Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (24)
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- Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 26.09.2024
- Beschreibung: Solventum setzt sich zum Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz (GVSG) für Verbesserungen bei der Hilfsmittel-Versorgung ein. Insbesondere für den Bereich der Verbandsmittel setzen wir uns für angemessene Fristen und für klare Evidenzkriterien ein, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Die Übergangsfrist für die Erstattungsfähigkeit der sogenannten „Sonstigen Produkte zur Wundbehandlung“ endet am 2. Dezember 2024, ohne dass eine Nachfolgeregelung in Sicht ist. Um die Versorgung mit modernen Verbandmitteln im Zuge der Kostenerstattung weiterhin zu ermöglichen, soll ein Änderungsantrag im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit" (BT-Drs. 20/12790) angehängt werden, um die Fristen um 18 Monate zu verlängern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
- Beschreibung: Die Übergangsfrist, innerhalb der „sonstige Produkte zur Wundversorgung“ (sPzW), beispielsweise antimikrobiell wirkende Wundauflagen, ihren Nutzen vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nachweisen müssen, endet am 2. Dezember 2024. Ab diesem Zeitpunkt entfiele die Erstattungsfähigkeit dieser Produkte zur Versorgung chronischer Wunden über die gesetzliche Krankenversicherung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesundheit BT-Drucksache 20/12790 15. Oktober 2024 Seite..., ...Bundestags-Drucksache 20/12790 Der nun vorliegende ...
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- Angegeben von: Triple P Deutschland am 27.06.2024
- Beschreibung: Stärkere Berücksichtigung psychischer Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen in der Gesundheitsprävention z.B. beim Aufbau des BIPAM. Stärkung von wirksamer Verhaltens- und Verhältnisprävention in der Familie sowie in Einrichtungen der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesundheit (Drucksache 20/12790) Impuls: Psychische ...
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 15.10.2024
- Beschreibung: Bei den vorgesehenen Testungen in Pflegeeinrichtungen mit In-vitro-Diagnostika durch Pflegefachpersonen fordert der bpa eine Vergütung für die Pflegeeinrichtungen sowie die Leistungserbringung in Pflegeeinrichtungen nach dem SGB V und Eingliederungshilfeeinrichtungen nach dem SGB IX. Die Kürzung der Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI um 100 %, wenn die Pflegeeinrichtung keine Jahresabrechnung ggü. der zuständigen Pflegekasse vorlegt, lehnt der bpa ab. Bei Kooperationsverträgen zwischen einer Apotheke und einem Pflegeheim darf es nach Auffassung des bpa zur Direktübermittlung der Verordnungen keine einseitige Absprache zwischen Apotheke und Arzt ohne vorherige Zustimmung der Pflegeeinrichtung geben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Bundestags-Drucksache 20/12790 sowie zu den Änderungsantragen...
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass die Gesundheitsförderung und Prävention psychischer Erkrankungen in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit berücksichtigt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Öffentlichen Gesundheit (BT-Drs. 20/12790) Sehr geehrte ..., ...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 05.07.2024
- Beschreibung: Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit -
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BR-Drs. 376/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gesundheit (BT-Drs. 20/12790) Berlin...
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Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit (BIPAM)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 14.03.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Es ist von entscheidender politischer Bedeutung, veraltete Strukturen wie rein medizinische Prävention aufzubrechen und an die Anforderungen unserer modernen Gesellschaft anzupassen. Dies erfordert die Verankerung von Gesundheit in allen Politikfeldern (health in all policies), die Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik und die Umsetzung von Integrationsmodellen. Dabei sollen die bisherigen verschiedenen Einzelstrategien vereint und gemeinsam weiterentwickelt werden. Es mangelt weiterhin an einem strukturierten Aufbau vernetzter Public-Health-Strukturen. Im internationalen Vergleich hinken wir bei der durchschnittlichen Lebenserwartung deutlich hinterher und geben im Verhältnis zu anderen Ländern vergleichsweise mehr für Gesundheitsversorgung aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
Zusätzlich gefunden in:
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(BIPAM) BTDrucksache 20/12790 Zukunftsprognose Krankenhäuser...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 26.02.2025
- Beschreibung: keine Notwendigkeit zur Schaffung des Bundesinstitutes für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. am 11.11.2024
- Beschreibung: Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde die Einrichtung eines neuen Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit beschlossen. Der von Gesundheitsministerium vorgelegte Entwurf greift viel zu kurz und engt "Öffentliche Gesundheit" auf medizinische Aufklärung ein. Zudem werden ganze Aufgabenbereiche unnötigerweise aus dem Robert-Koch-Institut ausgegliedert. Der Entwurf hat aus Fachkreisen erhebliche Kritik geerntet. Die Einflussnahme zielt auf eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzesentwurfes und Konzeptes für das BIÖG im Sinne von New Public Health.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Rud Pedersen Public Affairs Germany GmbH am 11.11.2024
- Beschreibung: Abbau bzw. Reform von regulatorischen Hürden für die Erbringung und Abrechenbarkeit von Diagnostik-Dienstleistungen am „Point of Care“ (u. a. Entfall des Ärztevorbehalts sowie der Entfall des Laborvorbehalts für die Anwendung und Abrechenbarkeit von Point-of-Care-Diagnostik; Verbesserung von Erstattungsmöglichkeiten durch Etablierung von entsprechenden Erstattungsziffern für Single- und Multiplex-Point-of-Care-PCR-Tests) sowohl in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung als auch weiteren Versorgungsbereichen (z.B. Apotheken, Pflege).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 30.09.2024
