Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (29)
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 13.03.2025
- Beschreibung: Begrenzung der Sozialabgaben zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit.
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 24.02.2025
- Beschreibung: Digitalisierung und Bürokratieabbau in der Arbeitslosenversicherung
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 27.01.2025
- Beschreibung: Die DD zeigt Mängeln in der Umsetzung des SGB II durch Jobcenter, auf und fordert Lösungsansätze für eine bürgerfreundliche und rechtskonforme Umsetzung des SGB II ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.11.2024
- Beschreibung: Verhinderung Neuregelung Pflichtverletzungstatbestände, unnötige Schwarzarbeitsregelung und Einführung Integrationspraktika 16j; Forderung nach mehr Angeboten Sprachkursen zur Integration von Migrant_innen in den Arbeitsmarkt; Verhinderung Verschärfung Sanktionen, Verhinderung Verkürzung Karenzzeiten Vermögen; Verhinderung Einführung Einstiegsgeld, Verbesserung Finanzierung Arbeitsmarktleistungen durch Einführung Passiv-Aktiv-Transfer: Erhöhung Eingliederungsleistungen; Gesetzliche Regelung der Kooperationspflichten SGB II, III, VIII und IX im Zuge Rechtskreiswechsel Jugendliche SGB II/III
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Die zentrale Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes setzt nicht an den ursprünglich geplanten Regelungen des SGB III-Modernisierungsgesetzes an, sondern insbesondere an den Verschärfungen im Bürgergeld, die über Formulierungshilfen, die ins Verfahren eingespeist werden: Diese Veränderungen stellen einen Rückfall in die sanktionierende Hartz-IV-Logik dar. Die Weichenstellungen im SGB III hingegen werden differenziert bewertet. Der Ausbau der Maßnahmen und die Kooperation mit anderen Rechtskreisen (SGB II, SGB VIII, SGB XI) sollten die Situation junger Menschen insgesamt verbessern. Die grundsätzliche Erweiterung des Auftrags der BA und infolgedessen der Agenturen für Arbeit darf nicht die bestehende Unterstützung junger Menschen durch die Jugendhilfe und Jobcenter ersetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/12779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 17.10.2024
- Beschreibung: Anstelle einer bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit soll zukünftig eine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeitgrenze zugebilligt werden, um mehr Flexibilität und eine bessere Erfüllung der spezifischen Bedürfnisse der Branche zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/10387 - Arbeitszeit flexibilisieren - Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
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BT-Drs. 20/11490
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III)
Aktiv vom 26.09.2024 bis 26.02.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Geregelt werden sollen die Vereinfachung im Leistungsrecht, die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses sowie Anpassungen bei den Förderinstrumenten im SGB III. Damit soll u.a. die Kooperation der Rechtskreise in den Jugendberufsagenturen verbessert werden, um junge Menschen am Übergang in Ausbildung/Beruf besser zu unterstützen. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit nimmt aus der Perspektive der Träger von Jugendsozialarbeit und junger Menschen Stellung. Das Vorhaben, die rechtskreisübergreifende Kooperation zu verbessern, wird grundsätzlich begrüßt. Die grundsätzliche Erweiterung des Auftrags der Bundesagentur für Arbeit und der Agenturen für Arbeit sollte jedoch nicht bestehende Beratung, Betreuung und Unterstützung junger Menschen durch andere Rechtskreise ersetzen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 19.07.2024
- Beschreibung: Eckpunkte zu 49 Maßnahmen verabschiedet, mit denen das Wirtschaftswachstum in Deutschland angekurbelt und der Standort gestärkt werden sollen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Um die Abgabebelastung dauerhaft in einem vertretbaren Maß zu halten, müssen in allen Sozialversicherungszweigen Maßnahmen ergriffen werden, die eine nachhaltige Finanzierbarkeit sicherstellen und Beitragssatzanstiege ausschließen. Wir fordern eine Deckelung des Gesamtbeitragssatzes auf maximal 40 Prozent.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) am 01.07.2024
- Beschreibung: Ausreichende Mittelausstattung des Eingliederungstitels, keine Kürzungen im Vergleich zum Haushalt 2024
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der gesetzlichen Regelung in §28 SGB XII droht für das kommende Jahr 2025 eine Nullrunde bei den Leistungsberechtigten im Grundsicherungsbezug (SGB II, SGB XII, AsylbLG). Inhalt des Positionspapiers ist die Begründung, warum eine Nullrunde abzulehnen ist und welche Reform / kurzfristige Änderung des § 28 SGB XII geeignet ist, um einen Kaufkraftverlust der Leistungsberechtigten zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Diakonie entwickelt ihre Positionen für eine zukunftsgerechte sozialen Sicherung laufend weiter. Ziel ist die gerechte Ausgestaltung des Sozialstaats, unter anderem eine zukunftsgerechte soziale Sicherung. Dabei bringt sie Positionen aus der Praxis heraus in politische Prozesse sowie Gespräche ein und entwickelt diese laufend weiter.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der NAP Wohnungslosigkeit hat zum Ziel, eine Gesamtstrategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit zu beschreiben. Dabei werden Maßnahmen vorgeschlagen, die mehrere Gesetze betreffen. Die Diakonie schlägt mehrere Änderungen vor, welche Wohnungslosigkeit effektiv bekämpfen könnten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024
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BT-Drs. 20/11200
