Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.159)
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- Angegeben von: Gesellschaft für Informatik e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Für eine wirksame und zeitgemäße IT-Sicherheitsforschung in Deutschland ist es essenziell, dass das Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren legal durchführbar sind. Aktuell stellt § 202c StGB Sicherheitsforschende vor die große Herausforderung, die Legitimität ihrer Handlungen nachzuweisen. Vorbereitungshandlungen zur IT-Sicherheitsforschung sollten daher im Gesetz klar adressiert werden, um Unklarheiten in der Auslegung entgegen zu wirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches ...
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz pro Schiene e.V. am 10.08.2026
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Vorschlag der Europäischen Kommission soll die Verordnung (EU) 2021/782 so angepasst werden, dass die Rechte der Fahrgäste durch die Einführung des single Tickets bzw. der einzigen Fahrkarte gestärkt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zeitwohnwerk UG am 07.08.2026
- Beschreibung: Austausch mit der Politik über den unverzichtbaren positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insbesondere für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte leistet; mit dem Ziel - dass der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird - dass die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt nicht behindert oder verhindert wird - dass den potentiellen Vermietern, insbesondere den Privatvermietern, die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BR-Drs. 265/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Rona Duwe am 07.08.2026
- Beschreibung: Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 -
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
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BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen am 07.08.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf einer Verordnung zur Verwendung von Kommunikationshilfen für hör- oder sprachbehinderte Personen in Gerichtsverfahren (Gerichtskommunikationshilfeverordnung – GKHV). Ziel ist es, den Zugang zur Justiz für diese Personengruppe durch den Abbau von Kommunikationsbarrieren im gesamten gerichtlichen Verfahren zu verbessern. Die Verordnung konkretisiert § 186 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und soll sicherstellen, dass Betroffene angemessene Unterstützung erhalten, um ihre Rechte im Verfahren wahrnehmen zu können.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Notarverein begrüßt den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesministeriums der Finanzen, mit der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) eine neue Rechtsform für Unternehmen mit dauerhafter Vermögensbindung zu schaffen. Da die GmgV im Rechtsverkehr für eine besondere Form unternehmerischen Handelns mit dauerhafter Vermögensbindung stehen soll, müssen Mitglieder, Organpersonen und die jeweils aktuelle Satzung öffentlich nachvollziehbar sein. Ergänzend fordert der DNotV jährliche Vermögensbindungsberichte, damit die Einhaltung der Vermögensbindung offengelegt und überprüfbar wird. Auch die erb-, familien-, sozial- und insolvenzrechtlichen Folgen müssten ausdrücklich geklärt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschlag der Europäischen Kommission einer Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen (EU Inc.)
- Angegeben von: Deutscher Notarverein am 07.08.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Notarverein e.V. hat am 4.5.2026 eine Stellungnahme zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über ein 28. Regime für Unternehmen – „EU Inc.“ veröffentlicht. Das geplante optionale europäische Gesellschaftsregime birgt in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche Risiken für Rechtssicherheit, Registerverlässlichkeit und Missbrauchsschutz. Der DNotV warnt insbesondere vor einem Gründungsverfahren, das in weitem Umfang auf digitale Selbstdeklaration setzt, ohne eine belastbare Identitätsfeststellung, qualifizierte rechtliche Belehrung und materielle Präventivkontrolle sicherzustellen. Das vorgeschlagene Konzept würde stattdessen neue Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung und Steuerverkürzung zulassen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
- Beschreibung: Bessere zivilrechtliche Durchsetzung (Auskunftsansprüche, Account-Sperren) und Schließung von Straflücken (z. B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt und Deepfakes)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Victoria Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5782 - Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen
