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110 Regelungsvorhaben (RV)
zur Suche nach »"20/11561"« gefunden
Gefundene Regelungsvorhaben (110)
-
Innovative Gesundheitsforschung
- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Die Gesundheitswirtschaft ist ein bedeutender Wachstumssektor in Deutschland, der wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Der demografische Wandel, die explodierenden Kosten sowie die schleppende Digitalisierung stellen die Branche jedoch vor immense Herausforderungen. Um diese zu meistern, braucht es u. a. gezielte Maßnahmen zur Förderung technologischer Innovationen, die zur Unterstützung, Vereinfachung und Automatisierung von Arbeitsprozessen beitragen, sowie einen verstärkten translationalen Ansatz in der Innovationsförderung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
-
BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170003 (PDF, 8 Seiten)
-
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: MSLGROUP Germany GmbH am 10.09.2024
- Beschreibung: Das Medizinforschungsgesetz sieht Regelungen für einen vertraulichen Erstattungsbetrag für pharmazeutische Unternehmen vor. Die Regelung in der vorgeschlagenen Ausgestaltung lehnen wir ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Revision der AMNOG-Leitplanken
- Angegeben von: 365 Sherpas GmbH am 01.08.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, sollten die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
- Angegeben von: 365 Sherpas GmbH am 01.08.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Anpassung im Medizinforschungsgesetz für Stärkung Medizinischer Forschung
- Angegeben von: BUVEBA Bundesverband der Study Nurses Studienassistenten in der Klinischen Forschung eV am 19.07.2024
- Beschreibung: Anpassungen und ergänzende Maßnahmen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, um Deutschland bei der Durchführung Klinischer Studien, sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im akademischen Bereich, wieder an die Spitze zu bringen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407190001 (PDF, 16 Seiten)
-
-
Stellungnahme zum Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (MFG)
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGU der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407120011 (PDF, 3 Seiten)
-
-
Stellungnahme zum Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (MFG)
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOOC der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407120008 (PDF, 3 Seiten)
-
-
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes (MFG)
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Als medizinische Fachgesellschaft schreibt die DGOU der einrichtungsübergreifenden Forschung über Register eine entscheidende, grundlegende Bedeutung für den Erkenntnisgewinns zu; es ist problematisch, den Erkenntnisgewinn allein auf die Resultate von randomisierten klinischen Studien zu stützen. Zur Sicherstellung einer hochwertigen Versorgungsforschung in der Zukunft, bedarf es eines vereinfachten und zugleich datenschutzkonformen Umgangs mit Gesundheitsdaten. Ziel ist es somit, die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke forschungsfreundlicher zu regeln. Dies muss im Medizinforschungsgesetz Berücksichtigung finden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Deutsche Röntgengesellschaft Gesellschaft für medizinische Radiologie e.V. am 12.07.2024
- Beschreibung: Gleiche Bedingungen für alle Forschungsvorhaben Dosisgrenzwert für die Anzeigepflicht versus Genehmigungspflicht bei Kindern und Jugendlichen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406240002 (PDF, 2 Seiten)
-
-
Ablehnung des fachfremden Änderungsantrag Nr. 7 zum Entwurf des Medizinforschungsgesetzes
- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 04.07.2024
- Beschreibung: Im Gesundheitsausschuss wurde ein fachfremder Änderungsantrag zum Medizinforschungsgesetz beschlossen, der Fachärztinnen und -ärzte in den Krankenhäusern künftig verpflichtet, ihre in den einzelnen Leistungsgruppen aufgewandte Arbeitszeit minutiös zu dokumentieren und quartalsweise darüber zu berichten. Ärztinnen und Ärzte müssten ihre Zeitangaben künftig prüfsicher festhalten, damit diese in jedem Quartal dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) gemeldet werden können. In der Konsequenz kämen zu den bereits heute umfangreichen Bürokratielasten eine erhebliche Belastung für das medizinische Personal in den Kliniken hinzu. Dies lehnt die BKG ab.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407040006 (PDF, 1 Seite)
-
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Pharma Deutschland setzt sich für eine Vereinfachung und Verkürzung der Zulassungsverfahren klinischer Prüfungen ein. Auch der Abbau bürokratischer Belastungen steht im Fokus. Dafür bedarf es verlässlicher und kalkulierbarer Rahmenbedingungen. Auch die bundeseinheitliche Harmonisierung insbesondere von GMP-Regelungen wird befürwortet.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern e.V. am 02.07.2024
- Beschreibung: Keine zusätzlichen Bürokratielasten für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407020030 (PDF, 2 Seiten)
-
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Union Krankenversicherung Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Auf die Schaffung vertraulicher Erstattungsbeträge für innovative Arzneimittel sollte verzichtet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Bayerische Beamtenkrankenkasse Aktiengesellschaft am 02.07.2024
- Beschreibung: Auf die Schaffung vertraulicher Erstattungsbeträge für innovative Arzneimittel sollte verzichtet werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Medizinforschungsgesetz - keine zusätzlichen Bürokratielasten zu Lasten der Patientinnen und Patienten; Ablehnung des Änderungsantrags 7
