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3 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"415/23"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundesratsdrucksachen

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Gefundene Regelungsvorhaben (3)

    • Angegeben von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Angegeben von: Rohrleitungsbauverband e. V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage sowie der dazugehörigen Nebenanlagen zur Erzeugung sowie zum Transport von Wärme, Kälte und Strom aus erneuerbaren Energien sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis der Gebäudebetrieb im Bundesgebiet treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien sowie Effizienzmaßnahmen als vorrangige Belange in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Gebäudeenergiegesetz

    Aktiv vom 22.05.2024 bis 24.06.2024

    • Angegeben von: Thermondo GmbH am 22.05.2024
    • Beschreibung: Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass neu entstandene und entstehende Geschäftsmodelle wie bspw. Leasing- oder Contracting Dienstleistungen, die zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beitragen und damit zur Dekaboniserung im Gebäudesektor führen, nicht benachteiligt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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