Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.618)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 15.05.2026
- Beschreibung: Kritische Begleitung des Vorhabens einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen insbesondere unter dem Blickpunkt der grundsätzlichen Notwendigkeit.
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundesförderprogramms für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm soll ein Volumen von 10 Mrd. Euro umfassen und ab 2027 in Tranchen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. über den Klima- und Transformationsfonds in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es soll hohe Zuschussquoten, geringe Eigenmittelanforderungen, die Förderfähigkeit von Planungs- und Begleitkosten sowie die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln sicherstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/779 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/2060
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung -
BT-Drs. 21/1060
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Ziel ist eine Reform der Schuldenbremse, die öffentlichen Investitionsbedarf, konjunkturelle Handlungsfähigkeit und fiskalische Tragfähigkeit besser miteinander in Einklang bringt. Vorgesehen sind eine an der Schuldenstandsquote ausgerichtete Begrenzung des strukturellen Defizits, eine mehrjährige Anpassungsregel nach außergewöhnlichen Notsituationen, eine klarere investitionsorientierte Nutzung zusätzlicher Kreditspielräume sowie weiterentwickelte Transparenz-, Tilgungs- und Kontrollregelungen im Artikel-115-Gesetz. Auf diese Weise sollen unnötig starre jahresbezogene Anpassungen vermieden werden, ohne den konsolidierenden Charakter der Schuldenbremse aufzugeben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) -
BT-Drs. 20/15117
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) - c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetze...
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.05.2026
- Beschreibung: Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
- Beschreibung: Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
- Beschreibung: Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" am 12.05.2026
- Beschreibung: Entscheidung zu Höhe und Dauer der Altschuldenregelung für Kommunen in finanzschwachen Flächenländern (= mehr als 250 Mio. EURO pro Jahr und länger als 4 Jahre)
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (73):
- Bergkamen
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Ennepetal
- Frankfurt a. M.
- Gemeinde Bischofsheim
- Kreis Groß-Gerau
- Kreis Recklinghausen
- Kreis Unna
- Kreis Wesel
- Landkreis Cuxhaven
- Stadt Bochum
- Stadt Bottrop
- Stadt Castrop-Rauxel
- Stadt Cottbus
- Stadt Cuxhaven
- Stadt Dietzenbach
- Stadt Dinslaken
- Stadt Dorsten
- Stadt Dortmund
- Stadt Duisburg
- Stadt Essen
- Stadt Frankenthal
- Stadt Geestland
- Stadt Gelsenkirchen
- Stadt Ginsheim-Gustavsburg
- Stadt Gladbeck
- Stadt Hagen
- Stadt Hamm
- Stadt Hamminkeln
- Stadt Hattingen
- Stadt Herne
- Stadt Herten
- Stadt Kaiserslautern
- Stadt Koblenz
- Stadt Krefeld
- Stadt Lahnstein
- Stadt Leverkusen
- Stadt Löhne
- Stadt Ludwigshafen
- Stadt Lünen
- Stadt Mainz
- Stadt Mayen
- Stadt Mettmann
- Stadt Moers
- Stadt Mönchengladbach
- Stadt Mörfelden-Walldorf
- Stadt Mülheim an der Ruhr
- Stadt Neustadt an der Weinstraße
- Stadt Neuwied
- Stadt Oberhausen
- Stadt Obertshausen
- Stadt Oer-Erkenschwick
- Stadt Offenbach
- Stadt Pirmasens
- Stadt Recklinghausen
- Stadt Remscheid
- Stadt Saarbrücken
- Stadt Salzgitter
- Stadt Schwerin
- Stadt Schwerte
- Stadt Solingen
- Stadt Trier
- Stadt Voerde
- Stadt Völklingen
- Stadt Waldbröl
- Stadt Waltrop
- Stadt Werne
- Stadt Wesel
- Stadt Witten
- Stadt Worms
- Stadt Wülfrath
- Stadt Wuppertal
- Stadt Zweibrücken
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 12.05.2026
- Beschreibung: Entfristung der Gesamthandsfiktion für Personengesellschaften für grunderwerbsteuerliche Zwecke durch Änderung des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Verhinderung einer Absenkung des Umsatzsteuersatzes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 11.05.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die angemessene Förderung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur sowie der Wasserstofftankinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge aus dem Bundeshaushalt 2027.
