesetze im Bereich Eisenbahn verweisen, um die Probleme beim Ticketing zu lösen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
  • Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 08.09.2025

    • Angegeben von: Amadeus IT Group, SA am 27.06.2024
    • Beschreibung: Vernetzung und Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur. Etablierung von Standards für Datenschnittstellen und -formate sowie die Schaffung eines Datenkoordinators für Mobilitätsdaten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: ITS mobility e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: ITS mobility befürwortet die Einführung eines Gesetzes zur Mobilitätsdatenregulierung. Dieses Gesetz markiert nicht nur einen bedeutenden Schritt vorwärts in Richtung der Umsetzung einer nachhaltigen Veränderung im Mobilitätsbereich, sondern treibt auch die Modernisierung und Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland voran. ITS mobility versucht dabei die Idee eines diskriminierungsfreien Zugangs zu Mobilitätsdaten, der von einem Datenkoordinator überwacht wird, zu stärken, da diese einen sinnvollen Wettbewerb um gute Ideen und Lösungen im Mobilitätssektor ermöglicht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Beschreibung: Die Nutzung von Mobilitätsdaten ist für das Gelingen der Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele unerlässlich. Zudem können multimodale Verkehrsangebote für Bürger:innen einen wertvollen Beitrag zur Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen leisten und das vorhandene ÖPNV Angebot sinnvoll ergänzen. Darüber hinaus bilden Mobilitätsdaten auch die Grundlage für viele innovative Geschäftsmodelle. Eine effizientere Nutzung von Mobilitätsdaten durch Bündelung der bestehenden komplexen EU-Gesetzgebung und mehr Unterstützung bei der Erfüllung der bestehenden Bereitstellungspflichten durch einen zentralen Ansprechpartner sind daher positiv zu bewerten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
    • Beschreibung: Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung für den Zugang zu Fahrzeugdaten im Sinne der Verkehrssicherheit sowie der Datenqualität und Verfügbarkeit.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 31.05.2024
    • Beschreibung: Das mit dem sogenannten "Mobilitätsdatengesetz" verbundene Ziel des Gesetzgebers, die Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit (multimodaler) Mobilitätsdienstleistungen zu verbessern, wird ausdrücklich begrüßt. Allerdings führt die Allianz pro Schiene in ihrer Stellungnahme verschiedene Kritikpunkte am Referentenentwurf des BMDV an. So lehnt der Verband etwa die vorgesehene Open-Data-Pflicht für Auslastungsdaten im Schienenpersonenverkehr ab und mahnt konkrete Pflichten für die Datennutzer an, um Verbraucher vor unvollständigen oder irreführenden Informationen zu schützen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Eine nationale gesetzliche Regelung mit einer Verpflichtung der Kfz-Hersteller zum Teilen der Daten und eine Standardisierung der Schnittstellen sollte aus Sicht der Versicherer beschlossen werden, bis eine sektorspezifische Regulierung auf EU-Ebene geschaffen ist. Die Datenhoheit der betroffenen Personen, soweit es sich um personenbezogene Daten aus vernetzten Kfz handelt, muss dabei gewährleistet werden, d.h. diese müssen entscheiden, mit wem sie ihre Daten teilen möchten.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
    • Beschreibung: Wir begrüßen gesetzliche Verpflichtungen zur Veröffentlichung von Open Data als eine wichtige Voraussetzung zur Mehrung Freien Wissens. Im Mobilitätssektor schaffen sie zudem die Grundlage für barrierefreie intermodale Auskünfte als Beitrag zur Mobilitätswende.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: VTG GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: VTG vertritt gegenüber der Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausgestaltung des Mobilitätsdatengesetzes nicht dazu führen darf, dass vergangene Investitionen in digitale Technologien, welche im Sinne des Mobilitätsdatengesetzes zur Datenaggregation verwendet werden können, zu Wettbewerbsnachteilen führen dürfen. Gleichzeitig dürfen zukünftige Investitionen in digitale Technologien durch das avisierte Mobilitätsdatengesetz, aufgrund fehlender finanzieller Anreize, unattraktiv werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 31.05.2024
    • Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes. Ziel ist die Berücksichtigung von Mobilitätsdaten zur Förderung des Radverkehrs. Beispiele sind: Die Erfassung von Fahrradstellplätzen in Fahrradparkhäusern und öffentlichen Fahrradboxen, Mobilitätsdaten von öffentlichen Fahrradverleihsystemen und die Auslastung von Fahrradstellplätzen in Bahnfahrzeugen des Fern- und Nahverkehrs.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: ZF Friedrichshafen AG am 19.06.2024
    • Beschreibung: Ausnahme von Fahrzeugdaten im Mobilitätsdatengesetz zugunsten eines europäischen Regulierungsrahmen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 26.09.2024
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung bezieht sich auch auf den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes. Der ADAC fordert eine dialogische Lösung der Interessenkonflikte zwischen Tourismus und Naturschutz. Nach Ansicht des ADAC setzt der Einsatz von Besucherlenkung eine stärkere Digitalisierung voraus. Der ADAC sieht in unterschiedlichen Bereichen Entwicklungsbedarf in der Infrastruktur für den naturnahen Tourismus. Der ADAC spricht sich dafür aus, dass Auto muss als Anreisemittel für den naturnahen Tourismus mit zu denken. Der ADAC betont die Bedeutung einer gelungenen Kundenzentrierung als Schlüssel für eine erfolgreiche Vermarktung und Steuerung.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Vollständigkeit der räumlichen Abdeckung, die Aktualität, Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Richtigkeit von Mobilitätsdaten soll gewährleistet werden. Datennutzer sollen einen Rechtsanspruch auf dauerhaften und zuverlässigen Bezug der Mobilitätsdaten erhalten. Die Zielerreichung des Mobilitätsdatengesetzes soll nach einer angemessenen Zeit überprüft werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) am 11.06.2024
    • Beschreibung: Vermeidung einer generellen Open-Data-Pflicht für sämtliche Mobilitätsdaten und damit auch Geschäftsdaten eigenwirtschaftlich finanzierter physischer Mobilitätsdienste, die einen tiefen, schädlichen und unnötigen Markteingriff in den Carsharing-Markt zur Folge hätte. Stattdessen sollten differenzierte Datenlieferpflichten für Dateninhaber und auch Pflichten für Datennutzer festgeschrieben werden: Ja zu Open Data für Statische Daten Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten zur Endkunden-Beauskunftung Ja zur Bereitstellung von Verfügbarkeitsdaten für Forschung und kommunale Verkehrsplanung Nein zu unlimitierter Weitergabe sämtlicher Verfügbarkeitsdaten an (potentielle) Wettbewerber und digitale Datendienste
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
    • Beschreibung: DGA unterstützt den Kunden Waymo bei der Begleitung der Einführung eines Mobilitätsdatengesetzes. Ein verbesserter Zugang zu Mobilitätsdaten kann neue Geschäftsbereiche öffnen und den Mobilitätsmarkt vorantreiben. Dabei gilt es, wettbewerbsrelevante Daten zu schützen und einer möglichen Wettbewerbsverzerrung entgegenzuwirken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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