Regelungsvorhaben
Informatik als ausdrücklich freier Beruf
Angegeben von:
Maximilian Kroker B.Sc. – Kroker Legal (R007649)
am
19.10.2025
Beschreibung:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anerkennung der Informatik als freier Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder § 1 Abs. 2 PartGG und damit die Erweiterung der Freiberuflichkeit auf Tätigkeiten von Informatiker:innen. Hintergrund ist die derzeitige steuerrechtliche Abgrenzung, nach der Informatiktätigkeiten als gewerblich eingestuft werden können. Durch eine gesetzliche Klarstellung soll die gesellschaftlich und wirtschaftlich zentrale Rolle der Informatik angemessen abgebildet werden.
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]