Regelungsvorhaben
Suchmasken
- Regelungsvorhaben
- Stellungnahmen/Gutachten
- Regelungsentwürfe FOLGT IN KÜRZE IN KÜRZE
- Bundesgesetze FOLGT IN KÜRZE IN KÜRZE
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
39 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"235/24"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (39)
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
- Angegeben von: Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) am 05.09.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Regelungen für Kinderkliniken und Kinderabteiungen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2409050002 (PDF, 2 Seiten)
-
SG2410300001 (PDF, 6 Seiten)
-
-
Krankenhausreform - Berücksichtigung Sichtweise vertragsärztlicher Zentren & Trägervielfalt
- Angegeben von: OcuNet GmbH & Co KG am 31.07.2024
- Beschreibung: Klinikreform (KHVVG) - Berücksichtigung Sichtweise vertragsärztlicher Zentren & Trägervielfalt / Pro Trägervielfalt vertragsärztlichen Versorgung sowie Widerspruch Aussage des Bundesgesundheitsministers von März 2023
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und Reform der Vergütungsstrukturen
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen und den laufenden Gesetzgebungsprozess zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten. Es wird eine umfassende Einbindung in den Reformprozess und dessen Umsetzung auf Bundes- und Landesebene gefordert. Daneben soll die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung hervorgehoben werden, wobei die Bundesärztekammer die gesetzliche Verankerung des von ihr entwickelten Personalbemessungssystems fordert. Die geplante Vorhaltevergütung muss eine patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sichern, wobei auch das ärztliche Personal angemessen zu berücksichtigen ist. Auch wird eine angemessene Berücksichtigung der ärztlichem Weiterbildung gefordert.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
SG2407190008 (PDF, 10 Seiten)
-
SG2409240013 (PDF, 2 Seiten)
-
SG2409300178 (PDF, 38 Seiten)
-
-
Berücksichtigung von Labordiagnostik als Qualitätsmerkmal bei der Definition von Leistungsgruppen zur Krankenhausreform
- Angegeben von: Roche Diagnostics Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Leistungen der Laboratoriumsmedizin und benachbarter Fachgebiete ist essenziell für die Entscheidungsfindung und den Behandlungserfolg. Daher ist für die Erhöhung der Qualität der Gesundheitsversorgung im stationären Bereich sicherzustellen, dass Leistungen der Laboratoriumsmedizin und benachbarter Fachgebiete adäquat als Minderanforderung der entsprechenden Leistungsgruppen definiert und in der stationären Versorgung finanziert wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406130025 (PDF, 3 Seiten)
-
-
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
- Beschreibung: DGA setzt sich im Rahmen des Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) generell für die Verbesserung der Versorgungsqualität ein. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund: die Weiterentwicklung fachspezifischer Leistungsgruppen, die stärkere Berücksichtigung der Kinderorthopädie und Kinderunfallchirurgie, die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sowie Optimierung der Krankenhausstrukturen für die Gewährleistung einer effektiveren und effizienteren Patientenversorgung, die Forderung nach angemessenen personellen, strukturellen und technischen Ressourcen, sowie die Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zur Sicherung der erforderlichen Qualität in der zukünftigen ärztlichen Versorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
- Angegeben von: Medtronic GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Nutzung der Potenziale innovativer Medizintechnologien zur Erreichung der Reformziele; Ausrichtung der Qualität der Versorgung an der Ergebnisqualität; Anreize zur Prozessoptimierung und Verweildauerreduktion durch Medizintechnologien setzen; bedarfsgerechte Finanzierung investiver medizintechnischer Vorhaltestrukturen; Strukturierten Dialog zu Leistungsgruppen und Qualitätskriterien etablieren; konkrete Ausgestaltung der Qualitätskriterien je Leistungsgruppe; Ermöglichung einer Kooperation mit ambulant tätigen sonstigen Leistungserbringern und telemedizinische Versorgung in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406230003 (PDF, 17 Seiten)
-
SG2409300001 (PDF, 12 Seiten)
-
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Zur Wahrung der qualitätsgesicherten Versorgung dieser Pat. müssen im Krankenhausbereich die erforderlichen Strukturen flächendeckend zur Verfügung stehen. Das 2017 in Nordrhein-Westfalen erarbeitete Modell entspricht nicht mehr vollständig dem aktuellen wissenschaftlichen Stand und der medizinischen Situation in der Hämatologie und Onkologie.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270013 (PDF, 2 Seiten)
-
-
Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind. Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann. Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen. Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stärkung u. Flexibilisierung des Belegarztwesens u. der Kooperationsmöglichkeiten zw. Vertragsärzten im Allgemeinen u. KH sowie Vereinfachung der Zul.
- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung belegärztlicher Zulassung Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird. Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation. Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen von Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugelassenen MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztliche Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Stunden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Erweiterung und Festlegung von die Versorgungsrealität abbildenden Leistungsgruppen und Nutzung praktischer Erfahrungen aus anderen Ländern
- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Die Festlegung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien soll versorgungsrealitätsabbildend im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Anlehnung an das „Zürcher Modell“ erfolgen. Hierzu zählt insbesondere auch die Aufnahme weiterer eigenständiger Leistungsgruppen (u. a. auf dem Gebiet der Radiologie, Angliologie), Abbildung von versorgungsrelevanten Leistungskompetenzen u. a. im Bereich der plastischen und rekonstruktiven Chirurgie und der Schmerztherapie.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Unterjährige Berücksichtigung von Betriebskostensteigerung in der Krankenhausversorgung
- Angegeben von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 27.06.2024
- Beschreibung: Die aufgrund der Kostenentwicklung aufgetretenen Betriebskostensteigerungen im Jahr 2024 sollen bereits im Jahr 2024 kompensiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
KHVVG
- Angegeben von: Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) am 26.06.2024
- Beschreibung: Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1. § 135e Abs. 1 (Leistungsgruppen): Zur Gewährleistung der hochwertigen Versorgungsqualität sind die Therapieberufe und die Medizinisch-Technologischen Berufe in die Planung und in der Umsetzung einzubeziehen und darzustellen. 2. § 135 Abs. 3 (Ausschuss) Hieraus folgt zwingend, dass die maßgeblichen Berufsorganisationen der besagten Berufsgruppen auch in den Ausschuss gemäß § 135e Abs. 3 der Entwurfsfassung aufzunehmen sind.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406070024 (PDF, 4 Seiten)
-
SG2408300009 (PDF, 3 Seiten)
-
-
Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stärkung u. Flexibilisierung Belegarztwesen sowie Kooperationsmöglichkeiten zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern sowie Vereinfachung Zulassung
- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung belegärztlicher Zulassung Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen von Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugelassenen MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztliche Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Stunden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Erweiterung und Festlegung von die Versorgungsrealität abbildenden Leistungsgruppen und Nutzung praktischer Erfahrungen aus anderen Ländern
- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Festlegung der Leistungsgruppen und Qualitätskriterien soll versorgungsrealitätsabbildend im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Anlehnung an das „Zürcher Modell“ erfolgen. Hierzu insbesondere die Aufnahme weiterer eigenständiger Leistungsgruppen (u. a. auf dem Gebiet der Radiologie, Angiologie) Adaptierung der für die Leistungsgruppe Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie festgelegten Kriterien dahingehend, dass unter den Mindestvoraussetzungen die Festlegung als verwandte Leistungsgruppe, die als Kooperation nicht notwendigerweise am Standort erbracht werden muss bestenfalls soll Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie am Standort selbst vorgehalten werden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Unterjährige Berücksichtigung von Betriebskostensteigerung in der Krankenhausversorgung
- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die aufgrund der Kostenentwicklung aufgetretenen Betriebskostensteigerungen im Jahr 2024 sollen bereits im Jahr 2024 kompensiert werden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Weiterentwicklung der ambulanten Bedarfs- und stationären Krankenhausplanung
- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: intersektionelle Versorgungsstrukturgestaltung und Förderung Schaffung und Förderung einer am medizinischen Bedarf orientierten Gesundheitsversorgungsstruktur
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Reform der Krankenhausfinanzierung und Krankenhausstruktur unter Stärkung der ambulanten Versorgungsstrukturen
- Angegeben von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 25.06.2024
- Beschreibung: Monistische Finanzierung der stationären Strukturen, wie im ambulanten Bereich Abschaffung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt in der ambulanten Versorgung Gleiche Vergütung für gleiche Leistungen in den Versorgungsbereichen an medizinischem Bedarf ausgerichtete Krankenhausstrukturen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Erhalt der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen bei ambulanter Behandlung durch Krankenhäuser
