Regelungsvorhaben
Suchmasken
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (10)
-
- Angegeben von: DEKRA SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung entwickelt die NIS-2-Gesetzgebung zum Schutz kritischer Infrastrukturen weiter, dies begrüßen wir ausdrücklich. Eine klare Festlegung der Kompetenzen zwischen Akkreditierung und Zertifizierung ist von grundlegender Bedeutung. Bei der Zertifizierung können unabhängige Prüforganisationen einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der von der NIS-2 Regelung erfassten Unternehmen leisten. Der Gesetzgeber sollte dies entsprechend berücksichtigen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...1 Satz 2 Nummer 1, 20, 21, 24 oder 25 auf dem Markt ...
-
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- und Transaktionslimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rolker/Strauß, RdZ 2024, 21, 24. 148 Zudem soll die EUDI-Wallet...
-
- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Keine Verlängerung des Bezugszeitraums von Leistungen nach AsylbLG von 18 auf 36 Monate 2. Anspruch auf Gesundheitsleistungen gemäß Leistungskatalog der GKV für Geflüchtete gesetzlich verankern 3. Einführung elektronischer Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern 4. Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung gesetzlich verankern 5. EU-Aufnahmerichtlinie flächendeckend und systematisch umsetzen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 21/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
-
BR-Drs. 21/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsversorgung für Geflüchtete (Abschaffung AsylbG, eGK, qualifizierte Sprachmittlung); 2. Menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten (Abschaffung von Ankerzentren, Aufhebung der Wohnpflicht und der Residenzpflicht, Verkürzung der maximalen Aufenthaltsdauer in AEs auf drei Monate); 3. Konsequente Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und ihre Überwachung (med. Versorgung nach Art.19 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 12 UN-Sozialpakt; max. Aufenthaltsdauer nach §47 AsylG, Identifizierung und Versorgung Schutzbedürftiger nach Art. 21 EU-Aufnahmerichtlinie, Art. 24 EU-Asylverfahrensrichtlinie, Präambel und Art. 60 Istanbul Konvention; Bereitstellung von Sprachmittlung nach §6 Abs. 1 AsylbLG, Bereitstellung von Hebammenversorgung nach §4 Abs. 2 AsylbLG)
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 21/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
-
BR-Drs. 21/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: 1. Einschränkungen im Leistungsanspruch für Geflüchtete abschaffen 2. Elektronische Gesundheitskarte für alle Geflüchteten bundesweit einführen 3. Übergangsbescheinigung bis zum Erhalt einer elektronischen Gesundheitskarte 4. Anspruch auf Sprachmittlung gesetzlich verankern
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 21/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz)
-
BR-Drs. 21/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rolker/Strauß, RdZ 2024, 21, 24. 148 Zudem soll die ...
-
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rolker/Strauß, RdZ 2024, 21, 24. 148 Zudem soll die ...
-
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rolker/Strauß, RdZ 2024, 21, 24. 148 Zudem soll die EUDI-Wallet...
-
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rolker/Strauß, RdZ 2024, 21, 24. 148 Zudem soll die EUDI-Wallet...
-
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Aktiv vom 17.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rolker/Strauß, RdZ 2024, 21, 24. 148 Zudem soll die EUDI-Wallet...