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Gefundene Regelungsvorhaben (4)
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- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Luft- und Raumfahrt sind entscheidend für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, nationale Sicherheit und internationale Reputation. Sie sichern den Hochtechnologiestandort Deutschland und befördern globale Kooperationen. Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit ist es wichtig, technologische Innovationen, Nachhaltigkeitslösungen und die Resilienz fortwährend zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes -
BT-Drs. 20/8550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Raumfahrtstrategie der Bundesregierung
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412180020 (PDF, 8 Seiten)
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- Angegeben von: Flughafen Köln/Bonn GmbH am 28.10.2024
- Beschreibung: Einsetzen für eine Verschärfung des Strafrechtsbestands bei Eindringen in den Sicherheitsbereich und/oder bei einem gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Das Ziel ist eine Verschärfung der Strafvorschriften für unbefugtes Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen zum Schutz des Luftverkehrs und der Reisenden. Die Strafverschärfung sollte im Luftsicherheitsgesetz verankert werden. Die ADV befürwortet den von der „Ampel-Koalition“ im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. In § 19 LuftSiG wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens strafrechtlich ahnden zu können. Dazu zählt auch das Festkleben auf dem Rollfeld bzw. der Start- und Landebahn oder der Versuch dazu. Im LuftSiG sollten keine weiteren Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Reisenden beim Boarding gestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405300019 (PDF, 8 Seiten)
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- Angegeben von: Flughafen Düsseldorf GmbH am 18.06.2024
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung eines neuen Straftatbestands in §19 LuSiG, die die aktuell geltende Regelung, die entsprechendes Verhalten mit Bußgeld bewährt, ablöst. Ziel ist eine gesetzliche Regelung, die das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen strafrechtlich ahndet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):