Regelungsvorhaben
Der DAV begrüßt die Ausweitung notarieller Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht.
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
13.10.2025
Beschreibung:
Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar.
Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge.
Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht Datum des Referentenentwurfs: 04.09.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2510130004 (PDF - 28 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.10.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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