Regelungsvorhaben

Praxisgerechte und praktikable Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 23.12.2025

Beschreibung:
Angesichts der Auslegungsfähigkeit des Abbruchbegriffs der Gefahrstoffverordnung teilen wir die vorstehenden Schlussfolgerungen hinsichtlich des überschaubaren Adressatenkreises und des geringen Erfüllungsaufwandes nicht. Der Abbruchbegriff ist in Bezug auf die Genehmigungspflicht zu überdenken und zu konkretisieren, um die richtigen Tätigkeiten/Betriebe von der Genehmigungspflicht zu erfassen. In jedem Fall ist eine Fiktionsregelung hinsichtlich der Genehmigung einzuführen und sicherzustellen, dass die auf Grundlage der bisherigen GefStoffV gültigen und nicht beanstandeten unternehmensbezogenen Anzeigen für ihre Befristungsdauer fortgelten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 566/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung Zuständiges Ministerium: BMAS [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMAS): Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512160060 (PDF - 15 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 26.08.2025 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern