Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.096)
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- Angegeben von: Alterric GmbH am 11.07.2025
- Beschreibung: Die erneuerbaren, heimischen und dezentralen Energien leisten einen essenziellen Beitrag zur Sicherheit und Energiesouveränität unseres Landes. Gleichzeitig werden Wind- und Solarparks und die entsprechenden Netzanschlüsse damit zu kritischen Infrastrukturen und sehen sich in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen zunehmend (potenziellen) physischen wie auch digitalen Angriffen ausgesetzt. Als Betreiber solcher Energieinfrastrukturen setzt Alterric höchste Sicherheitsstandards um. Da im Energiesystem alle Assets, Netze und Verbraucher letztendlich verbunden sind, setzt sich Alterric für einen effektiven und effizienten gesetzliche Rahmen für die Sicherheit der Energieinfrastruktur ein. Dazu gehören u.a. die nationale Umsetzung der NIS-2 Richtlinie und des KRITIS-Dachgesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VNG AG am 11.07.2025
- Beschreibung: Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für den zügigen Auf- und Ausbau der Infrastruktur für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff schaffen. Ziel der Interessenvertretung ist, Impulse für eine optimale Ausschöpfung des Beschleunigungspotenzials und die Sicherstellung des Aufbaus der Wasserstoffinfrastruktur zu unterbreiten.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: VNG AG am 11.07.2025
- Beschreibung: Die Bundesnetzagentur hat am 12. Mai 2025 ein Verfahren zur „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ eingeleitet. In dem zugehörigen Diskussionspapier werden potenzielle Maßnahmen zur Neuausrichtung der Netzentgeltsystematik evaluiert. In diesem Zusammenhang wird auch die Befreiung von Stromnetzentgelten für Elektrolyseure hinterfragt. Ziel der Interessenvertretung ist es, aufzuzeigen, welche zentrale Rolle die bestehende Netzentgeltbefreiung für den Markthochlauf von Elektrolyseuren spielt und warum ihre Verlängerung über 2030 hinaus zwingend erforderlich ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 10.07.2025
- Beschreibung: In der 1. BImSchV (Verordnung über mittlere und kleinere Feuerungsanlagen) wird beschrieben, welche Brennstoffe in den benannten Feuerungsanlagen verwendet werden dürfen. Für Heizöl wird dazu die DIN 51603-1 aus dem Jahr 2008 herangezogen. Die Norm wurde mehrfach überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Die letzte Überarbeitung hat im Jahr 2024 stattgefunden. Bei der Überarbeitung der 1. BImSchV soll auf diese aktuelle Fassung der Norm verwiesen werden. Mit dieser aktuellen Fassung ist es möglich auch größere Mengen an erneuerbaren paraffinischen Komponenten (z. B. HVO) dem fossilen Heizöl beizumischen um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2 Emissionen zu leisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Die beschleunigende Deindustrialisierung im Mittelstand ist kein von selbst vorübergehendes Phänomen, denn sie hat strukturelle Gründe. Neben kurzfristig zu ergreifenden Maßnahmen muss die Politik daher auch suboptimale Strukturen verändern, sonst wird sich die Abwanderung des industriellen Mittelstandes nicht stoppen lassen. Die Transformation hin zur Klimaneutralität kann nur dann als gelungen angesehen werden, wenn der Industriestandort Deutschland die heimische Industrie hält und ihr wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen bietet. Die Politik muss daher dafür sorgen, dass die Unternehmen in der Transformation eine sichere Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen bekommen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Der in Deutschland zunehmende Stellenabbau und Standortschließungen machen sichtbar: Die Deindustrialisierung Deutschlands hat nicht nur begonnen, sondern sie beschleunigt sich. In mit-telständischen Betrieben vollzieht sich der Wandel dabei meist unterhalb der öffentlichen Auf-merksamkeitsschwelle, er findet aber auch dort statt, wie dies die Daten der statistischen Ämter deutlich belegen. Wenn die Politik jetzt nicht gegensteuert, werden die irreparablen Schäden im-mer größer. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich wichtige Entlastungen bei den Strom- und Gas-kosten auf den Weg bringen, bevor dann nach der Bundestagswahl weitere fundamentale Fragen der zukünftigen Industrie-, Klima- und Energiepolitik in Deutschland beantwortet werden müssen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Feuerfest-Industrie e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: In § 10 Absatz 3 Nr. 5 ist vorgesehen, dass per Rechtsverordnung festgelegt werden kann: „im Fall von Artikel 30k Absatz 2 der Richtlinie 2003/87/EG für das Jahr 2027 abweichend von Absatz 1 Satz 1 und 2 die Fortführung des Verkaufs zum Festpreis, der in jedem Quartal des Jahres 2027 dem mengengewichteten Durchschnittspreis der Versteigerungen von Berechtigun-gen nach § 10 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes in dem jeweils vorletzten vorange-gangenen Quartal entspricht.