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- Angegeben von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 08.05.2026
- Beschreibung: Ablehnung der im Rahmen des Maßnahmenkatalogs zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgeschlagenen Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen, da diese weder gesundheitspolitisch zielgenau noch systematisch überzeugend ist. Stattdessen Einsatz für eine zielgenaue Prävention, konsequenten Jugendschutz, Aufklärung sowie verantwortungsvolle Vermarktung als besserer Weg, um missbräuchlichen Konsum wirksam zu bekämpfen – ohne verantwortungsvollen Konsum eines großen Teils der Erwachsenen pauschal mitzutreffen und ohne kulturelle Orte des gesellschaftlichen Lebens weiter zu schwächen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 06.05.2026
- Beschreibung: Das geplante Sondervermögen ermöglicht einen massiven Fortschritt, doch angesichts der immensen Größe der im Raum stehenden Zahlen wird das staatliche Kapital allein nicht ausreichen, um die vielfältigen benötigten Investitionen über alle Infrastrukturelemente hinweg zu tätigen. Darüber hinaus entsteht durch die Einbeziehung von Altersvorsorgekapital ein volkswirtschaftlicher Mehrwert in dreifacher Hinsicht: durch eine geringere Staatsverschuldung künftiger Generationen, einen stärkeren Fokus auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei geeigneten Themen sowie der finanziellen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Infrastrukturausbau.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 06.05.2026
- Beschreibung: Wir sind der festen Überzeugung, dass eine erfolgreiche Gestaltung der „Twin Transition“ aus Digitalisierung und Dekarbonisierung für die deutsche Volkswirtschaft nicht ohne eine substanzielle Aktivierung privatwirtschaftlicher Investitionen gelingen kann. Bisher wird das entsprechende Potenzial von privaten institutionellen Investoren in Deutschland jedoch nur ansatzweise genutzt – obwohl diese Akteure in Summe über Vermögenswerte in Höhe von etwa 2,2 Billionen Euro verfügen. Allein die rund 40 Mitglieder der IDI repräsentieren branchen- und regionenübergreifend ein Kapitalanlagevolumen von insgesamt rund 400 Mrd. Euro.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 724/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BR-Drs. 724/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IDI - Initiative deutsche Infrastruktur e.V. am 06.05.2026
- Beschreibung: Der aktuelle Entwurf des Koalitionsvertrages stellt, insbesondere auch in Kombination mit dem Sondervermögen, an vielen Stellen die Weichen in eine positive Richtung . An zwei Stellen würden wir empfehlen kleine, aber wichtige Änderungen einzubringen, die wir im Anhang beschrieben und erläutert haben. Im Sinne der erfolgreichen Einwerbung von privaten Mitteln, die das staatliche Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur ergänzen sollen, wüssten wir die Diskussion dieser Punkte an geeigneter Stelle innerhalb Ihrer Partei zu schätzen und hoffen, bei inhaltlicher Übereinstimmung, auf die Berücksichtigung bei den kommenden Schritten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ruhrpharm AG am 06.05.2026
- Beschreibung: Bis zum 31. Juli 2027 muss die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL; EU-Richtlinie 2024/3019) in nationales Recht umgesetzt werden. Die Kosten der Einrichtung und der Betriebskosten der kommunalen Abwasserrichtlinie sollen auf die Abwassergebühr umgelegt werden.
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- Angegeben von: Diageo Germany GmbH am 05.05.2026
- Beschreibung: Wir verfolgen die politischen und regulatorischen Entwicklungen auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit möglichen Anpassungen der Branntwein bzw. Spirituosensteuer. Maßnahmen zur Besteuerung sollten jedoch kohärent, evidenzbasiert und verhältnismäßig ausgestaltet werden sowie mögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
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- Angegeben von: Hochschulkanzler*innen e. V. am 04.05.2026
- Beschreibung: Feststellung eines sozialrechtlichen Status für Lehrbeauftragte, der es den Hochschulen, insbesondere den HAWs/FH ermöglicht, diesen für die Hochschulart unerlässlichen Lehrendentypus weiterhin in ausreichender Anzahl zu beschäftigen bzw. die Lehrtätigkeit für die Lehrbeauftragten weiterhin attraktiv und sinnvoll anzubieten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4522
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/3541, 21/4087 - Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/3605 - Aktivierende Grundsicherung statt Grundsicherungsgeld - c) zu dem Antrag der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - ...
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BT-Drs. 21/4522
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Hochschulkanzler*innen e. V. am 04.05.2026
- Beschreibung: Sensibilisierung für Situation der Hochschulen (Verschiebung von Dauerfinanzierung hin zu (Drittmittel-)projektbasierter Finanzierung und damit wenig(er) Möglichkeiten, feste Planstellen zu schaffen. Die Diskrepanz zwischen der gewünschten Planungs- und Stellensicherheit für wissenschaftliches Personal und den Möglichkeiten der Hochschulen dauerhafte Stellen zu schaffen, soll verringert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
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BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DSTV-BW Steuerberaterverband Baden-Württemberg e.V. am 04.05.2026
- Beschreibung: Keine Befugniserweiterung für Buchhalter Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit durch differenzierte Regelung des Fremdbesitzverbots: Unterscheidung bei der Behandlung von Private-Equity-Beteiligungen und berufsnahen Mitarbeitenden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Free Software Foundation Europe e.V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Der "Deutschland-Stack" ist ein Vorhaben der Bundesregierung zur Definition, Entwicklung und Beschaffung einer digitalen Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung. Ziel der FSFE-Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der zugrunde liegenden Kriterien, Architekturvorgaben und Beschaffungsprinzipien, insbesondere die verbindliche Festlegung von Freier Software als Voraussetzung für alle Komponenten, die Verwendung offener, mit Freier Software kompatibler Standards und Schnittstellen sowie der Ausschluss proprietärer Abhängigkeiten im Rahmen der Konzeption, Umsetzung und Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.04.2026
- Beschreibung: Mit dem Antrag wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert, eine Steuer oder Abgabe sowie andere geeignete Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die Anreize für Unternehmen schaffen, den Zuckergehalt von stark zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Limonaden und Brausen sowie koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken zu reduzieren. Die Lebensmittelwirtschaft fordert eine evidenzbasierte Ernährungspolitik und lehnt eine wissenschaftlich nicht tragfähige Zuckersteuer ab. Keine zusätzliche Belastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und keine zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Gesundheit von Kindern und Jugendlichen schützen: Reduzierung des Zuckergehaltes von Erfrischungsgetränken und Einführung einer gesetzlichen Altersgrenze für den Verkauf von Energy-Drinks"
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BR-Drs. 145/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. am 24.04.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine operative, behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Bearbeitung von komplexen Fällen auf Bundesebene in einer operativen Einheit, Einsatz für eine weitergehende Reform des Transparenzregisters für einfacheren Zugang für Personen mit berechtigtem Interesse und Verbesserung der Datenqualität
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.04.2026
- Beschreibung: Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):