Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (10)
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Anpassung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung an EU-Recht
Aktiv vom 29.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung der fünften und sechsten Verordnung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung zur Anpassung an EU-Recht (Bestimmungen zur weiteren Verwendung von Glyphosat)
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (7):
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- Angegeben von: Umweltinstitut München e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Pflanzenschutzanwendungsverordnung soll ein umfassendes Verbot für den Pestizideinsatz, inklusive des Glyphosateinsatzes, in Schutzgebieten festgeschrieben werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
-
BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bayer AG am 28.06.2024
- Beschreibung: Genehmigung der sachkundlichen Anwendung von Glyphosat-haltigen Produkten ab dem 01.07.2024.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
-
BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Greenpeace e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Greenpeace fordert den Einsatz von Glyphosat zu beenden um den lange überfälligen Wandel hin zu einer Landwirtschaft, die Menschen, Tiere und Umwelt schützt zu ermöglichen. Die Glyphosatanwendungen müssen einem grundsätzlichen Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Wenn nicht-chemische Alternativen vorhanden seien, dürfe die Anwendung von Glyphosat nicht erlaubt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Anpassung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung an geltendes EU-Recht
Aktiv vom 23.06.2024 bis 06.12.2024
- Angegeben von: Clemens Neumann am 23.06.2024
- Beschreibung: Aufhebung der fünften und sechsten Verordnung der Pflanzenschutzanwendungsverordnung zur Anpassung an EU-Recht (Bestimmungen zur weiteren Verwendung von Glyphosat).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DRV lehnt die Einführung eines Genehmigungsvorbehalts in § 3b Absatz 4 ab. Darüber hinaus fordert der DRV, das im Rahmen der 5. Änderungsverordnung in § 3b Absatz 5 eingeführte Verbot der Anwendung in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten zu streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Glyphosat Arbeitsgemeinschaft (GLAR) am 17.06.2024
- Beschreibung: Als GLAR setzten wir uns für die erneute Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat in der EU ein. Nachdem die EU-Kommission die Zulassung von Glyphosat für zehn Jahre bis zum 15. Dezember 2033 verlängerte, verfolgte GLAR die Umsetzung der Zulassung von Glyphosat in nationales Recht (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Umsetzung der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/2660 DER KOMMISSION vom 28. November 2023 zur Erneuerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission in nationales Recht durch die Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der PflSchAnwV.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen - Bauernverband Weserbergland e.V. am 13.06.2024
- Beschreibung: Die Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung (PflSchAnwV) soll so gestaltet werden, dass der Wirkstoff Glyphosat entsprechend der EU-rechtlichen Zulassungsverlängerung angewendet werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.05.2024
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Anwendung von Glyphosat und anderen Pestiziden im Pflanzenschutz. Es wird gefordert, die mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eingeführten Einschränkungen beizubehalten, insbesondere das Verbot in Wasserschutzgebieten. Zudem werden die aktuellen Gewässerrandstreifen als unzureichend angesehen und eine Ausweitung der Schutzmaßnahmen zum Schutz der Gewässer gefordert. Wasserversorger sollen über die Anwendung von Glyphosat im Trinkwassereinzugsgebiet detailliert informiert werden (Zeitpunkt, Ort, Menge, Art der Pestizide), um ihren Pflichten nachzukommen. Insgesamt wird eine starke Einschränkung der Pestizidanwendung gefordert, um Oberflächengewässer und Grundwasser vor Einträgen zu schützen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 23.05.2024
- Beschreibung: Nutzen der europarechtlich gebotenen Verlängerung eines Pflanzenschutzmittels
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung und zur Änderung der Fünften und Sechsten Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
-
BR-Drs. 190/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):