Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (16)
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- Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 18.12.2024
- Beschreibung: Die BMW Group fordert, dass der Nutzen der über die Plattform für Abwärme bereitgestellten Daten, regelmäßig überprüft wird. Eine reine Datenerhebungsplattform soll vermieden werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 02.10.2024
- Beschreibung: Die Initiative verfolgt das Ziel, dass der Gesetzentwurf „über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, ...“ geändert wird bzw. Verkehrsunternehmen von den neuen Maßgaben für mehr Energieeffizienz ausgenommen werden. Dazu gehört unter anderem die Reduktion des Endenergieverbrauches in Höhe von 2 Prozent pro Jahr sowie die Einführung eines Energiemanagement-Systems. Denn die Angebote mit Bussen und Bahnen sind bereits klimafreundlich. Darüber hinaus können Einsparungen dieser Größenordnungen nicht erfüllt werden, wenn Angebote im ÖV ausgebaut und Takte verdichtet werden sollen. In einem Worst-Case-Szenario könnte die Gesetzesänderung sogar zu einer Verpflichtung von Angebotsreduktionen im Öffentlichen Verkehr führen, da die Zielvorgaben technologisch nicht umsetzbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 10.09.2024
- Beschreibung: Gewährleistung eines ausreichenden Zeitraums zur Erstellung und Veröffentlichung von Plänen zwecks Endenergiesparmaßnahmen. Die zeitnahe Definition der Bagatellgrenze bei der Abwärme. Die Berücksichtigung von § 16 im Hinblick auf die Definition der Bagatellgrenze. Vermeidung einer doppelten Informationspflicht identischer Daten gegenüber Betreibern von Wärmenetzen, Fernwärmeversorgungsunternehmen oder sonstigen potenziellen wärmeabnehmenden Unternehmen sowie der Plattform der BfEE.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BR-Drs. 244/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der EU Energieeffizienzrichtlinie
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen - und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und - zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: SAP SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Verschiebung der Berichtspflicht gem. § 15 EnEfG auf 1.1.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/09204
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/09204
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung der Interessen kommunalen IT-Dienstleister im Rahmen des Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Hierzu gehört die Spezifizierung und Verbesserung von Definitionen einzelner Leistungs- und Nachweiskategorien sowie der dazugehörigen Parameter für die praktikable und praxisfreundliche Umsetzbarkeit der Reportingpflichten hinsichtlich des Rechenzentrums-Registers.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Google Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Beim EnEfG wurde der Umsetzung der europäischen Emergieeffizienzrichtlinie vorweg gegriffen. Um den Standort Deutschland für eine Ansiedlung von Rechenzentren weiterhin nicht nur attraktik, sondern realistisch beizubehalten, sollte das EnEfG realistische Werte für Energieeffizienz (PUE) einführen. Die Industrie setzt sich ebenfalls für die Nutzung von Abwärme ein, allerdings sollte diese auf einer Kosten-Nutzen Bewertung basieren anstelle einer pauschalen Verpflichtung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen Regelungsinhalte der in 10/2023 in Kraft getretenen Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie, insbesondere zur Energieauditpflicht für Unternehmen umgesetzt werden. Klarstellung, dass Organisationseinheiten der Kommunen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, aber auch Eigenbetriebe keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes sind. Ausnahmeregelung für Rechenzentren, die primär zur Erbringung anderer Zwecke dienen, in denen aber IT- und Netzwerkkommunikationsausrüstung zum Teil verbaut ist: Leitzentralen, auch Leitwarten und Leitsysteme, insbesondere der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft, sind besonders schutzbedürftig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Anpassung Energieeffizienzgesetz (EnEfG) zur Umsetzung der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie
- Angegeben von: Microsoft Deutschland GmbH am 26.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) an den delegierten Rechtsakt der EU auf nationaler Ebene in Deutschland, um Rechtskonformität und fairen Wettbewerb sicherzustellen. Microsoft begrüßt, dass die delegierte EU-Verordnung Klarheit darüber schafft, welche Informationen von Rechenzentren in aggregierter Form veröffentlicht werden sollen. Ergänzend schlagen wir vor, dass für die Grenzwerte von Rechenzentren Faktoren wie Verfügbarkeit, Auslastung und Kühlung berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Das aktuelle Energieeffizienzgesetz führt neue Pflichten zum Energiesparen ein. Im März 2024 beschloss das Kabinett eine Revision des Gesetzes. Dabei soll die Frist zur erstmaligen Übermittlung der Berichtspflichten bis zum 1.1.2025 ausgesetzt und die Bundesstelle für Energieeffizienz zum Erlass einer Bagatellgrenze beim Melden von Abwärme ermächtigt werden. Außerdem wird die Frist zur Durchführung von Energieeffizienz-Aktionsplänen verkürzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Mit der Novelle sollen Anforderungen aus der Neufassung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) umgesetzt, Anpassungen am Energieeffizienzgesetz vorgenommen und bürokratische Hürden abgebaut werden, womit die Wirtschaft entlastet werden soll. Ziel der Interessenvertretung des VGMS ist es, deutlich zu machen, dass die geplanten Maßnahmen nicht zur Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit hohem Energieverbrauch führen werden, sondern im Gegenteil den Unternehmen weitere Berichtspflichten und bürokratische Hemmnisse auferlegen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.06.2024
- Beschreibung: Energieeffizienzziele und Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 22.05.2024
- Beschreibung: Änderung von § 1 Nummer 4 EDL-G: Es ist sachgerecht, diese Pflicht zum Energieaudit zukünftig nicht von der Größe des Unternehmens abhängig zu machen, sondern von seinem jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch. Die Neufassung von § 8b EDL-G ist richtig, um die Qualität der Energieaudits zu erhöhen und langfristig sicherzustellen. Im Rahmen der bereits vorgesehenen Änderung des Energieeffizienzgesetzes sollte auch § 11 „Energieeffizienz in Rechenzentren“ überarbeitet werden: Ergänzend zur „Energieverbrauchseffektivität“ sollte auch die „Energiebedarfseffektivität“ betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):