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4 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"20/8303"« gefunden

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  • Bezug zu konkreten Regelungsentwürfen: RV mit Angabe von Bundestagsdrucksachen

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Gefundene Regelungsvorhaben (4)

    • Angegeben von: Toyota Motor Europe - Berlin Office am 30.09.2024
    • Beschreibung: Der Vorschlag für eine EU-Verordnung über Kreislaufanforderungen von Fahrzeugen (EU-Altfahrzeugverordnung) hat die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Kreislaufwirtschaftsanforderungen von Fahrzeugen sowie EU-weit harmonisierten Vorgaben zum Ziel. Die Überarbeitung der EU Altfahrzeug-Richtlinie sollte die Notwendigkeit von praktikablen Rechtsvorschriften, die auf dem aktuellen technischen Stand basieren, berücksichtigen. (z.B. bzgl. Minimum Recycled Content Target, Extended Producer Responsibilities)
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Robert Bosch GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Es wird die Schaffung eines EU-Rechtsrahmens für Kreislaufwirtschaftsanforderungen von Fahrzeugen mit plan- und umsetzbaren sowie EU-weit harmonisierten Vorgaben gefordert. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
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