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10 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"20/8669"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (10)

    • Angegeben von: Steuerberaterverband im Lande Bremen e.V. am 26.03.2024
    • Beschreibung: Wir positionieren uns gegen jegliche Bestrebungen, die bestehende Gesetzeslage hinsichtlich der Befugniserweiterung von Bilanzbuchhaltern aufzuweichen. Hierzu zählen nachfolgende Punkte: die Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung, die Einrichtung der Buchhaltung/Lohnbuchhaltung, die Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (EÜR) und die Erstellung von Bilanzen für kleinere Betriebe in der Größenordnung des § 267 Abs. 1 HGB. Die Vorbehaltsaufgaben der Steuerberaterinnen und Steuerberater müssen uneingeschränkt erhalten bleiben.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    Zusätzlich gefunden in:
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... Steuersachen (BT-Drs. 20/8669) sieht – richtigerweise...
    • Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Der BVL setzt sich gegenüber den Mitgliedern des Bundestags und den Vertretern der Finanzverwaltung für eine Anhebung der Einnahmegrenze für Überschusseinkünfte in § 4 Nr. 11 lit. c StBerG ein. Durch die Erhöhung der Einnahmegrenze soll sichergestellt werden, dass die Beratungsbefugnis trotz der inflationsbedingten Erhöhungen (insbesondere) der Mietkosten regelmäßig bestehen bleibt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: § 26 Absatz 3 StBerG-E sieht vor, dass ein Beratungsstellenleiter, der als Vertreter gewählt wird, sich bei Beschlüssen der Vertreterversammlung enthalten muss, soweit eine Interessenkollision vorliegt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe sind nicht verhältnismäßig. Sie führen dazu, dass Bilanzbuchhalter*innen und andere qualifizierte Finance-Profis nicht gemäß ihrer Qualifikation selbstständig tätig werden können. Ihnen ist es gem. § 6 StBerG nur in geringem Umfang gestattet Leistungen im Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen anzubieten. Das StBerG soll daher so angepasst werden, dass selbstständige Bilanzbuchhalter*innen ihren Qualifikationen entsprechend tätig werden dürfen und sie künftig mindestens folgende zusätzliche Tätigkeiten ausüben dürfen: Erstellung und Übermittlung der UStVA, Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Durchführung vorbereitender Abschlussarbeiten, Erstellung der EÜR (nach § 4 Abs. 3 EStG), Bilanzerstellung (gem. § 267 Abs. 1 HGB).
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Steuerberater-Verband e.V. Köln am 20.06.2024
    • Beschreibung: Zwecks Wahrung des sehr hohen, den Interessen sowohl des Fiskus als auch der Wirtschaft als auch der Verbraucher dienenden Niveaus der Steuerberater und Steuerberaterinnen wendet sich der Steuerberater-Verband Köln gegen die Erweiterung der Tätigkeiten, für die gemäß § 6 Nr. 4 StBerG bereits Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen bestehen und setzt sich somit letztlich für den Schutz der bestehenden Meisterprüfung ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Wir halten eine klarstellende Formulierung für zwingend notwendig, damit den Lohnsteuerhilfevereinen die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz grundsätzlich erlaubten Tätigkeiten von untergeordneter Bedeutung nicht durch das Steuerberatungsgesetz verwehrt bleiben. Aus diesem Grund schlagen wir vor, § 18 Abs. 1 Nummer 3 StBerG-E wie folgt neu zu fassen 3. der Zweck des Vereins ausschließlich in der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 sowie der Erbringung von Rechtsdienstleistungen nach § 5 Abs. 1 RDG oder anderer Nebenleistungen, die zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören, besteht.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg - Verband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe e.V. am 06.06.2024
    • Beschreibung: Unser Verband setzt sich dafür ein, dass die Befugnisse für die Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung von Konten/Einrichtung der Buchhaltung und Lohnbuchhaltung, Erstellung und Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und die Erstellung von Bilanzen weiterhin nur für Steuerberaterinnen und Steuerberater bestehen. Es soll keine Erweiterung auf Buchhalter erfolgen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 361/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
      2. BT-Drs. 20/8669 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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