Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (279)
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Die Umsetzung von RTBF-Regeln ("Right to be forgotten"), also der Forderung, dass Versicherer bei der Prämienberechnung keine länger zurückliegenden, erfolgreich behandelten Krebserkrankungen berücksichtigen dürfen, soll im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht erfolgen. Ein Vergessen von Vorerkrankungen ist aber nur begrenzt möglich, weil es die Solidarität der Versichertengemeinschaft und letztlich die Risikoausgleichsmechanismen des Versicherungsmarktes überfordern könnte. Daher wird die DAV das Thema fachlich begleiten, um sicherzustellen, dass Festlegungen möglichst evidenzbasiert getroffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 05.03.2026
- Beschreibung: Die DAV begleitet die Umsetzung der Insurance Resolution and Recovery Directive in deutsches Recht und wird sich mit ihrer Expertise in die anstehenden Konsultationen einbringen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Versicherungssanierungs-, -abwicklungs- und -aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 03.03.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sowie die Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel ist die Änderung bzw. Streichung einzelner Regelungen zu erleichterten Abgaberegeln, Retaxationsausschlüssen und Vergütungsregelungen für pharmazeutische Dienstleistungen einschließlich der Auflösung des Fondsmodells. Zudem wird die Ergänzung um Telepharmazie sowie Anpassungen bei Preis- und Abschlagsregelungen angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 25.02.2026
- Beschreibung: Die deutsche Wirtschaft muss in der Breite technisch, organisatorisch und finanziell widerstandsfähiger gegen digitale Risiken werden. Entsprechende Lösungen zu entwickeln ist angesichts der volkswirtschaftlichen Schäden eine gesamtgesellschaftliche und mithin auch öffentliche Aufgabe. Der Staat muss mit dem Ernstfall einer Cyberpandemie rechnen und sollte eine entsprechende Reaktion vorbereiten. Angesichts der aktuellen Erwartungshaltung seitens der Wirtschaft ist dabei insbesondere zu verhindern, dass die Unternehmen in Erwartung staatlicher Hilfen eigene Bemühungen um Prävention und Reaktion vernachlässigen (Moral Hazard). Stattdessen sollte eine Lösung so gestaltet sein, dass sie Anreize für eine stärkere individuelle Prävention aufseiten der Unternehmen setzt.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 23.02.2026
- Beschreibung: Praktische Anforderungen der Versicherungswirtschaft an die European Business Wallet berücksichtigen: Enge Verzahnung mit der EUDI-Wallet zur Vermeidung paralleler Strukturen, ein hohes Sicherheits- und Vertrauensniveau, eine verlässliche Governance sowie eindeutige Regelungen zu Verantwortlichkeit und klarer Vertrauensschutz für nutzende Unternehmen und Behörden
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. am 05.02.2026
- Beschreibung: Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die zielgerichtete Fortentwicklung und Verbreitung der weiterhin grundsätzlich freiwilligen betrieblichen Altersversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- HZvG 2002 [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 10/Kap3 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 30.01.2026
- Beschreibung: Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren auf EU-Ebene ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Generali Deutschland AG am 27.01.2026
- Beschreibung: Als Generali begrüßen wir die Einführung einer Frühstart-Rente. Wir setzen uns für eine breite Einführung für die gesamte Kohorte der 6 bis 18-jährigen ein. Der monatliche Zuschuss von 10 Euro für ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ist ein wichtiger Beitrag, reicht für den Aufbau einer langfristigen Altersvorsorge aber nicht aus. Deshalb sollten private Zuzahlungen unbedingt ermöglicht werden.
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- Angegeben von: ERGO Group AG am 26.01.2026
- Beschreibung: Beim Kommissionsentwurf der Financial Data Access (FIDA) - Verordnung (COM (2023) 360 final vom 28.6.2023) werfen wir die grundsätzliche Frage auf, ob die beabsichtigten Regelungen überhaupt erforderlich sind.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.01.2026
- Beschreibung: Der Verband unterstützt die Ziele der Überarbeitung de Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV-II-Richtlinie) wie die stärkere Verbreitung der bAV, Stärkung der risikobasierten Aufsicht, Verbesserung der Transparenz und Resilienz. Der Verband beteiligt sich konstruktiv an der Reformdiskussion und bringt Vorschläge ein, wie die EbAV-II-Richlinie als europäischer Rahmen für die betriebliche Altersvorsorge weiterentwickelt werden kann.
