Regelungsvorhaben
Beibehaltung des elektronischen Berufsausweises und Beibehaltung der Anschlusspflicht für Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
23.12.2025
Beschreibung:
Der eBA soll als Antragsvoraussetzung für die Security Module Card - Typ B (SMC-B) nach § 340 Abs. 5 SGB V wegfallen. Ebenso soll die in TI-Anschlusspflicht für Hilfsmittelerbringer vom 1. Januar 2026 zum 1. Oktober 2027 verschoben werden. Die Gesundheitshandwerke sprechen sich im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung und im Sinne der Wettbewerbsfairness für die Beibehaltung des eBA und der Frist ein. Denn die Hilfsmittelerbringer wollen schnellstmöglich durch einen TI-Anschluss die elektronische Verordnung (eVO) in der Versorgung nutzen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1511 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.10.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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