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Gefundene Regelungsvorhaben (595)

    • Angegeben von: Myra Security GmbH am 22.04.2025
    • Beschreibung: In einer zunehmend multipolaren und digitalisierten Welt ist die Frage der Digitalen Souveränität für Deutschland und Europa drängender und entscheidender denn je. Die Abhängigkeit von Technologien und Plattformen, die überwiegend von Unternehmen aus den USA und China aggressiv dominiert werden, stellt nicht nur eine Herausforderung für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands dar, sondern auch für die Wahrung unserer eigenen Werte und Interessen in Europa. Vor diesem Hintergrund wurden an die kommende Bundesregierung und für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages entsprechende Positionen formuliert.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Giesecke+Devrient GmbH am 15.04.2025
    • Beschreibung: Der CRA ist eine EU-Verordnung. Er soll die Cybersicherheitsstandards von Produkten mit digitalen Elementen erhöhen und die Cybersicherheit während ihres Lebenszyklus verbessern. Die Interessenvertretung wird zum Zwecke der Information über technologische Aspekte und Cybersicherheitsanforderungen betrieben.
    • Angegeben von: Kaspersky Labs GmbH am 15.04.2025
    • Beschreibung: Zeitnahe und abgestimmte nationale Umsetzung der NIS2 Richtlinie Verbesserte Kooperation zwischen öffentlichem Sektor, Industrie und Forschung/Bildung zur Steigerung der Cybersicherheit BSI-Gesetz weiterentwickeln Verantwortungsvolle Cybersicherheitsfirschung fördern
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Westenergie AG am 09.04.2025
    • Beschreibung: E.ON/Westenergie ist „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS). Daher ist diese Gesetzesinitiative in ihrer Zielsetzung und im Rahmen der Umsetzung für uns von großer Bedeutung, denn resiliente Energieanlagen tragen wesentlich zum Schutz von öffentlicher Ordnung und Sicherheit bei. E.ON/Westenergie ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Infrastruktur und Gesellschaft. Die aktuelle Gesetzesinitiative sehen wir darüber hinaus als Chance, auch die politischen Ziele ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Vermeidung von Überregulierung‘ zu berücksichtigen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir in den Regelungen zu ‚kritischen Komponenten‘, ‚Büro-IT‘ und ‚behördlichen Vorgaben‘ wichtigen Verbesserungsbedarf.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Angegeben von: Verband der internationalen Autovermieter e. V. am 04.04.2025
    • Beschreibung: Gemeinsam mit einer breiten Verbändeallianz des Automobil-Ökosystems fordern die Autovermieter, dass die vorbereitete sektorspezifische Regulierung für den Zugang zu Fahrzeugdaten (SSL) zügig auf europäischer Ebene vorgelegt wird.
    • Angegeben von: VAUNET Verband Privater Medien e. V. am 31.03.2025
    • Beschreibung: Der VAUNET hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen. 1. Wettbewerbsfähigkeit und Refinanzierungsfreiheit als Schlüssel für eine vielfältige Medienlandschaft 2. Werbe- und abobasierte Geschäftsmodelle ermöglichen 3. Level-Playing-Field zu Big Tech-Plattformen schaffen und Kooperationen erleichtern 4. Innovationsfreundliche Datenpolitik fördern 5. Urheberrechte stärken, auch beim Einsatz von KI 6. Attraktives Steueranreizmodell ist Erfolgsfaktor für Filmreform 7. Nein zu Network Fees 8. Rundfunkübertragung über alle Verbreitungswege sichern 9. Fairer Wettbewerb in der dualen Medienordnung 10. Desinformation und illegale Inhalte gemeinsam bekämpfen
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Apple Inc. am 31.03.2025
    • Beschreibung: Beschreibung: Apple setzt sich dafür ein, dass das nationale Durchführungsgesetz des AI Acts innovations- und anwenderfreundlich konkretisiert.
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 25.03.2025
    • Beschreibung: Der DRV fordert die Förderung von Genossenschaften, genossenschaftlichen Unternehmen und Kooperationen und konkrete Initiativen zur Stärkung der genossenschaftlichen Organisationsform durch gesetzliche Initiativen, u.a. die Stärkung der ländlichen Räume mit Hilfe von Genossenschaften, einen Neustart in der Wirtschaftspolitik durch Senkung der Steuer- und Abgabenlast, spürbaren Bürokratieabbau und die Straffung und Streichung von Berichtspflichten sowie eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.03.2025
    • Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU)2023/2854(Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG). Die Sanktionen, insbesondere im Bereich der Informationspflichten, halten wir für unverhältnismäßig in ihrer pauschalen Regelungsdichte, die auch für Händler gilt und somit den genossenschaftlichen Handel betrifft.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 14.03.2025
    • Beschreibung: Bei der Umsetzung der europ. KI-Verordnung in nationales Recht muss sichergestellt werden, dass eine EU-weit einheitliche und innovationsfreundliche Umsetzung erfolgt. Es kommt insb. auf folgende Punkte an: 1.) Konkretisierung der KI-Definition für den Bankensektor, 2.) Abgrenzung der Rollenverteilungen verschiedener Anbietertypen und Harmonisierung der KI-Verordnung an bestehende Vorschriften im Finanzsektor, 3.) Klare Richtlinie für den Übergang von Open-Source-KI-Modellen zur kommerziellen Nutzung, 4.) Frühzeitiges zur Verfügung stellen von Standards und Leitlinien für Hochrisiko-KI-Modelle zur angemessenen Vorbereitung innerhalb der Übergangsfristen, 5.) Aufsichtsstrukturen, die die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden für den gesamten Regelungsumfang der KI-Verordnung integrieren.
    • Angegeben von: Amazon Deutschland Services GmbH am 13.03.2025
    • Beschreibung: Amazon setzt sich für einen ausgewogeneren Rahmen ein, der Forschung fördert und gleichzeitig die Grundrechte schützt, Datensicherheit gewährleistet und das Vertrauen in digitale Dienste aufrechterhält.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Amazon Deutschland Services GmbH am 13.03.2025
    • Beschreibung: Amazon setzt sich für einen robusten Rahmen ein, der die Datenübertragbarkeit ermöglicht und gleichzeitig einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten gewährleistet.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
    • Beschreibung: VITAKO e.V. fordert, dass das Durchführungsgesetz in der nationalen Governancestruktur für den Data Act eine behördliche Schnittstellenplattform vorsieht, welche sich mit der Lösung von Herausforderungen hinsichtlich des Datentransfers und der Dateninfrastruktur beschäftigt. Im Bereich KI fordern wir für Kommunen und kommunale IT-Dienstleister zum Beispiel rechtssichere Verarbeitungsmöglichkeiten zum sicheren Austausch von personenbezogenen Daten. Die rechtskonformen Verarbeitungsmöglichkeiten sollen in der zuvor erwähnten Schnittstellenplattform ausgearbeitet werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz - DA-DG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften sind verpflichtet, der registerführenden Stelle Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten elektronisch über www.transparenzregister.de zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Das Register soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Es erfolgt nur die Mitteilung an das Handelsregister. Änderungen im Transparenzregister müssen durch den Kunden selbst erfolgen. Meldungen an das Handelsregister, die auch für das Transparenzregister erforderlich sind, sollten durch einen automatischen Prozess dort eingefügt werden können. Das spart Zeit, Kosten, Doppelaufwand und fördert den Bürokratieabbau.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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