“ Das Bündnis faire Energiewende empfiehlt, vor Verabschiedung des Gesetzes kritisch zu prüfen, wie sich diese Preissteigerung bei den mittelständischen Unternehmen in der bereits heute stark angespannten Lage auswirken würde. Der Carbon-Leakage Schutz sollte jedenfalls entspre-chend dem EU-ETS I erhöht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dow Olefinverbund GmbH am 09.07.2025
- Beschreibung: Steigende Netzentgelte für Strom sind angesichts der fortschreitenden Elektrifizierung ein wesentlicher Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wir sind energieintensiv und können bestehende Entlastungsregelungen in Anspruch nehmen, leider werden die Anforderungen dafür immer weiter verschärft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dow Olefinverbund GmbH am 09.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, einen weiteren Anstieg von Stromkosten zu vermeiden indem die Netzentgelte stabilisiert werden. Dieses kann etwa durch die Einbeziehung der Netzentgelte in den Bundeshaushalt erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dow Olefinverbund GmbH am 09.07.2025
- Beschreibung: Die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland ist angesichts der zunehmenden fluktuierenden Einspeisung von Erneuerbarem Strom gefährdet und soll durch den Aufbau neuer Gaskraftwerke abgesichert werden. Die Frage der Kostentragung ist dabei ungelöst - in einer ersten Kraftwerksstrategie war von Kapazitätsmechanismen die Rede, die über die Endkunden aufgebracht werden sollen. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH am 09.07.2025
- Beschreibung: Steigende Netzentgelte für Strom sind angesichts der fortschreitenden Elektrifizierung ein wesentlicher Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Wir sind energieintensiv und können bestehende Entlastungsregelungen in Anspruch nehmen, leider werden die Anforderungen dafür immer weiter verschärft.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH am 09.07.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, einen weiteren Anstieg von Stromkosten zu vermeiden indem die Netzentgelte stabilisiert werden. Dieses kann etwa durch die Einbeziehung der Netzentgelte in den Bundeshaushalt erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbH am 09.07.2025
- Beschreibung: Die Strom-Versorgungssicherheit in Deutschland ist angesichts der zunehmenden fluktuierenden Einspeisung von Erneuerbarem Strom gefährdet und soll durch den Aufbau neuer Gaskraftwerke abgesichert werden. Die Frage der Kostentragung ist dabei ungelöst - in einer ersten Kraftwerksstrategie war von Kapazitätsmechanismen die Rede, die über die Endkunden aufgebracht werden sollen. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit weiter schwächen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Der Rechtsrahmen und die Berechnung der Fernwärmepreise müssen sich an den aktuellen energie- und klimapolitischen Zielen ausrichten. Es braucht Verlässlichkeit für Wärmeversorger und mehr Transparenz für Wärmekunden, um letztlich auch die Akzeptanz zu stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist dringend geboten. Die Kopplung über ein Marktelement in der Preisklausel an den allgemeinen Wärmemarkt ist nicht mehr tragfähig. Für einen wachsenden Anteil der Fernwärmeerzeugung gibt es keine geeignete Preisreferenz, weder als Großhandelspreis noch als Index des Statistischen Bundesamtes. In der Vergangenheit führte das Element insbesondere in Zeiten volatiler Energiepreise zu Unklarheiten, Missverständnissen und barg die Gefahr von Übergewinnen oder -verlusten beim Wärmeversorger.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sollte von einem reinen Förderprogramm auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, entfristet und deutlich aufgestockt werden. Hochrechnungen auf Basis der Förderbescheide zu Transformationsplänen und Machbarkeitsstudien zeigen, dass die vorgesehenen Fördermittel nicht ausreichen werden. Durch die Schaffung eines gesetzlichen Anspruchs, inkl. des bei großen Investitionsvorhaben wichtigen Vorbescheides, ähnlich dem des KWKGs, wird Investitionssicherheit geschaffen. Auf mittlere Sicht sind rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr für die Förderung notwendig, welche mit einer Verlängerung der Förderrichtlinie über 2028 hinaus einhergehen müssen.
