Regelungsvorhaben

Erleichterungen für Factoringinstitute bzgl. neuer ESG-Anforderungen im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Bankenrichtlinie CRD VI

Angegeben von:
Deutscher Factoring-Verband e.V. (R001368) am 09.09.2025

Beschreibung:
Mit dem BRUBEG soll das EU Bankenpaket (CRR III und CRD VI) in nationales Recht umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch Änderungen u.a. von Regelungen im KWG, die auch für Factoringinstitute gelten. Der Deutsche Factoring-Verband setzt sich für (ggf. temporäre) Erleichterungen bzw. Ausnahmen für Factoring-Finanzdienstleistungsinstitute im Hinblick auf die neuen §§ 26c und d KWG ein, welche Anforderungen an den Umgang mit ESG-Risiken im Risikomanagement bzw. an die Erstellung eines ESG-Risikoplans enthalten.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/3058 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes - BRUBEG (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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