Regelungsvorhaben
Ausweitung der Elterngeld-Anspruchsberechtigung auf Pflegeeltern
Angegeben von:
Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) (R007166)
am
22.08.2025
Beschreibung:
Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Es wird gefordert, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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