Regelungsvorhaben
Technologieneutralität statt Festschreibung auf WLAN im Digitalpakt 2.0
Angegeben von:
gesund verNETZt e.V. (R007101)
am
25.08.2025
Beschreibung:
In den aktuellen Verlautbarungen zum Digitalpakt 2.0 wird der Grundsatz der Technologieneutralität nicht berücksichtigt. Stattdessen wird ausschließlich WLAN als förderfähige Übertragungstechnologie genannt. Wir sprechen uns daher ausdrücklich dagegen aus, WLAN als einzige förderungswürdige Technologie festzuschreiben.
Stattdessen sollte der Grundsatz der Technologieneutralität gewahrt bleiben und eine offene, neutrale Formulierung wie „Ausbau der digitalen Infrastruktur“ verwendet werden. Dies stellt sicher, dass auch innovative und zukunftsfähige Technologien (z.B. VLC/LiFi) in die Förderung einbezogen werden können.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14441 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Digitalpakt 2.0
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik" [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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