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Die unterschiedlichen Ansätze zur Berechnung der CO2-Emissionen müssen harmonisiert werden. n den unterschiedlichen Gesetzen zu Wärmeversorgung und Gebäudeeffizienz sollte nicht mit unterschiedlichem Maß gemessen werden.
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Durch die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung, im Wesentlichen mit Wärmepumpen und Fernwärme, wird der Bedarf an Gasverteilernetzen in Zukunft erheblich sinken. Mit KANU 2.0 hat der geordnete, kaufmännische Rückzug begonnen – den es konsequent fortzusetzen gilt. Der gesetzliche sowie regulatorische Ordnungsrahmen muss hinsichtlich des Umgangs mit Kosten für Betrieb und Instandhaltung bei einer sinkenden Anzahl an Anschlussnehmern und -nutzern, mit Konzessionsausschreibungen und mit der perspektivischen Stilllegung zeitnah unter Beteiligung der Stakeholder festgelegt werden. Eine Stilllegung soll in der Regel keinen Rückbau des Gasnetzes zur Folge haben. Sofern erforderlich, sollte eine Freistellung der Netzbetreiber von Rückbaukosten kurzfristig gesetzlich geregelt werden.
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Die Preistransparenzplattform ist geeignet, um das zentrale Instrument der Preisregulierung zu werden - verpflichtend für alle Betreiber. Dazu bedarf es einer Weiterentwicklung, um den Marktbedingungen und Verbraucherbedürfnissen gerecht zu werden. Die Idee einer Universalschlichtungsstelle für Fernwärme ist richtig. Auch wenn dies voraussetzt, dass es klare Regelungen für Preise und Preisbestimmungen sowie deren Änderungen gibt.
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- Angegeben von: Vattenfall GmbH am 08.07.2025
- Beschreibung: Mit dem Gesetzentwurf werden planungs- und genehmigungsrechtliche Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen der Offshore-Windenergie und der Stromnetze umgesetzt. In Zukunft soll der Flächenentwicklungsplan Beschleunigungsflächen festlegen. Mit der nationalen Umsetzung der RED III werden Anpassungen zur Umweltverträglichkeits- und artenschutzrechtlichen Prüfung vorgenommen sowie weitere Vorgaben der Richtlinie zur Ausgestaltung des Genehmigungsverfahrens wie die Einführung einer Bestätigung der Vollständigkeit umgesetzt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 07.07.2025
- Beschreibung: Kontext ist das Verfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS). Ziel des Reformvorhabens ist die Modernisierung des bestehenden Netzentgeltsystems in Deutschland, das laut BNetzA angesichts des ambitionierten Ausbaus erneuerbarer Energien, der zunehmenden Dezentralisierung der Stromerzeugung und des steigenden Bedarfs an Flexibilität nicht mehr zeitgemäß ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: WEMAG AG am 07.07.2025
- Beschreibung: Sicherstellung von wirtschaftlich auskömmlichen, gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Stromnetzbetrieb und den Ausbau erneuerbarer Energien
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 04.07.2025
- Beschreibung: Verstetigung und gesetzliche Verankerung Absicherung der BEW-Förderung durch Überführung in eine gesetzliche Grundlage. Anhebung der finanziellen Mittel für die BEW auf ein Niveau von mind. 3 Mrd. Euro/p.a. Koordinierung der BEW mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude zur Berücksichtigung kommunaler Wärmepläne.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 04.07.2025
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf setzt die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gas- versorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Über- tragungsnetz (NABEG) vorgenommen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):