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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Cybersicherheit

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Gefundene Regelungsvorhaben (261)

    • Angegeben von: Giesecke+Devrient GmbH am 15.04.2025
    • Beschreibung: Der CRA ist eine EU-Verordnung. Er soll die Cybersicherheitsstandards von Produkten mit digitalen Elementen erhöhen und die Cybersicherheit während ihres Lebenszyklus verbessern. Die Interessenvertretung wird zum Zwecke der Information über technologische Aspekte und Cybersicherheitsanforderungen betrieben.
    • Angegeben von: Westenergie AG am 09.04.2025
    • Beschreibung: E.ON/Westenergie ist „Betreiber kritischer Infrastrukturen“ (KRITIS). Daher ist diese Gesetzesinitiative in ihrer Zielsetzung und im Rahmen der Umsetzung für uns von großer Bedeutung, denn resiliente Energieanlagen tragen wesentlich zum Schutz von öffentlicher Ordnung und Sicherheit bei. E.ON/Westenergie ist sich seiner Verantwortung bewusst und unterstützt entsprechende gesetzliche Regelungen zum Schutz von Infrastruktur und Gesellschaft. Die aktuelle Gesetzesinitiative sehen wir darüber hinaus als Chance, auch die politischen Ziele ‚Entbürokratisierung‘ und ‚Vermeidung von Überregulierung‘ zu berücksichtigen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf sehen wir in den Regelungen zu ‚kritischen Komponenten‘, ‚Büro-IT‘ und ‚behördlichen Vorgaben‘ wichtigen Verbesserungsbedarf.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Angegeben von: Apple Inc. am 31.03.2025
    • Beschreibung: Als Unternehmen setzen wir uns dafür ein, dass im Rahmen von Gesetzgebungsprozessen eine Folgenabschätzung in Bezug auf Cybersicherheit implementiert wird und in diesem Rahmen ebenso eine unnötige Überschneidung von Rechtsvorschriften geprüft und vermieden wird.
    • Angegeben von: Apple Inc. am 31.03.2025
    • Beschreibung: Apple setzt sich dafür ein, dass die eIDAS-Verordnung (Regulation (EU) 2024/1183) einheitlich umgesetzt wird und die deutsche Ausgestaltung zu digitalen Identitäten, Wallets und Vertrauensdiensten harmonisiert mit den anderen europäischen Mitgliedsstaaten getroffen wird.
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 31.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 31.03.2025
    • Beschreibung: Die derzeitige europäische Sicherheitsarchitektur basiert auf einem überholten dualen Konzept: innere und äußere Sicherheit, Krieg und Frieden, digital und physisch. Anstatt ein integriertes Sicherheitskonzept vorzusehen, trennen bestehende Richtlinien den Schutz vor digitalen und physischen Bedrohungsvektoren künstlich voneinander ab. Dieses Modell spiegelt nicht die aktuelle hybride Bedrohungslage wider, die eine integrierte Sicherheitsstrategie erfordert. Der BDI setzt sich im Rahmen seiner Stellungnahme zur Konsultation der EU dafür ein, dass die Europäische Kommission bei er Ausarbeitung der Europäischen Strategie der inneren Sicherheit diese Dualität überwindet und auf Kooperation mit der Wirtschaft sowie zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sowie zwischen den Behörden setzt.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 26.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 25.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.03.2025
    • Beschreibung: Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
    • Beschreibung: Beispielsweise verursacht das Informationsregister der europäischen Cybersicherheits-Verordnung DORA und das Auslagerungsregister des deutschen Kreditwesengesetzes Doppelbürokratie. Für eine reibungslose Verzahnung europäischer und deutscher Gesetze ist Goldplating, also die Verschärfung europäischer Gesetze auf nationaler Ebene, unbedingt zu vermeiden
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Digitalcourage e.V. am 03.03.2025
    • Beschreibung: Digitalcourage fordert auf Initiative von Germanwatch die nächste Bundesregierung im Rahmen eines offenen Briefs auf, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. Das beinhaltet: i) Wettbewerbs- und Kartellrecht auf digitale Plattformen anwenden und punktuell verschärfen. ii) Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen erwirken.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 03.03.2025
    • Beschreibung: Grundsätzlich ist es begrüßenswert, Opfern von digitaler Gewalt die Möglichkeit zu geben, rechtliche Ansprüche konsequent durchzusetzen. Dazu ist in manchen Fällen die Herausgabe von Daten zur Identifikation unvermeidlich. Es ist jedoch sehr wichtig, dass diese Fälle genau reguliert und geprüft werden. Aus Sicht des eco liefert der vorliegende Entwurf hier einige sinnvolle Ansätze, gerade die Voraussetzung des richterlichen Vorbehalts ist hier hervorzuheben. Dennoch gibt es einige Punkte, die nochmal genauer beleuchtet werden sollten. Besonders der Aufwand für die Wirtschaft sollte überprüft werden, da hier bisher nur mit ungefähren Zahlen gearbeitet wurde.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 28.02.2025
