Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (65)
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- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens, Einordnung relevanter Entwicklungen und Unterstützung des Auftraggebers bei der Positionierung gegenüber politischen Stakeholdern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
- Beschreibung: Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung muss in Form einer Refinanzierung der Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgenommen werden. Die Vergütung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist mindestens an die Inflation seit 2019 anzugleichen. Sie ist jedoch in Anbetracht des hohen Qualifikationsniveaus und der erbrachten Versorgungsleistungen eigentlich noch deutlich darüber hinaus anzuheben. Neben dem stationären Teil sind auch für den ambulanten Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung zwingend gesetzliche Regelungen zur Finanzierung erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: 1. Der G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkg. bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltg. und Qualif. v. Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen. 2. § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“ 3. Ergänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: SNPC GmbH am 04.02.2025
- Beschreibung: Innovative Pflegetechnologien bieten eine effektive Möglichkeit, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Vor dem Hintergrund der Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Pflege und zum Schutz von Pflegenden im Krankenhaus setzt sich SNPC gemeinsam mit seinem Auftraggeber dafür ein, innovative Pflegetechnologien sowie technologische Innovationen im Medizinproduktebereich im Rahmen der Krankenhausreform zu fördern und zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Krankenhausreform
Aktiv vom 11.10.2024 bis 05.09.2025
- Angegeben von: Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen am 11.10.2024
- Beschreibung: Die geplante Reform soll durch stärkere Koordinierung und Konzentrierung der spezialisierten Versorgung eine Qualitätsverbesserung insbesondere auch für Menschen mit Seltenen Erkrankungen erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 29.08.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Diabetes Gesellschaft setzt sich dafür ein, dass im Zuge der Krankenhausreform auch künftig in allen Kliniken diabetologische Expertise vorgehalten wird. Dafür muss eine adäquate Finanzierung und konsequente Förderung der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Diabetologie gesichert werden, die wir nachdrücklich fordern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, spezialisierte Krankenhäuser für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und eine Finanzierung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip einzuführen. Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Festlegung von Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der Nachbesetzung von vertragsärztlichen Praxen, eine Stärkung der Fort- und Weiterbildung des Gesundheitsfachpersonals, die Etablierung von Kompetenzteams und Ansprechpersonen für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern der stationären Regelversorgung, flächendeckenden Ausbau der bestehenden MZEB-Strukturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Krankenhausreform werden laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. Die Diakonie Deutschland vertritt mit dem DEKV in dem Reformverfahren die Interessen der evangelischen Krankenhäuser für eine gerechte und faire Krankenhausreform unter der Beachtung der Trägerpluralität sowie die Berücksichtigung von vulnerablen Patient:innengruppen bei der Reform.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
- Beschreibung: In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. Im KHVVG sind folgende Maßnahmen daher notwendiges Minimum: -Stärkung der physiologischen Geburt durch Hebammengeleitete Geburtshilfe im Gesetz z.B. Aufnahme der geprüften, interdisziplinären Hebammenkreißsäle in die Regelversorgung -Einführung verbindliche Personalbemessung zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung unter der Geburt. -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung der Leistungsgruppe Geburt, Stimmrecht im entsprechenden Ausschuss analog der Pflege. Perspektivisch in der klinischen Geburtshilfe die bestehenden Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen. Einführung mind. einer weiteren Leistungsgruppe “Hebammengeleitete Geburt” mittelfristig notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bedarfe von Kindern im Krankenhaus, in der Kinderkrankenpflege und bei sektorenübergreifender Versorgung in der Neuregelung durch das KHVVG umsetzen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Versorgung in der Leistungsgruppe komplexe Gastroenterologie
