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18 Regelungsvorhaben (RV) zur Suche nach »"20/8408"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

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Gefundene Regelungsvorhaben (18)

  • Krankenhaustransparenzgesetz

    • Angegeben von: Asklepios Kliniken Hamburg GmbH am 01.07.2024
    • Beschreibung: Vermeidung überbordender Bürokratie Abschaffung des Klinikatlas Verringerung der MD Vorgaben
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
  • Krankenhaustransparenzgesetz

    • Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 28.06.2024
    • Beschreibung: 1. Übermaß an bürokratischen Vorgaben vermeiden. 2. Vermeidung von KH-Level durch die Hintertür. 3. Vermeidung, dass den Ländern die Planungshoheit genommen wird. 4. Qualität des Informationsportals selbst muss verbessert werden. 5. Hinweis darauf, dass die Liquiditätshilfen nur ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen sind, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
  • Krankenhaustransparenzgesetz

    • Angegeben von: Asklepios Kliniken Management GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: 1. Übermaß an bürokratischen Vorgaben vermeiden.2. Vermeidung von KH-Level durch die Hintertür. 3. Vermeidung, dass den Ländern die Planungshoheit genommen wird.4. Qualität des Informationsportals selbst muss verbessert werden. 5. Hinweis darauf, dass die Liquiditätshilfen nur ein Vorziehen von bereits bestehenden finanziellen Ansprüchen der Krankenhäuser an die Krankenkassen sind, die die Finanzierung der Pflegepersonalkosten sind.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
  • Krankenhaustransparenzgesetz

  • Krankenhaustransparenzgesetz

  • Krankenhaustransparenzgesetz

    • Angegeben von: Bertelsmann Stiftung am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die Bedeutung von Public Reporting und was dabei zu beachten ist, sollte gezeigt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Transparenz über abgestufte Krankenhausversorgung

    • Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 27.06.2024
    • Beschreibung: - Transparenz über Leistungsbereiche und Versorgungsstufen in der Krankenhausversorgung erhöhen durch Etablierung von Leveln - umfassender wissenschaftlich akzeptierter methodischer Ansatz für risikoadjustierte Qualitätsbewertung, um Qualität der Krankenhausversorgung realistisch darzustellen und Fehlanreize wie die Vermeidung von komplikations- und risikobehafteter Behandlungen zu verhindern
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Krankenhaustransparenzgesetz, Berücksichtigung der Interessen der Krankenhäuser in NRW

    • Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW) am 19.06.2024
    • Beschreibung: Während die Krankenhäuser das vorgegebene Ziel der Verbesserung der Qualitätsberichterstattung und Erhöhung der Transparenz unterstützen, lehnen sie das Gesetz in der vorgeschlagenen Form in Gänze ab. Es stellt keine Neu- oder Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung dar und wird negative, behindernde Auswirkungen auf das bestehende System der Qualitätssicherung und -verbesserung des G-BA haben. Die Vorschläge einer Qualitätsdarstellung bezogen auf fiktive Krankenhausversorgungsstufen stellen eine Zweckentfremdung der Qualitätsberichtserstattung sowie einen Eingriff in die Krankenhausplanungshoheit der Länder dar. Patienten werden durch die neue Darstellungsform nicht in ihren qualitätsorientierten Auswahlentscheidungen gefördert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
      2. BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Krankenhaustransparenzgesetz mit Ziel der Einführung des Bundes-Klinik-Atlas

  • Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die Schmerzmedizin

    • Angegeben von: Deutsche Schmerzgesellschaft e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Grundsätzlich begrüßen wir diesen Gesetzentwurf mit verbesserten und verpflichtenden Vorgaben zur Transparenz über das Leistungsgeschehen für Bürgerinnen und Bürger, insbesondere hinsichtlich der Bereiche zukünftiger Leistungsgruppen und deren Versorgungsstufen. Leider wird die Schmerzmedizin zu großen Teilen von den verbesserten Transparenzvorgaben mangels Aufnahme in die entsprechende Anlage nicht erfasst, so dass jenseits der bestehenden Filtermöglichkeiten der Routinedaten, wie beispielsweise schon in der Weissen Liste genutzt, keine Transparenzverbesserungen erfolgen. Eine entsprechende Nachbesserung und Aufnahme geeigneter Leistungsgruppen für die Schmerzmedizin wäre wünschenswert.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406170105 (PDF, 13 Seiten)

