Regelungsvorhaben
Keine Korridorphase im nationalen Emissionshandel
Angegeben von:
BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. (R000598)
am
06.08.2025
Beschreibung:
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bildet den rechtlichen Rahmen für das nationale Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen aus den Bereichen Verkehr und Wärme. Mit der
Einführung des nationalen Brennstoffemissionshandels werden seit dem Jahr 2021 fossile
Brennstoffemissionen mit einem CO2-Preis belegt. Dieser CO2-Preis ist für die Jahre 2021
bis 2025 gesetzlich festgelegt, während er für Brennstoffemissionen des Jahres 2026 im
Wege eines Versteigerungsverfahrens innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Preiskorridors
zu bestimmen ist. Zur Umsetzung wird die Brennstoffemissionsverordnung (BEHV) benötigt. Wir sprechen uns mit der Stellungnahme gegen die Einführung eines vorgegebenen Preiskorridors für das Jahr 2026 aus.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
"Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung Datum des Referentenentwurfs: 24.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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