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BT-Drs. 21/7033
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
- Beschreibung: Das in § 19 AGG verankerte zivilrechtliche Benachteiligungsverbot soll in mehrfacher Hinsicht angepasst werden. Des Weiteren soll die Rechtsdurchsetzung für von Diskriminierung betroffene Personen erleichtert werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen. Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6178
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
- Beschreibung: Um zukünftig in der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil beschriebenen Fallgestaltung unangemessene Belastungen für die Betroffenen durch die Durchführung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen in einem Krankenhaus in jedem Fall zu vermeiden, wird entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in eng begrenzten Ausnahmefällen die Durchführung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines Aufenthalts in einem Krankenhaus ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Mit dem Gesetz wird eine neue Pflichtversicherung für Insolvenzrechtliche Amtsträger und für europäische Insolvenzpraktiker eingeführt. Der Verband hält diese nicht für notwendig. Hilfsweise setzt es sich für eine praktikable Ausgestaltung ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Wahrung der Gläubigerinteressen im Pre-Pack-Verfahren. Der GDV wendet sich gegen eine Pflichtversicherung für Gläubigerausschuss-Mitglieder. Hilfsweise sollte eine praktikable Ausgestaltung erfolgen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitskreis Mehrweg GbR am 05.08.2026
- Beschreibung: Die Novellierung des UWG wurde durch die EmpCo-RiLi der EU veranlasst. Das Mehrwegzeichen, dessen Führung Kernaufgabe des Arbeitskreises Mehrweg ist, ist hiervon unmittelbar betroffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Naturgemäß können Leitlinien nicht sämtliche Fragen abdecken, die sich aufgrund der Umsetzung in der Praxis bei realen Use Cases stellen. Mit der Stellungnahme möchte der DAV jedoch aus praktischer Sicht Ergänzung des Leitlinien-Entwurfs bei einzelnen praxisrelevanten Punkten anregen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Der DAV fordert für eine praxisgerechte Umsetzung der CSDDD eigenständige Mustervertragsklauseln für die Anwaltschaft, die Rechtsanwält:innen und Kanzleien von Informations-, Audit- und mandatsbezogenen Sorgfaltspflichten ausnehmen. Es bedarf einer gesonderten Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses innerhalb der Lieferkettenberichterstattung (vgl. EG 43 CSDDD). Informations- und Auditrechte der Unternehmen dürfen mit Blick auf die anwaltliche Vertraulichkeit nicht uferlos sein. Zudem verlangen Unternehmen von Kanzleien, Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten anzuwenden und gegebenenfalls Mandate abzulehnen, was die Funktion der Anwaltschaft, den Zugang zum Recht zu gewährleisten, beeinträchtigt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Absehen von der abschließenden Aufzählung der Klagegegenstände in § 1 UmwRG und stattdessen Implementierung einer Generalklausel für für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 4 AK (unter Bezugnahme auf die SN 32/2024 und 45/2025).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
- Beschreibung: Der DAV sieht hinsichtlich der Vollzugstauglichkeit Verbesserungsmöglichkeiten: Die neuen Begriffsdefinitionen (u. a. Rohstoffsouveränität, Abfallintensität, Produktverantwortung) hält der DAV für unverständlich oder systematisch unzweckmäßig. Er empfiehlt eine klarere Ausgestaltung der materiellen Regelungen Die vorgesehenen Ziele zur Abfallvermeidung sollten stärker in die bestehenden Programme integriert werden. Der DAV bewertet die neuen Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger –etwa zur Wiederverwendung gebrauchsfähiger Gegenstände– kritisch Die Regelung zum Wertausgleich hält der DAV für entbehrlich und verfassungsrechtlich problematisch. Nach Auffassung des DAV bestehen ausreichend Instrumente zur Inanspruchnahme der Verantwortlichen illegaler Abfallablagerungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Eine Erde. Das ökumenische Netzwerk am 04.08.2026
- Beschreibung: Einführung eines Maßnahmenprogramms Klimaschutz im Klimaschutzgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wir Für Zukunft eG am 04.08.2026