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Zur Sicherung der sozialen Infrastruktur sind verschiedene Maßnahmen in den jeweiligen Fiinanz-Einzelplänen der Ressorts im Jahr 2025 notwendig (insbesondere: BMFSFJ, BMI, BMG, BMAS). Die Diakonie Deutschland setzt sich für diese Bereiche in politischen Gesprächen ein, zum Beispiel: Förderung der Wohlfahrtsverbände, Migrationsberatung, Asylverfahrensberatung, Pflege, Eingliederungshilfe, Freiwilligendienste, Demokratieförderung, Armutsbekämpfung und sozial-ökologische Transformation.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Tonkünstlerverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Reform der Künstlersozialkasse zur Stärkung der sozialen Absicherung von Musik- und Kulturschaffenden. Arbeitslosenversicherung für Freiberufler. Auskömmliche Rente.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundeskonferenz Veranstaltungswirtschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Es besteht keine Planungs- und Rechtssicherheit für die betroffenen Auftraggeber und beauftragten selbständigen Einzelunternehmer. Auftragnehmer und Auftraggeber sind im Falle einer Betriebsprüfung weiterhin erheblichen Risiken ausgesetzt, da das Ergebnis eines Statusfeststellungsverfahrens weder vorausschauend vorhersehbar, inhaltlich konsistent, noch rechtsverbindlich ist. Daher sollte eine rechtssichere Beauftragung gewährleistet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Sozialverband Deutschland e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz)
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BT-Drs. 20/3873
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen auf 300 Euro pro Person und Betriebsveranstaltung (für mindestens zwei Betriebsveranstaltungen p.a.) soll im Jahressteuergesetz 2024 inkludiert werden um die Auftragslage der Veranstaltungswirtschaft zu verbessern und Mitarbeiterbindung in Unternehmen wirtschaftszweigübergreifend zu erhöhen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Arbeitslosenversicherung darf nicht als Sparkasse verwendet werden. Um den Beitragssatz stabil zu halten und langfristig zu senken, braucht es eine Regelung, die den Griff in die Beitragskasse und weitere Aufgaben- und Kostenverlagerungen zuverlässig verhindert. Die Senkung der Beiträge sollte nach einem soliden Rücklagenaufbau wieder die oberste Priorität haben. Noch höhere Sozialversi-cherungsbeiträge gefährden Beschäftigung. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation müssen alle zusätzlichen Belastungen vermieden werden. Kosten zu Lasten der Beitragszahler einfach zu verschieben, um den Bundeshaushalt zu entlasten, ist nicht akzeptabel.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/8298, 20/8765 - Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
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BT-Drs. 20/9792
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die vbw hat ein zehn-Punkte-Programm entwickelt, das quer durch alle wirtschaftsrelevanten Politikbereiche Maßnahmen vorschlägt, die die Ampel-Regierung jetzt anpacken muss, um den Wirtschaftsstandort Deutschland voranzubringen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Nach dem Abschmelzen der Reserven zur Bewältigung der Folgen auf den Arbeitsmarkt gilt es, die angemessene finanzielle Ausstattung der Bundesagentur für Arbeit (BA) wieder sicherzustellen. Langfristiges Ziel muss eine Beitragssatzstabilität auf möglichst niedrigem Niveau sein. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss konsequent auf die künftigen Heraus- forderungen ausgerichtet werden. Das erfordert auch ein angepasstes Leistungsportfolio. Dazu gehört die individuelle, stärkenorientierte Beratung der Kunden, um deren Beschäftigungsfähigkeit nachhaltig zu sichern.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Klar abzulehnen ist die Einführung eines Transformations-Kurzarbeitergeldes. Damit würde Weiterbildung, die bei der Umstrukturierung eines Betriebes zur Erschließung neuer Geschäftsfelder nötig wird, in öffentliche Mitgestaltung und Finanzierung durch die Beitragszahler zur Arbeitslosenversicherung gedrängt. Die Fortentwicklung des eigenen Geschäftsmodells muss aber grundsätzlich unternehmerische Aufgabe bleiben. Hilfreich sind keine Instrumente, die Beschäftigte „parken“ und ungeachtet konkreter Bedarfe qualifizieren. Was Betriebe stattdessen brauchen, und zumal KMU, ist die enge Vernetzung der Agenturen für Arbeit, der Transfergesellschaften sowie der Bildungsträger, um bei Bedarf gebündelt und gezielt Maßnahmen für größere Gruppen betriebsübergreifend zu realisieren.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Statt der Einführung weiterer Regelungen zur Weiterbildungsförderung sollten die bestehenden vereinfacht und entbürokratisiert werden. Innerhalb der Beschäftigtenförderung sollte es möglichst wenig unterschiedliche Voraussetzungen geben, so dass jedem Unternehmen klar ist, wie die Förderoptionen genutzt werden können. Für das im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes beschlossene Qualifizierungsgeld, das im April 2024 in Kraft getreten ist, besteht aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich keine Notwendigkeit. Es verkompliziert ein ohnehin bereits komplexes System weiter.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Trotz der Hürde, aufwendige Reformen durchzuführen, sollte es mehr Selbstständigen ermöglicht werden, sich freiwillig bei der Arbeitslosenversicherung zu versichern. Eine allgemeine Versicherungspflicht darf es jedoch nicht geben. Eine Auftraggeberbeteiligung wäre ebenfalls inakzeptabel.
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Es bestehen nach wie vor Fehlanreize im System der Arbeitslosenversicherung, die beseitigt werden müssen. Dies betrifft vor allem die Ausgestaltung des Arbeitslosengelds I und die erst kürzlich entfristete Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III. Beim Arbeitslosengeld I sollte die maximale Bezugsdauer für alle Altersgruppen einheitlich auf höchstens zwölf Monate reduziert werden. Eine solche Anspruchsdauer ist wichtig und richtig, um Arbeitslosen für eine angemessene Zeit eine Grundversorgung zu gewährleisten und um die Sucharbeitslosigkeit abzufedern. Die Regelung zur Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte nach § 142 Abs. 2 SGB III entfaltet kontraproduktive Wirkungen und muss daher abgeschafft werden.