Regelungsvorhaben
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524 Regelungsvorhaben (RV)
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Gefundene Regelungsvorhaben (524)
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Medizinforschungsgesetz
- Angegeben von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 01.01.2025
- Beschreibung: Nicht-Einrichtung einer zentralen Bundes-Ethik-Kommission, Sicherung der Unabhängigkeit der Arbeit von Ethik-Kommissionen und Verhinderung der Verzögerung sinnvoller Studien durch Bürokratieaufbau.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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SG2412050003 (PDF, 2 Seiten)
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SG2412050004 (PDF, 2 Seiten)
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SG2412050005 (PDF, 18 Seiten)
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Vermeidung der Klassifizierung von Ethanol als CMR-Substanz
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.12.2024
- Beschreibung: Vermeidung einer EU-weiten Klassifizierung von Ethanol als Wirkstoff in Desinfektionsmitteln als CMR- (karzinogene, mutagene oder reprotoxische) Substanz, um die Verfügbarkeit ethanolhaltiger Desinfektionsmittel und deren Einsatz in der Gesundheitsversorgung in bisherigem Umfang sicherzustellen
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Verbesserung der Apothekenhonorierung
- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Anhebung des Fixum in der AMPreisV, Erhöhung der Sonderentgelte, Ermöglichung von Skonti, regelhafte Dynamisierung der Vergütung, Erhalt des prozentualen Zuschlages
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Verbesserung der Arzneimittelversorgung
- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 23.12.2024
- Beschreibung: Erhalt der Flächendeckung, Vermeidung der Trivialisierung der Versorgung
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Erste Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts- Governance-Verordnung
- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Medizinische Informationsobjekte (MIO) sind Grundlage des interoperablen Funktionsumfangs der elektronischen Patientenakte (ePA für alle). Die Etablierung der „ePA für alle“ hängt damit entscheidend von der zukunftsorientierten Ausgestaltung der MIO ab. Sie sind essenziell, da sie die Interoperabilität, also den reibungslosen Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Systemen und Akteuren im Gesundheitswesen, ermöglichen. Im Rahmen der gesetzlichen Konturierung eines digitalen Gesundheitssystems ist es aus Sicht des Pharma Deutschland essenziell, versorgungsnahe digitale Lösungen zum Stand der Technik vorzuzeichnen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Erste Verordnung zur Änderung der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200109 (PDF, 3 Seiten)
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Entwurf einer Anlage zur Rechtsverordnung über Standardvertragsklauseln, § 42d Abs. 1 AMG
- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Es geht um die Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen, die durch das Medizinforschungsgesetz nunmehr Eingang in das AMG gefunden haben (§ 42d AMG) und eine gewisse Verbindlichkeit erlangen werden. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der betroffenen Verbände und Organisationen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Standardvertragsklauseln über die Rechte und Pflichten des Sponsors und des Prüfzentrums bei der Durchführung einer klinischen Prüfung festzulegen, wobei die Rechtsverordnung Abweichungsmöglichkeiten vorsehen kann.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200110 (PDF, 7 Seiten)
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Preismoratorium und gesetzlichen Herstellerabschläge für Arzneimittel nach § 130a Absatz 4 SGB V
- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Die Rahmenbedingungen der Preisbildung in der GKV sind überwiegend fast 20, in Teilen gar über 30 Jahre alt und müssen aus Sicht von Pharma Deutschland vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation regelhaft hinterfragt und entsprechend nachjustiert werden. Dabei gilt es, insbesondere die Faktoren Standort, Lieferfähigkeit und Innovation aus Sicht der Versorgung zu berücksichtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
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SG2412200111 (PDF, 5 Seiten)
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SG2412200116 (PDF, 5 Seiten)
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SG2412200118 (PDF, 5 Seiten)
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SG2412200122 (PDF, 5 Seiten)
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1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Die Regelungen zum Zugang zu den Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherungen wird von Pharma Deutschland grundsätzlich positiv beurteilt. Die Details zur Nutzung der Abrechnungsdaten auf Grundlage der in § 303e Abs. 2 SGB V genannten Zwecke werden dabei entscheidend für die Nutzung von qualitativ hochwertigen Gesundheitsdaten u.a. zur Entwicklung neuer Therapiemöglichkeiten sein. Dabei werden zukünftig die Antragsbearbeitung und die Kosten der Datenerhebung entscheidend für eine breite Nutzung sein. Erfahrungen aus vergangenen Datenzugangsprozessen haben gezeigt, dass trotz der Verfügbarkeit großer und qualitativ hochwertiger Daten in hoheitlicher Hand, wirtschaftliche orientierte Datenanbieter von der Industrie bevorzugt genutzt wurden bzw. werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMG): 1. Verordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200127 (PDF, 6 Seiten)
