Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (5)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 26.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 26.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Krisenmanagements für Banken ist grundsätzlich sinnvoll. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und SRM-Verordnung (SRMR) würde jedoch bewährte nationale Sicherungssysteme schwächen und die Struktur des deutschen Bankenmarkts gefährden. Der geordnete Marktaustritt kleiner und mittlerer Banken ist bereits über nationale Insolvenzverfahren möglich ohne die Finanzstabilität zu gefährden. Besonders kritisch ist die geplante Abschaffung der Superpräferenz für Einlagensicherung sowie die erweiterte Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Systeme und die Öffnung des einheitlichen Abwicklungsfonds. Dadurch würde der Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung stark steigen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD), Abwicklungsrichtlinie (BRRD) und der Verordnung über einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR) zielt auf eine kritische Ausdehnung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittlere Institute sowie auf eine Beeinträchtigung präventiver Maßnahmen von Institutssicherungssystemen ab. Diese Änderungen sowie weitere Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens, die negative Auswirkungen auf Einlagensicherungssysteme haben (insbesondere die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme und die Abkehr von dem bewährten Vorrang nationaler Einlagensicherungssysteme in Bankinsolvenzverfahren), sind nicht zuletzt im Interesse der Finanzstabilität zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Änderung KOM-Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement & Einlagensicherung (CMDI)
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Es besteht keine Veranlassung das Abwicklungsregime auszuweiten: (1) Europäische Einlagensicherungssysteme haben ihre Funktionsfähigkeit bewiesen (2) Markaustritt bei kleinen und mittleren Banken ohne Gefährdung der Finanzmarkstabilität im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren bereits heute gewährleistet. Besonders kritisch: Abschaffung der Superpräferenz für die Einlagensicherung. Hinzutritt vorgesehene ausgeweitete Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Einlagensicherungen und grundsätzlichen Öffnung des SRF im Rahmen der Abwicklung: Würde Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung ganz erheblich erhöhen. Folge: Signifikante Mehrbelastungen der Banken ohne entsprechenden Mehrwert für die Finanzstabilität oder für die Verbraucher.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
-
BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):