Regelungsvorhaben

Teilweise Anpassung des BMJV-RefE zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge

Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.07.2025

Beschreibung:
Der DAV begrüßt ausdrücklich einige gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und der Anpassung des Verbraucherdarlehensrechts an die Marktrealitäten. Gleichzeitig fordert er, folgende im Referentenentwurf vorgesehene Regelungen zu streichen bzw. zu überarbeiten: die geplante Aufgabe des Schriftformerfordernisses (§ 492 Abs. 1 BGB n.F.), die das Missbrauchs- und Betrugsrisikos weiter steigern dürfte; die Schaffung eines (unnötigen) Spezialfalls des § 138 BGB (§ 492 Abs. 9 BGB n.F.) und die missglückte Regelungstechnik in § 497a Abs. 2 BGB n.F., die der Systematik von Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widerspräche.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507280036 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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