    • Beschreibung: Der game – Verband der deutschen Games-Branche begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen gegen digitale Gewalt und zur besseren Rechtsdurchsetzung. Mit Blick auf die Besonderheiten der Games-Branche möchten wir zu einigen Aspekten gerne Stellung nehmen. Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt soll spezifische Rechtsverletzungen in sozialen Netzwerken effektiver verfolgen und ahnden. Dabei wird in der Gesetzesbegründung Gaming-Plattformen als mögliche Schauplätze digitaler Gewalt erwähnt. Wir setzen uns dafür ein, dass Games und Games-Plattformen nicht pauschal mit sozialen Netzwerken gleichgesetzt werden, da sie primär dem Spielen und dem Erwerb von Spielen dienen. Wir möchten erreichen, dass die besondere Funktionsweise von Games-Plattformen berücksichtigt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: LOAD e.V. am 27.02.2025
    • Beschreibung: Unsere Forderungen für die kommende Bundestagswahl im Februar 2025: https://load-ev.de/2025/02/22/the-big-five-zur-bundestagswahl-2025/ Ausgewählte Forderungen: - Datenschutz und Datensicherheit müssen bei der Entwicklung von digitalen Dienstleistungen und Produkten von Anfang an mitgedacht werden (privacy by design und security by design). - Die Einführung eines Digitalgrundsatzes in der Verwaltung, damit öffentliche Dienstleistungen grundsätzlich zuerst digital angeboten werden, bevor ggf. ein analoger Prozess nachgebildet wird. - Die priorisierte Ende-zu-Ende-Umsetzung des Once-Only-Prinzips, damit bereits vorliegende (Nachweis-)Daten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen automatisiert zwischen öffentlichen Stellen ausgetauscht werden können.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Commerzbank AG am 19.02.2025
    • Beschreibung: Die Commerzbank ist Teil der Taskforce Finanzplatz, die auf Initiative der Hessischen Landesregierung gegründet wurde. Gemeinsam mit anderen Akteuren des Finanzbereichs setzt sie sich dafür ein, den Finanzplatz zu stärken und international wettbewerbsfähig zu machen. Konkret schlägt die Initiative Anpassungen in folgenden Handlungsfeldern vor: 1. Attraktive Standortbedingungen schaffen, 2. effiziente und wettbewerbsfähige Regulatorik etablieren, 3. Innovation & Start-ups fördern, 4. privates Kapital modernisieren, 5. als führender Standort für Sustainable und Transition Finance positionieren, 6. Wissenschaft & Bildung sowie 7. Marketing- & Kommunikationsmaßnahmen stärken. (Details siehe beigefügte Stellungnahme).
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zukunftsforum Öffentliche Sicherheit e.V. (ZOES) am 14.02.2025
    • Beschreibung: Um Deutschland verteidigungsfähig zu machen, empfiehlt das ZOES ein eigenständiges Gesetz zur Regelung Hybrider Bedrohungen. Dieses soll den rechtlichen Graubereich beseitigen und die Kompetenzverteilung zuständiger Stellen, etwa des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, des Bundesministeriums der Verteidigung und der Sicherheitsbehörden im Eintrittsfall transparent regeln. Das Gesetz soll die Effizienz der Abwehrmaßnahmen erhöhen, deren Koordinierung verbessern sowie deren Reaktionszeit beschleunigen. Es bedarf der Kohärenz mit einhergehenden politischen Maßnahmen und der Ressourcenallokation. Das ZOES hat dies im GRÜNBUCH „Zivil-Militärische Zusammenarbeit 4.0“ ausgeführt. Es spricht sich für Maßnahmen zur Stärkung der Resilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft aus.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Beschreibung: Der BVMW sieht gemischt auf den Referentenentwurf des NIS2UmsuCG. Wie bereits in der Stellungnahme zum Diskussionspapier ist die Stärkung des BSI als nationale Institution für den Bereich Cybersicherheit zu begrüßen. So sollte es einfacher werden, nützliche Informationen zu finden, unterschiedliche Auslegungen des Gesetzes vermieden werden und die Erfüllung der Meldepflichten erleichtert werden. Gleichzeitig steigen mit dem NIS2UmsuCG auch die Bürokratiekosten aufgrund von Dokumentations-, Melde- und Nachweispflichten. Hier sollte die Bürokratie möglichst effizient und bürokratiearm umgesetzt werden, um die bereits enorme bürokratische Belastung so minimal wie möglich zu halten. Denn gerade neu betroffene Unternehmen stehen durch die Maßnahmen vor großen Herausforderungen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Angegeben von: Huawei Technologies Deutschland GmbH am 24.01.2025
    • Beschreibung: Bei der Umsetzung der „local content“-Kriterien setzen wir uns dafür ein, dass diese nicht-diskriminierend und neutral gegenüber allen Herstellern sind, so dass unsere in der EU produzierten Net-Zero-Technologien auf die Quoten angerechnet werden können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass bei den „Non-Price-Kriterien“ keine unsachgemäße Politisierung der Kriterien stattfindet - insbesondere im Hinblick auf die IT- und Cybersicherheit von Net-Zero-Technologien.
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