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Reallabore sinnvoll umsetzen
- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Reallabore sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung des deutschen Innovations- und Wirtschaftsstandorts. Der am 13.12.2024 veröffentlichte Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz – ReallaboreG) ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Reallabore. Um dieses Gesetz weiter an die Bedarfe von Reallaboren anzupassen, hat Fraunhofer das Positionspapier Reallabore – Freiräume für die Entwicklung von Innovationen: Sichere Rahmenbedingungen für innovationsförderliche Testumgebungen von Forschung, Entwicklung und Skalierung verfasst.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
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BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Maßnahmen zur Anpassung des Preismoratoriums und Herstellerabschlags für Plasma- bzw. Immunglobulinpräparate
- Angegeben von: BURSON GmbH am 19.12.2024
- Beschreibung: Unterstützung von Maßnahmen, die finanzielle Tragfähigkeit und kontinuierliche Verfügbarkeit von Plasmapräparaten zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Innovative Gesundheitsforschung
- Angegeben von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Die Gesundheitswirtschaft ist ein bedeutender Wachstumssektor in Deutschland, der wesentlich zur Wettbewerbsfähigkeit beiträgt. Der demografische Wandel, die explodierenden Kosten sowie die schleppende Digitalisierung stellen die Branche jedoch vor immense Herausforderungen. Um diese zu meistern, braucht es u. a. gezielte Maßnahmen zur Förderung technologischer Innovationen, die zur Unterstützung, Vereinfachung und Automatisierung von Arbeitsprozessen beitragen, sowie einen verstärkten translationalen Ansatz in der Innovationsförderung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten - (Gesundheitsdatennutzungsgesetz - GDNG) -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/14198
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)
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BT-Drs. 20/9046
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412170003 (PDF, 8 Seiten)
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Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen
- Angegeben von: Schön Klinik Rendsburg-Eckernförde SE & Co. KG am 18.12.2024
- Beschreibung: Im Interesse der allgemeinen Gesundheitsversorgung und Förderung eines gesundheitlich pflegerischen Umfeldes für die Gesellschaft, führen wir Gespräche mit Vertretern des öffentlichen Lebens, nehmen an Veranstaltungen teil oder führen diese durch und tragen mit unserer Expertise zu einer demokratischen und sachlich fundierten Meinungsbildung in der Exekutive wie Legislative bei.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 532/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BR-Drs. 532/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Engagement für die globale Gesundheitsversorgung
- Angegeben von: BioNTech Europe GmbH am 17.12.2024
- Beschreibung: Zusammenarbeit in Partnerschaften, um gemeinsam die Etablierung eines nachhaltigen und resilienten Impfstoff-Ökosystems in Afrika voranzutreiben.
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Engagement für die globale Gesundheitsversorgung
- Angegeben von: BioNTech SE am 17.12.2024
- Beschreibung: Zusammenarbeit in Partnerschaften, um gemeinsam die Etablierung eines nachhaltigen und resilienten Impfstoff-Ökosystems in Afrika voranzutreiben.
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EU-Arzneimittelrichtlinie
- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 16.12.2024
- Beschreibung: Der Richtlinienvorschlag ist Teil der umfassendsten Reform des EU-Arzneimittelrechts seit 20 Jahren. Aus Sicht des VUD ist hierbei die Fortführung der Regelung zur Krankenhausausnahme für Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP hospital exemption) besonders wichtig. Diese ermöglicht die Forschung und Entwicklung von revolutionären Therapieoptionen, insbesondere für seltene und onkologische Krankheiten, für die bisher oft keine ausreichenden Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung standen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 452/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/83/EG und der Richtlinie 2009/35/EG
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BR-Drs. 452/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412160040 (PDF, 3 Seiten)
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Diskriminierungsfreien und zukunftsgerichteten Rechtsrahmen für Telepharmazie schaffen.
- Angegeben von: Duckdalben Consulting GmbH am 14.12.2024
- Beschreibung: Schaffung eines diskriminierungsfreien und zukunftsgerichteten Rechtsrahmen hinsichtlich Telepharmazie sowie Ermöglichung von Home Office für PTA als Instrumentier Fachkräftegewinnung und -bindung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Zukunft AMNOG. Impulse für Patientenversorgung.
