Regelungsvorhaben
Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes
Angegeben von:
VDMA e.V. (R000802)
am
10.10.2025
Beschreibung:
Der VDMA begrüßt die geplante Verlängerung des Meldeintervalls für exportierte Elektrogeräte von monatlich auf jährlich (§ 27) als bürokratische Entlastung.
Die in § 19a vorgesehene Pflicht, jeder Lieferung schriftliche Entsorgungsinformationen beizulegen, wird für den B2B-Bereich als unnötiger Mehraufwand ohne Nutzen kritisiert. Die Hersteller informieren bereits ausreichend durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne und ausführliche digitale Dokumentationen auf ihren Webseiten.
Als Alternative schlägt der VDMA vor, auf die physische Beilage zu verzichten und die leicht auffindbare digitale Bereitstellung der Informationen auf der Hersteller-Website als ausreichend anzuerkennen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1506 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes Zuständiges Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]