- Angegeben von: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. (KGNW) am 01.07.2024
- Beschreibung: Fachärztinnen und -ärzte in den Krankenhäusern sollen künftig verpflichtet werden, ihre in den einzelnen Leistungsgruppen aufgewandte Arbeitszeit minutiös zu dokumentieren und je Quartal darüber zu berichten. Zu den schon heute bestehenden Bürokratielasten kommt eine weitere enorme Belastung hinzu. Dadurch wird wertvolle Zeit für die ärztliche und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten blockiert. Diese Anforderung wurde schon im Rahmen des Krankenhaustransparenzgesetzes als praxisfern und übertrieben verworfen. Die KGNW spricht sich gegen die zuzusätzlichen und überflüssigen Bürokratielasten zu Lasten der Patientinnen und Patienten und für die Ablehung des Änderungsantrags 7 der Fraktionen der SPD, Bü90/Die Grünen, FDP aus.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407010006 (PDF, 2 Seiten)
-
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MFG: Vertrauliche Preise für Arzneimittel verhindern
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Auf die Schaffung vertraulicher Erstattungsbeträge für innovative Arzneimittel soll verzichtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407010026 (PDF, 6 Seiten)
-
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit dem Medizinforschungsgesetzes werden Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen beschleunigt und entbürokratisiert, bei gleichzeitiger Wahrung der hohen Standards für die Sicherheit von Patientinnen und Patienten.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Medizinforschungsgesetz (MFG): Finanzieller Ausgleich im Falle der Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen
- Angegeben von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der PHAGRO setzt sich für einen finanziellen Ausgleich der Mehrbelastungen ein, die dem vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel durch die im Medizinforschungsgesetz (MFG) vorgesehenen vertraulichen Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen verursacht werden würden. Die Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge würde für den pharmazeutischen Großhandel eine Erhöhung der Einkaufspreise solcher Arzneimittel bedeuten, die in Folge zu höheren Fremdkapitalkosten für den Einkauf, die Beschaffung sowie Versicherung dieser Arzneimittel führen. Der PHAGRO hat eine Kalkulation der möglichen finanziellen Mehrbelastungen im pharmazeutischen Großhandel erarbeitet und auf diese in seiner Stellungnahme hingewiesen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406280192 (PDF, 3 Seiten)
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Erstattungsbeträge für Medikamente nicht geheim halten
- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency Deutschland fordert, die Vorschriften über die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen nicht im Medizinforschungsgesetz festzuschreiben - auch nicht für eine Zwischenperiode. Die Preise sollten generell zu veröffentlichen sein. Die Geheimhaltung sollte in der gesamten EU nicht zulässig sein, denn schon jetzt gibt es innerhalb der EU Preisunterschiede von fast 200 Prozent, wie eine Recherche von Investigate Europe gezeigt hat. International muss alles dafür getan werden, dass extrem hohe Preise für neu eingeführte Medikamente sachlich begründet und nachprüfbar sind. Eingeführt werden sollte ein separater Entwurf für ein „Gesetz zur Regelung von Erstattungsbeträgen“.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406270051 (PDF, 4 Seiten)
-
-
Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen
- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für eine gesetzliche Regelung ein, die es Herstellern ermöglicht, im Bedarfsfall einen vertraulichen Erstattungsbetrag in AMNOG Verhandlungen zu verhandeln.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Pathways Public Health GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist die Veränderung der Rahmenbedingungen für nuklearmedizinische Forschung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406280155 (PDF, 7 Seiten)
-
-
AMNOG-Leitplanken und Kombinationsrabatt
- Angegeben von: Janssen-Cilag GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, setzen wir uns dafür ein, dass die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert und Kombinationsrabatte wieder abgeschafft werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Änderungen im Rahmen des Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderung der Leitplanken, Abschaffung des Kombinationsrabatts.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Medizintechnik im Medizinforschungsgesetz berücksichtigen
- Angegeben von: ZVEI e. V. - Verband der Elektro- und Digitalindustrie am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Medizinforschungsgesetz muss auch für klinische Studien zu Medizinprodukten Vereinfachungen bringen, um die Forschungsbedingungen in der Medizintechnik am Standort Deutschland zu verbessern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406260302 (PDF, 6 Seiten)
-
-
Anpassung der Nutzenbewertung für Arzneimittel an europäische Vorgaben (EU-HTA Umsetzung)
- Angegeben von: 365 Sherpas GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Die AMNOG-Regelungen sollten angepasst werden, um das deutsche Verfahren zur frühen Nutzenbewertung an die EU-Vorgaben anzupassen. Dazu zählen insb. die Sicherstellung der schnellen Verfügbarkeit innovativer Medikamente nach Zulassung und die Anerkennung von EU-weit akzeptierten Endpunkten in der Nutzenbewertung nach AMNOG.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):