- Beschreibung: Ausgestaltung des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin und Behebung der Designfehler des vorgeschlagenen BIPAM
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin u. Umweltmdizin (DGAUM) e.V. am 08.08.2024
- Beschreibung: Adäquate strukturelle und organisationale Berücksichtigung der Arbeitswelt als dem in unserer Gesellschaft größten Präventionssetting mit fast 46 Mio. Erwerbstätigen beim in Gründung befindlichen BIPAM.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Errichtung des BIPAM
Aktiv vom 08.07.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 08.07.2024
- Beschreibung: Der PKV-Verband setzt sich für eine Stärkung von Public Health Ansätzen ein. Notwendig ist eine Präventionsstrategie, die Prävention zum Leitprinzip der Gesundheitspolitik macht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Wirksame Public Health-Strukturen in Deutschland aufbauen
Aktiv vom 20.06.2024 bis 28.03.2025
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist der Aufbau effizienter und effektiver Public Health-Strukturen in Deutschland, indem eine politikfeldübergreifende Zusammenarbeit unter dem Health in all Policies-Ansatz als Zielbild verankert und das BIPAM als zentrale Kooperations- und Vernetzungsplattform zwischen Bund, Ländern und Kommunen etabliert wird, die aus Steuermitteln finanziert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christof Fischoeder – Fischoeder Kommunikationsberater am 10.12.2024
- Beschreibung: Verordnungsfähigkeit von sonstigen Produkten zur Wundbehandlung nach § 31 Absatz 1a SGB V – Ende der Übergangsfrist nach § 31 Absatz 1a Satz 5 SGB V
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Christof Fischoeder - Fischoeder Kommunikationsberater
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Die Aktion Psychisch Kranke (APK) nimmt im Rahmen ihres satzungsgemäßen Auftrages Stellung in Bezug auf die Aufgabenbereiche des neu einzurichtenden Institutes, die die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen betreffen. In nahezu allen Aufgabenbereichen sind die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen. Seelische Gesundheit und psychische Erkrankungen unterliegen besonderen Aufgabenstellungen in der öffentlichen Gesundheit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Im Gesetzesentwurf wird die Einrichtung eines Bundesinstitutes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit zentral fokussiert. Aus Sicht der Aktion Psychisch Kranke e. V. soll nahezu in allen Aufgabenbereichen die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen Berücksichtigung finden. Auch in der Gesetzesbegründung sollte ausdrücklich erläutert werden, dass die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere auch das Monitoring von Zwangsmaßnahmen betreffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 04.11.2024
- Beschreibung: Bei der Schaffung eines neuen Institutes für öffentliche Gesundheit sieht der vfa das Risiko, dass durch eine nicht sachgerechte Trennung und Schaffung von Doppelstrukturen Reibungsverluste entstehen. Die Zuständigkeiten hinsichtlich Infektionsschutz und Schutzimpfungen sollten in allen Bereichen zielführend ausgestaltet werden. RKI und STIKO sind mit notwendigen Mitteln und Kompetenzen auszustatten, um zukünftig die Verantwortung für den Infektionsschutz dort vollumfänglich zu bündeln – eine Trennung der Laienkommunikation über das BIPAM sollte aus Sicht des vfa vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Aktiv vom 23.10.2024 bis 03.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle RV hierzu]
- BKRG [alle RV hierzu]
- TPG-GewV [alle RV hierzu]
- TFG [alle RV hierzu]
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- IfSG [alle RV hierzu]
- BeratungsG [alle RV hierzu]
- KonvBehSchG [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- AlkopopStV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- KCanG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 25.09.2024
- Beschreibung: Der Entwurf bezieht das breite Anliegen der Gesundheit zu eng auf den medizinischen Blickwinkel, Das übergreifende Verständnis von Gesundheit wird damit nicht erfüllt. Das geplante Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin sollte besser Bundesinstitut für Gesundheit heißen, auch weil das BzGA darin aufgehen soll. Es droht ansonsten eine zu geringe Beachtung psychischer Faktoren und Erkrankungen.Der BDP schlägt vor, neben einem Fokus auf Gesundheitsförderung und Gesund- heitsforschung in den Settings Arbeitswelt, Schule und Bildung, sowie Familie sind auch breitwirksame Themen und Faktoren wie Einsamkeit und soziale Isolation und besonders vulnerable Zielgruppen zukünftig stärker in den Blick zu nehmen. Die Beteiligung psychologischer Expertise ist sinnvoll.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVPG - Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Ursprünglich sollte das neu zu gründende Institut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit heißen. Es wurde umbenannt in „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)“. Das hat in der Folge für viel Kritik gesorgt, impliziert dieser Name doch einen Fokus auf die medizinische Prävention und führte so zu einer Verengung auf ein überholtes Verständnis von Prävention und Gesundheitsförderung. Der Name muss aus Sicht der BVPG zwingend geändert werden. Die BVPG hält den Namen „Bundesinstitut für Gesundheit - BIG“ für geeignet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Die Reform sollte so ausgestaltet werden, dass keine neuen Fehlanreize (z. B. durch zu hohe Vorhaltepauschalen) geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahnärztinnen und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Stellungnahme zum Referentenentwurf, Einbindung des BZÖG zum Strukturellen Aufbaus des BIPAM
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]