Regelungsvorhaben
Abschaffung der Übermittlungspflicht nach § 87 AufenthG in Fällen medizinischer Versorgung
Angegeben von:
Bundesarbeitsgruppe Gesundheit/Illegalität (R007519)
am
31.07.2025
Beschreibung:
Die Datenübermittlungspflicht für Menschen ohne geregelte Aufenthaltspapiere ist einzuschränken, so dass diese ohne Angst vor einer Abschiebung gesundheitliche Versorgung in Anspruch nehmen können.
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]