Regelungsvorhaben

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität

Angegeben von:
Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e.V. (R000681) am 18.09.2025

Beschreibung:
Mit der im März 2025 beschlossenen Grundgesetzänderung wird ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingerichtet, das bis 2036 Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro in zentrale Infrastrukturen ermöglicht. Das Errichtungsgesetz legt die konkrete Ausgestaltung und Mittelverwendung fest. Der BSN setzt sich insbesondere für eine verbindliche und ausreichende Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Zusätzlichkeit der Mittel zum Bundeshaushalt, eine flexible Mittelverwendung über Haushaltsjahre hinaus sowie begleitende Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung ein.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2509180019 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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