Regelungsvorhaben

Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf zum Gesetzesentwurf zur Änderung des TierGesG, des TAMG und des TierGesBußG

Angegeben von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 29.07.2025

Beschreibung:
Wir begrüßen die Vorlage eines Referentenentwurfs zur Anpassung des nat. Tiergesundheitsrechts an das Europ. Tiergesundheitsrecht. Wir freuen uns, dass in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf bereits einige der Anmerkungen unserer Stellungnahme von 2024 Berücksichtigung gefunden haben. Im aktuellen Tiergesundheitsgesetz ist lediglich die Verschleppung einer Tierseuche im Rahmen der Verbringung strafbewährt, während dies in der Vergangenheit (altes Tierseuchengesetz) für jegliche Verschleppung einer Tierseuche galt. U. a. aus Gründen der Verhältnismäßigkeit bitten wir, diese Änderung rückgängig zu machen. Zudem ist die angeführte Bußgeldbewährung für das vorsätzliche Nichtmelden einer Tierseuche ungenügend; wir fordern stattdessen eine Einordnung als Straftat.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Tierarzneimittelgesetzes und des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507290032 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.07.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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