  • Änderungen zur erstmaligen Anwendung der Datenübermittlung gemäß §21 Abs. 3 KHEntgG

    • Angegeben von: Bundesverband Gesundheits-IT am 17.06.2024
    • Beschreibung: Durch die zeitliche Verzögerung durch die Anhörung des Vermittlungsausschusses und die damit eingehende letztendliche Verabschiedung des KHTG am 22.03.2024 sind die ursprünglich vorgesehenen Fristen realistisch betrachtet nicht zu halten. Die Fristen wurden nach heutigem Kenntnisstand zwar geringfügig angepasst, die Industrie wird durch die Datensatzbeschreibung der InEK GmbH vom 16.04.2024 allerdings mit unrealistischen Fristvorgaben belastet. Dazu bedarf es Anpassungen der Datenstrukturen und Erfassungsdialoge der Standortzuordnungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406170150 (PDF, 3 Seiten)

  • Krankenhaustransparenzgesetz

  • Krankenhausreform

    • Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Sachsen am 14.06.2024
    • Beschreibung: Förderung qualitätsorientierter Auswahlentscheidungen von Patienten durch eine laienverständliche und barrierefreie Übersicht zur Qualität von Krankenhausbehandlungen: Errichtung, Betrieb und Internet-Veröffentlichung eines Transparenzverzeichnisses mit Informationen zu Krankenhaus-Standorten mit jeweiligem Leistungsangebot, personeller Ausstattung und Qualitätsaspekten, für die Aufbereitung der notwendigen Daten zuständige Institute, differenzierte Darstellung der Leistungsangebote entsprechend den für die Krankenhausreform geplanten 65 Leistungsgruppen mit Übergangslösung für bereits von Landesbehörden zugewiesene Leistungsgruppen, davon ausgehend Zuordnung einer bundeseinheitlichen Versorgungsstufe (Level) an jeden Krankenhausstandort mit einem eigenen Level für Universitätsklinika
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 113/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
      2. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
      3. BT-Drs. 20/8904 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/8408 - Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz - (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
  • Krankenhaustransparenzgesetz

    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) am 05.06.2024
    • Beschreibung: Dringender Überarbeitungsbedarf des bundesweiten Klinikatlas (BGBl. 2024 I Nr. 105 vom 27.03.2024) Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
      1. SG2406050027 (PDF, 4 Seiten)

  • Verlagerung der Bewertung und Auswertung der Daten zurück in die funktionierenden Landesarbeitsgruppen

    • Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V. (DGPM) am 03.06.2024
    • Beschreibung: - Die zunehmende Zentralisierung der Datenauswertung erschwerte den kollegialen Dialog. Daher sollten Bewertung und Auswertung der Daten zurück in die funktionierenden Landesarbeitsgruppen Qualitätssicherung verlagert werden. - Transparenz der Daten und ein damit verbundener Vergleich von Einrichtungen hat weitreichende Konsequenzen; die zu erhebenden Daten sollten objektiv und nicht manipulierbar sein. - Klinisch relevante Zusammenhänge sind bei der Datenerfassung zu berücksichtigen. So wird die Qualität der Versorgung von Neugeborenen maßgeblich durch die Versorgung der Schwangeren bestimmt, allerdings ist es noch immer nicht möglich, Qualitätssicherungsdaten der Schwangeren und des Neugeborenen miteinander zu verknüpfen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
  • Krankenhaustransparenzgesetz

  • Änderung einer Leistungsgruppe im KHVVG

  • Krankenhausreform

    Aktiv vom 07.03.2024 bis 30.04.2024

    • Angegeben von: 3M Healthcare Germany GmbH am 07.03.2024
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben der Krankenhaus- Reform laut Bundesministerium für Gesundheit: " Mit der Krankenhausreform werden drei zentrale Ziele verfolgt: die Entökonomisierung, die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität sowie die Entbürokratisierung des Systems. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge) ein zentrales Anliegen. " https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenhaus/krankenhausreform abgerufen 01.03.2024 Ziele von 3M Healthcare Patientenversorgung durch Vorhaltefinanzierung verbessern Einbeziehung Investitionsfinanzierung für Medizintechnik in die Diskussion Krankenhausfinanzierung transparent und datengetrieben weiterentwickeln Versorgungqualität positiv beeinflussen und Ergebnisqualität verbessern
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8408 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
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