- Angegeben von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 13.12.2024
- Beschreibung: Um weiterhin Patientinnen und Patienten den schnellen und umfassenden Zugang zu innovativen Therapien zu ermöglichen, muss das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) aus dem Jahre 2011 dringend an die Errungenschaften des medizinischen Fortschritts angepasst werden. Dafür benötigt das AMNOG Anpassungen insbesondere durch die: - Stärkung der Versorgungsperspektive im AMNOG - Verbesserung der Dateninfrastruktur - Anerkennung des Standortfaktors - Verzahnung des europäischen HTA und der Nutzenbewertung - Würdigung des medizinischen Fortschritts - Ermöglichung von innovativen Erstattungsmodellen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412130033 (PDF, 15 Seiten)
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Stellungnahme zu Themenpapier des BMG zu Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen
- Angegeben von: BIO Deutschland e.V. am 11.12.2024
- Beschreibung: Hintergrund ist die Ermächtigung im Medizinforschungsgesetz zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Standardvertragsklauseln über Rechte und Pflichten des Sponsors und des Prüfzentrums bei der Durchführung klinischer Prüfungen, vgl. § 42d Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG). Hierzu wurde vom Bundesgesundheitsministerium ein Themenpapier erstellt, welches der Vorbereitung eines Fachgesprächs am 17.12.2024 dient, an dem auch BIO Deutschland beteiligt sein wird. Im Vorfeld des Fachgesprächs gab es die Möglichkeit, zu diesem Themenpapier Stellung zu nehmen. Die Erkenntnisse des Fachgesprächs fließen sodann in das Verordnungsverfahren ein, welches sich daran anschließen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110016 (PDF, 6 Seiten)
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Recht auf ortsunabhängige Gesundheitsversorgung
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 10.12.2024
- Beschreibung: Für eine moderne Gesundheitsversorgung sollten Telemedizin und Telepharmazie als gleichwertige Säulen zur Vor-Ort-Behandlung etabliert werden. Dies steigert die Effizienz im Gesundheitssystem und die Selbstbestimmung der Versicherten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412100037 (PDF, 93 Seiten)
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Unterstützung der Fristverschiebeung im eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
- Beschreibung: Die im vorliegenden Gesetzentwurf (Drucksache 547/24) erfolgte Rücknahme der um vier Jahre vorgezogenen Erfassung der Verbrauchsmengen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel bei Hunden und Katzen und damit 1:1 Umsetzung von EU-Recht in Deutschland zur Vermeidung von zusätzlichen Bürokratieaufwuchs unterstützen wir mit Nachdruck.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412100005 (PDF, 2 Seiten)
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Verabschiedung des Gesetzesentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 10.12.2024
- Beschreibung: Die parlamentarischen Beratungen zu diesem Gesetzentwurf müssen in der noch verbleibenden Zeit in dieser Legislaturperiode zu Ende geführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes und des Apothekengesetzes
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BR-Drs. 547/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412100006 (PDF, 2 Seiten)
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Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
- Angegeben von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 09.12.2024
- Beschreibung: Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf (BMEL): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412090021 (PDF, 12 Seiten)
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Erhalt des Tierarztvorbehalts im Tierschutzgesetz
- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 06.12.2024
- Beschreibung: Der Tierarztvorbehalt für die Durchführung der Betäubung zur Enthornung unter 6 Wochen alter Kälber muss erhalten bleiben, TierSchG - § 5 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2b (neu) TierSchG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2412060001 (PDF, 1 Seite)
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SG2412060002 (PDF, 1 Seite)
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Bekämpfung der Blauzungenkrankheit- Verfügbarkeit von Impfstoffen
- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 06.12.2024
- Beschreibung: In Anbetracht des Nachweises von BTV 12 in den Niederlanden und im Rückblick auf die Versäumnisse im Zuge des BTV 3-Seuchenzugs weist die Bundestierärztekammer mit Nachdruck auf die Bedeutung und Notwendigkeit einer koordinierten und einheitlichen Seuchenbekämpfung hin. Die Verfügbarkeit und die Möglichkeit zur Anwendung geeigneter und sicherer serotypspezifischer Impfstoffe muss gewährleistet sein. Für die kommende Saison sollte hält die BTK es für erforderlich, eine Impfpflicht gegen BTV-3 zu erlassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 525/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
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BR-Drs. 525/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412060003 (PDF, 1 Seite)
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Änderung von § 5a (Diamorphin) der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 06.12.2024
- Beschreibung: Durch den Referentenentwurf sollen die Zugangsvoraussetzungen für die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin u.a. an die Erfahrungen der ärztlichen Praxis angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Bundesärztekammer nachvollziehbar. Die derzeit geltenden Kriterien werden den individuellen Bedürfnissen und Krankheitsverläufen der Patienten nicht immer gerecht. Zugleich ist es jedoch weiter gerechtfertigt, dass die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin einer schweren Opioidabhängigkeit vorbehalten ist und als nachrangig eingeordnet wird. Die Erweiterung der Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer ist konsequent. Die Bundesärztekammer spricht sich zudem ausdrücklich für eine wissenschaftliche Evaluierung der Substitutionsbehandlung mit Diamorphin aus.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412030032 (PDF, 5 Seiten)
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