Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Anerkennung der EfB-Zertifizierung im Rahmen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverodnung (BioSt-NachV)

Angegeben von:
BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (R000598) am 01.09.2025

Beschreibung:
Die Bundesregierung betreibt gegenwärtig ein Verordnungsverfahren zum Erlass einer Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV). Die Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen, wobei die europäischen Vorgaben 1:1 umgesetzt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Änderung der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) und zur Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV) Datum des Referentenentwurfs: 12.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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