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Gesetzlicher Vorrang niedergelassener Vertragsärztinnen und Vertragsärzten vor Einrichtungen, die sich zur ambulanten Versorgung ermächtigen lassen wollen oder bereits ermächtigt sind. Eine Ermächtigung zur ambulanten Versorgung muss jederzeit zurückgenommen werden, wenn die Versorgung durch niedergelassene Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sichergestellt werden kann. Sicherstellung, dass ermächtigte Einrichtungen nicht die finanzielle Deckung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen schwächen, es soll keine Leistungsfinanzierung aus morbiditätsbedingter Gesamtvergütung erfolgen. Es soll bei gleichzeitiger Investitionsfinanzierung der Länder ein Abschlag auf die Leistungsvergütung erfolgen für ermächtigte Krankenhäuser.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210249 (PDF, 20 Seiten)
-
-
Stärkung und Flexibilisierung des Belegarztwesens
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Vereinfachung belegärztlicher Zulassung. Einheitliche Vergütung für stationäre oder sonstige sektorengleiche und nach § 115f SGB V nicht umfasste Leistungserbringung, die im Krankenhaus in Kooperation mit Belegarzt erbracht wird und unmittelbar durch Krankenkasse vergütet wird. Abrechnung durch Belegarzt oder Krankenhaus, Aufteilung in der Kooperation. Keine Einstufung von Belegärzten als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Einstufung Kooperation Krankenhaus im Rahmen von Behandlung mit zugelassenen Ärzten, zugelassenen MVZ sowie ermächtigten Ärzten und ermächtigten Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 SGB V als vertragsärztliche Tätigkeit, sofern keine Überschreitung von wöchentlich 13 Stunden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406210250 (PDF, 20 Seiten)
-
-
Stärkung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen vor dem Hintergrund der Stärkung klinischer Strukturen
- Angegeben von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
- Beschreibung: Stärkung vertragsärztlicher Versorgungsstrukturen, die in Folge der Ausbezahlung von Vorhaltepauschalen für Kliniken i.H.v. rund 60 % und deren Bevorteilung entstehen. Beteiligung der Ärzteschaft an Ausschuss zur Festlegung von Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen per Rechtsverordnung. Rechtsbruch durch Finanzierung von 50 % des Transformationsfonds durch die GKV und damit der gesetzlich Versicherten aufheben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserg. d. Versorg.qualität: Erhöhg. d. Qualitätsstandards in d. unfallchir. Versorg. mit Hilfe d. Sicherstellg. einer adäquaten personellen u. materiellen Ausstattg d. Krankenhäuser u. Förderg. v. Maßnahmen zur Qualitätskontr. u. -sicherg., Förderg. d. Spezialisierg. u. Weiterbildg.: Stärkg. spezialisierter Zentren f. d. Versorg. v. Unfallverletzten u. Verbesserg. d. Weiterbildg.möglichkeiten f. unfallchir. Fachpersonal, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg.: Unterbindg. d. drohenden Gefahr v. erheblichen Versorg.lücken durch d. Wegfall v. regionalen Traumazentren, Berücksichtig. d. Traumatologie in einer speziellen Leistungsgruppe, Schaffg. v. angemessenen Rahmenbeding. hinsichtl. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
SG2406120013 (PDF, 3 Seiten)
-
SG2406120026 (PDF, 4 Seiten)
-
SG2412160031 (PDF, 4 Seiten)
-
-
Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
SG2406060021 (PDF, 2 Seiten)
-
SG2412160016 (PDF, 4 Seiten)
-
SG2412160020 (PDF, 3 Seiten)
-
SG2412200004 (PDF, 1 Seite)
-
-
Amtl. Klassifikation zum Verschlüsseln von Operationen, Prozeduren und allg. med. Maßnahmen (OPS) gemäß § 301 SGB V. Folgeänderung wg. KHVVG
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Gemäß § 21 Absatz 3c KHEntgG ist das InEK beauftragt, den in der Anlage 1 zum SGB V genannten Leistungsgruppen die vom Krankenhaus erbrachten Behandlungsfälle zuzuordnen. Im KHVVG ist zudem vorgesehen, dass auf Grundlage der zugewiesenen Leistungsgruppen die Vorhaltevergütung des jeweiligen Krankenhauses ermittelt wird. Die Leistungsgruppenzuweisung ist daneben auch für die Vergütung der Krankenhausleistungen nach DRG-Fallpauschalen relevant. Da eine eindeutige Fallzuordnung zur Leistungsgruppe Geriatrie mit den heutigen Ordnungskriterien nicht sachgerecht möglich ist, wird vorgeschlagen, den neuen OPS-Kode 1-772 „Umfassendes geriatrisches Assessment (CGA)“ zu integrieren.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200017 (PDF, 2 Seiten)
-
-
KHVVG
- Angegeben von: Verband der Diätassistenten - Deutscher Bundesverband e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1.§ 135e Abs.1 (Leistungsgruppen): Zur Gewährleistung der hochwertigen Versorgungsqualität sind die Therapieberufe inklusiv der Diätassistent*innen und die Medizinisch-Technologischen Beruf in die Planung und in der Umsetzung einzubeziehen und darzustellen. 2. § 135 Abs. 3 (Ausschluss): Hieraus folgt zwingend, dass die maßgeblichen Berufsorganisationen der besagten Berufsgruppen auch in den Ausschuss gemäß §135e Abs. 3 der Entwurfsfassung aufzunehmen sind.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200014 (PDF, 4 Seiten)
-