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesundheitspolitische Ausgestaltung der Legislaturperiode 2025 bis 2029. Ziel der Einflussnahme ist die strukturelle Verankerung evidenzbasierter Medizin in Gesetzgebungsverfahren und Versorgungsstrukturen, u.a. durch den Ausbau von Leitlinienförderung und -implementierung, bessere Rahmenbedingungen für unabhängige Forschung, Digitalisierung auf Basis interoperabler Standards sowie die frühzeitige Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungsprozessen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: insbesondere der Aspekt Ambulantisierung & sektorenübergreifende Versorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Asklepios Kliniken Management GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag und der Billigung im Bundesrat wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 01.01.2025 in Kraft treten. Der Wirtschaftsrat sieht Verbesserungsbedarf und viele handwerkliche Fehler im Gesetz. Wir fordern Nachbesserungen, nämlich: - Länder sollten Ihre Planungshoheit behalten und stärker an der Zuweisung der Leistungsgruppen beteiligt werden - Leistungsgruppen sollten in Kooperation erbracht werden - Besondere Vorsicht sollte bei Leistungsgruppen von Fachkrankenhäusern gezeigt werden. Diese werden durch die Krankenhausreform unnötig bestraft, trotz hoher Spezialisierung - Auskömmliche Finanzierung - Echte Vorhaltevergütung und nicht "geheime" fallbasierte Vorhaltevergütung - Vorschaltgesetz in der Übergangsphase
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Universitätskliniken sind die Hauptpartner für die Medizinischen Fakultäten im Bereich hochschulmediznischer Lehre und Forschung. Diese besondere Rolle muss im Gesundheitssystem besser abgebildet werden. Um die nötigen Kapazitäten für Forschung und Lehre bereitstellen zu können, müssen die Universitätskliniken dementsprechend ausfinanziert sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 21.06.2024
- Beschreibung: Ende der Unterfinanzierung insbesondere für die Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Psychiatrie und Notfallmedizin. Verbesserung der Lohnanpassung, Abbau von Personalmangel sowie der Arbeitsbelastung. Förderung von Klimaresilienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Gesundheitsversorgung. Stärkung der Prävention (Primärprävention) gegenüber kurativen Ansätzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Auswirkungsanalyse statt Blindflug. Freigemeinnützige Krankenhausversorgung erhalten. Versorgungssicherheit durch bürokratiearme Vorhaltefinanzierung kalkuliert auf Basis der realen Vorhaltekosten sicherstellen. Versorgungsqualität durch spezialisierte Leistungen in Versorgungsverbünden ermöglichen. Planungssicherheit für Krankenhäuser: Kooperationsmöglichkeiten dauerhaft sicherstellen. Regionale Planung statt zentralistischer Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass in das KHVVG Regelungen zu einer leitliniengerechten Versorgung in Psychiatrien aufgenommen sowie die Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung geregelt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der klinischen Infrastrukturen, um leistungsfähige Notfallstrukturen sicherzustellen; Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu implementieren, um neben stationären Leistungen auch mit sektorenübergreifenden Leistungen eine effektive Notfallversorgung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Bei der Definition der Leistungsgruppen muss sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Versorgungsschwerpunkte von Universitätsklinika und Fachkliniken jeweils die Zuordnung zu der rheumatologischen Leistungsgruppe ermöglichen. Im Rahmen der Krankenhausreform muss sichergestellt werden, dass die internistische Rheumatologie in größeren Krankenhäusern vertreten ist und damit eine ausreichende Zahl von Weiterbildungsplätzen geschaffen werden kann. Durch eine entsprechende Vergütung im neuen System wird ein finanzieller Anreiz zum Ausbau der Weiterbildungsplätze geschaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
- Beschreibung: DGA setzt sich im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) generell für die Verbesserung der Versorgungsqualität ein. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund: die Weiterentwicklung fachspezifischer Leistungsgruppen, die stärkere Berücksichtigung der Kinderorthopädie und Kinderunfallchirurgie, die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sowie Optimierung der Krankenhausstrukturen für die Gewährleistung einer effektiveren und effizienteren Patientenversorgung, die Forderung nach angemessenen personellen, strukturellen und technischen Ressourcen, sowie die Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zur Sicherung der erforderlichen Qualität in der zukünftigen ärztlichen Versorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/12894
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - Drucksache 20/11854 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):