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 09.01.2026
- Beschreibung: Der GDV setzt sich für eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung der Vorgaben der KI-Verordnungn in Europa ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Anlässlich der sich immer häufiger ereignenden Naturkatastrophen schlagen wir die Einführung eines kollektiven Pflichtsystems mit einer Naturkatastrophenversicherung als Basis vor. Dieses System würde Notfallpläne, Instandhaltungsmaßnahmen, Wiederaufbaumaßnahmen, sowie die bautechnische als auch raumtechnische Prävention regeln. Kernstück ist die Poollösung für die Naturkatastrophenversicherung, die an die Grundsteuer angebunden wäre. Mit Hilfe des Pools würden Schäden beglichen werden, aber auch Präventionsmaßnahmen finanziert werden. Die Pools könnten durch Public Private Partnerships mit Privatversicherern und den einzelnen Bundesländern geformt werden. Garant für das System wäre de Bund.
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Über den Koalitionsvertrag verteilt finden sich verschiedene Ankündigungen zur Mobilisierung und Hebelung privaten Kapitals, u.a. für Infrastrukturzwecke. Die Allianz bringt sich aus der Perspektive eines institutionellen Investors in die Debatte ein. Zwar bieten sich überall auf der Welt Investitionsmöglichkeiten, der Standort Deutschland profitiert im internationalen Vergleich aber bislang wenig von privaten Investitionen in Infrastruktur (umgekehrter "Home Bias").
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Mit der Initiative zur ergänzenden Altersvorsorge zielt die EU-Komm darauf ab, ihren Bürgern im Ruhestand ein angemessenes Einkommen zu sichern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, u. a. zur PEPP-Regulierung sowie zur IORP-II-Richtlinie, sollen die gesetzlichen Pensionssysteme der Mitgliedsstaaten ergänzen. Bei der Ausgestaltung der ergänzenden Altersvorsorge schließen wir uns der Position des GDV an. Insbesondere die PEPP-Kriterien, die eine Einführung bisher erschwert haben, sollten im Rahmen der Verhandlungen auf EU-Ebene adressiert werden. Wir haben uns an der Konsultation zur PEPP beteiligt: https://finance.ec.europa.eu/regulation-and-supervision/consultations-0/targeted-consultation-supplementary-pensions-2025_en
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- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Frühstart-Rente und die Ziele einer besseren Finanzbildung und einer Stärkung des Bewusstseins für privaten Vorsorgebedarf. Positiv sind die geplante freiwillige und privatwirtschaftliche Organisation. Für die Attraktivität der Frühstart-Rente sind eine unbürokratische, einfache und digitale Gestaltung wichtig. Da der diskutierte staatliche Zuschuss allein nicht ausreicht, um eine Altersvorsorge aufzubauen, sollten ergänzende private Einzahlungen und eine Fortführung nach dem 18. Lebensjahr in Form einer privaten Altersvorsorge möglich sein. Die Auszahlung sollte als lebenslange Rente erfolgen, um eine dauerhafte Absicherung des Lebensstandards und Förderzwecks zu gewährleisten. Die Frühstart-Rente kann Reformen in der 2. und 3. Säule der Alterssicherung nicht ersetzen.
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Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Aktiv vom 19.12.2025 bis 24.02.2026
- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Ziele der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, deren Verbreitung auszuweiten und die Förderung von Geringverdienern zu verbessern. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie die der Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein. Die angekündigte Digitalisierung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung sind positiv und können deren Attraktivität noch steigern.
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
- Beschreibung: Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
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BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 17.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist, digitale, kosteneffiziente und transparente Strukturen in der bAV zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Themen Kostentransparenz, Übertragbarkeit von Anwartschaften, Öffnung des Sozialpartnermodells für nicht tarifgebundene Unternehmen sowie die Nutzung technologischer Lösungen zur Vereinfachung der Verwaltung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- BetrAVG [alle RV hierzu]
- VAG 2016 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- PFAV [alle RV hierzu]
- VVG 2008 [alle RV hierzu]
- VVGEG [alle RV hierzu]
- SGB 4 [alle RV hierzu]
- SGB 12 [alle RV hierzu]
- SGB 10 [alle RV hierzu]
- SGB9uaÄndG [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SvEV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 14.11.2025
- Beschreibung: Der VDA begrüßt das Vorhaben, den Verbriefungsmarkt zu fördern und setzt sich für eine Beibehaltung der aktuellen gesetzlichen Regelung zur Vermeidung einer signifikanten Benachteiligung risikoarmer Auto-ABS ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):