Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Thermische Abfallbehandlungsanlagen dürfen nicht mit Kohle- oder Gas-Kraftwerken im Rahmen energierechtlicher Betrachtungen gleichgesetzt werden.

Angegeben von:
ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. (R000996) am 26.09.2025

Beschreibung:
ITAD fordert, dass thermische Abfallbehandlungsanlagen (TAB) nicht mit konventionellen Energieerzeugungsanlagen im Sinne des EnWG gleichgestgellt werden. ITAD fordert in ihrer Stellungnahme, die Einführung von bestimmten Größenklassen (Anzahl von Kunden, Arbeits- bzw. Leistungsgrenzen) ab denen die umfangreichen Berichts- und Dokumentationspflichten gelten. Da die meisten TAB kleinere Unternehmen, ohne eigene Energieabteilung, sind, wären die vollumfänglichen Berichts- und Dokumentationspflichten nicht angemessen.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509260033 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 18.07.2025 an:

      • Bundesregierung

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