- Beschreibung: Wir streben es an, die Verabschiedung eines Gesetzes zur digitalen Gewalt, welches Gesetzeslücken bezüglich sexualisierter Gewalt im digitalen Raum und/oder mit Hilfe digitaler Mittel, schließt, zu beschleunigen. Wir streben konkreter an, dass innerhalb des Gesetzesvorhabens verankert ist, dass KI-generierte sexualisierte Gewalt und Deepfakes künftig keine juristische Grauzone mehr sind, sondern mit strafrechtlichen Normen belegt sind. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Betroffene nicht in ihrer Situation allein gelassen werden, Unterstützung bei der Identifikation der Täter und der notwendigen Beratung erhalten und Personal aus Ermittlungsbehörden die Ressourcen erhalten, die notwendig sind um Täter und Plattforen effektiv zur Rechenschaft zu ziehen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Weizenbaum-Institut e.V. am 04.08.2026
- Beschreibung: Das Weizenbaum-Institut begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, empfiehlt jedoch Nachbesserungen für einen wirksamen, betroffenenorientierten Rechtsschutz. Der Anwendungsbereich darf nicht verengt werden; Auskunftsansprüche sollen auch Messengerdienste erfassen. Hürden wie das Erfordernis einer „schwerwiegenden“ Persönlichkeitsverletzung, hohe Kostenrisiken und fehlende Beratung sind abzubauen. Erforderlich sind technologieneutrale Beweissicherung, psychosoziale Prozessbegleitung, spezialisierte Staatsanwaltschaften, c/o-Adressen zum Schutz Betroffener und ein Verbandsklagerecht. Zudem sollten DSA-Zuständigkeiten klar geregelt und systemische Formen digitaler Gewalt stärker auf EU-Ebene bekämpft werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein am 03.08.2026
- Beschreibung: Mit dem am 25. Juni 2026 veröffentlichten rechtswissenschaftlichen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) müssen wir unserer Forderung erneut Nachdruck verleihen. Die bisweilen vorgebrachte Argumentation, es gäbe keine ausreichende Erkenntnislage für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, ist mit dem Gutachten gegenstandslos geworden. Für das ausschließlich aus privaten Spenden finanzierte und somit unabhängige Gutachten wurden mehr als drei Millionen Datenpunkte (Programme, Parlamentsdokumente, Pressemitteillungen und Social-Media-Posts) ausgewertet und anhand der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstäbe für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei gem. Art. 21 Abs. 2 GG überprüft. Über 2.500 Belege tragen das Ergebnis des Gutachtens.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Bedenken und Forderungen zum Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Es bestehen einige grundsätzliche Bedenken gegen das Rahmenkonzept, die z.B. die Erschwerung der Finanzierung, die volkswirtschaftlich wenig sinnvolle Kapitalallokation, die Erschwernis der Inhaberschaft durch den "Best Owner“ sowie Gefahren der Ewigkeitsgarantie betreffen. Der DAV spricht sich aus für eine notarielle Beurkundung der Satzung; die Möglichkeit, auch „unabänderliche“ Satzungsregeln zu ändern; satzungsmäßige Ausnahmen vom Vererbungsverbot der Mitgliedschaft; Zulässigkeit von Fremdorganschaft und flexibler Governance; Gründungsprüfung durch das Registergericht statt Prüfungsverbände; eine eigenständige Kodifikation; einen jährlichen Vermögensbindungsbericht mit erweiterten Angabepflichten und Prüfungen; sowie Anwendung der erbschaftssteuerlichen Begünstigungsvorschriften.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Zu den geplanten Änderungen des BNatSchG fordert der DAV: § 1 Nr. 2: Ersetzung des unklaren Begriffs „natürliche Klimaschutzfunktion“ durch „, dies auch im Interesse des Klimaschutzes“. § 1 Abs. 1a: Zurückhaltung beim Gebrauch des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“. § 2 Abs. 3a: Mangels Rechtsfolge erscheint die Prüfung, ob Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auf derselben Fläche mehrere Ziele und Verpflichtungen gleichzeitig erfüllen, überflüssig. Die pauschale Kompensationsbemessung wird abgelehnt und eine Überarbeitung der Parameter gefordert. § 20a Abs. 1: Ersetzung des Begriffs „Natürliche Infrastruktur“ durch eindeutigen Bezug zur Biodiversität. § 20a Abs. 3: Verlagerung der Eignungsfeststellung in die Gesetzesbegründung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Anpassung des Zinssatzes auch an anderen Stellen (nicht nur bei § 233a AO). Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Weiterentwicklung des bundesrechtlichen Verfahrensrechts zur Stärkung von Verfahrensgerechtigkeit, tatsächlicher Waffengleichheit und effektivem Rechtsschutz. Vorgesehen sind gesetzliche Regelungen zur sichtbaren Verarbeitung entscheidungserheblichen Vortrags, zu gerichtlichen Begründungs- und Korrekturmechanismen, zur Berücksichtigung qualifizierter Fachvorarbeit, zur Rechtsschutzgleichheit in komplexen Verfahren sowie zu Verfahrensqualitäts- und Evaluationsstandards.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):