Regelungsvorhaben

Informatik als ausdrücklich freier Beruf

Angegeben von:
Maximilian Kroker B.Sc. – Kroker Legal (R007649) am 19.10.2025

Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anerkennung der Informatik als freier Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder § 1 Abs. 2 PartGG und damit die Erweiterung der Freiberuflichkeit auf Tätigkeiten von Informatiker:innen. Hintergrund ist die derzeitige steuerrechtliche Abgrenzung, nach der Informatiktätigkeiten als gewerblich eingestuft werden können. Durch eine gesetzliche Klarstellung soll die gesellschaftlich und wirtschaftlich zentrale Rolle der Informatik angemessen abgebildet werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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