Regelungsvorhaben

Beim Ausbau der Telekommunikationsinfrastrukturen müssen Priorisierungsflächen für Schutzzonen vorhalten werden

Angegeben von:
gesund verNETZt e.V. (R007101) am 25.08.2025

Beschreibung:
Der Entwurf könnte in einem Widerspruch zur Empfehlung des TAB-Berichts des Bundestages zu "Möglichen gesundheitlichen Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)" stehen. Dort werden funkarmer Schutzzonen empfohlen. Im Sinne der Technologieneutralität, des Anspruchs, eine flächendeckende, angemessene und ausreichende Telekommunikationsinfrastruktur mit Gigabit-Geschwindigkeit zu gewährleisten, und angesichts der offenen Fragen zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks sollten generell alle Menschen die Möglichkeit haben, durch die Wahl ihres Wohnorts zu entscheiden, welche Gigabit-Versorgung sie wünschen. Dies schließt die Möglichkeit ein, Immissionen zu meiden. Wir fordern ausreichend Priorisierungsflächen für Schutzzonen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/319 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)

Betroffene Interessenbereiche (14)

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